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   EGMR, 24.01.2019 - 16741/16   

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https://dejure.org/2019,765
EGMR, 24.01.2019 - 16741/16 (https://dejure.org/2019,765)
EGMR, Entscheidung vom 24.01.2019 - 16741/16 (https://dejure.org/2019,765)
EGMR, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 16741/16 (https://dejure.org/2019,765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 601
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der besonderen Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: der Komplexität des Falls, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v. a. Frydlender./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 31.07.2003 - 57249/00

    Rechtssache H. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Der Gerichtshof teilt die Auffassung, dass der regelmäßige neue Sach- und Rechtsvortrag, die Ablehnung der vorgeschlagenen Sachverständigen und die gegen verschiedene Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfe in dem Verfahren weitere Maßnahmen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts erforderlich gemacht haben; zwar kann all dies weder der Beschwerdeführerin noch dem beschwerdegegnerischen Staat angelastet werden, dennoch hat dieses Verhalten in einem gewissen Umfang zur Dauer des Verfahrens beigetragen (siehe H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 57249/00, Rdnr. 47, 31. Juli 2003).
  • EGMR, 16.07.2009 - 1126/05

    Rechtssache D.E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    In diesem Zusammenhang möchte der Gerichtshof hinzufügen, dass es in diesem Verfahren um materiellen Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wohneinheit ging - also nicht im Zusammenhang mit einem Sachverhalt, der mit Fällen vergleichbar wäre, die der Gerichtshof in der Vergangenheit als besonders bedeutend angesehen hat (vgl. D.E../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1126/05, Rdnr. 70, 16. Juli 2009, und B., a. a. O., Rdnr. 24).
  • EGMR, 05.03.2009 - 7634/05

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass es in Fällen, in denen die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen erforderlich ist, den innerstaatlichen Gerichten obliegt sicherzustellen, dass das Verfahren nicht übermäßig in die Länge gezogen wird (siehe E../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 2693/07, Rdnr. 24, 21. Oktober 2010, und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 7634/05, Rdnr. 23, 5. März 2009).
  • EGMR, 21.10.2010 - 2693/07

    Rechtssache E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass es in Fällen, in denen die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen erforderlich ist, den innerstaatlichen Gerichten obliegt sicherzustellen, dass das Verfahren nicht übermäßig in die Länge gezogen wird (siehe E../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 2693/07, Rdnr. 24, 21. Oktober 2010, und B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 7634/05, Rdnr. 23, 5. März 2009).
  • EGMR, 25.03.2004 - 71888/01

    LAMPRECHT v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das selbständige Beweisverfahren nicht Teil des hier in Rede stehenden Verfahrens (siehe Lamprecht./. Österreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71888/01, 25. März 2004).
  • EGMR, 08.07.2004 - 20077/02

    WOHLMEYER BAU GMBH v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 24.01.2019 - 16741/16
    Es wurden von mehreren Parteien verschiedene Mängel an der Wohnanlage behauptet, die von einem Sachverständigen begutachtet werden mussten (siehe Wohlmeyer Bau GmbH ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 20077/02, Rdnr. 52, 8. Juli 2004).
  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren

    Allerdings verlangen die Ansprüche auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, dass ein Rechtsstreit in angemessener Zeit zu einem Abschluss gebracht wird (vgl. EuGH 27. September 2017 - C-73/16 - [Puskár] Rn. 74; BVerfG 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 - Rn. 30 mwN; EGMR 24. Januar 2019 - 16741/16 - [Johanna Fröhlich gegen Deutschland] Rn. 38 ff.) .
  • EGMR, 15.12.2020 - 34830/18

    PULS v. GERMANY

    The Court has established in a number of cases, including those brought against Germany, its practice concerning the nature and extent of the obligations which arise for the respondent State as regards the determination of "civil rights and obligations" within a "reasonable time" (see, among many others, Sürmeli v. Germany [GC], no. 75529/01, ECHR 2006-VII; more recently, Fröhlich v. Germany, no. 16741/16, 24 January 2019).
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