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   EGMR, 24.08.2010 - 40451/06   

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https://dejure.org/2010,59230
EGMR, 24.08.2010 - 40451/06 (https://dejure.org/2010,59230)
EGMR, Entscheidung vom 24.08.2010 - 40451/06 (https://dejure.org/2010,59230)
EGMR, Entscheidung vom 24. August 2010 - 40451/06 (https://dejure.org/2010,59230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Wahlverteidigers bei Antrag auf Aussetzung einer Reststrafe und der Sicherungsverwahrung zur Bewährung - Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens als Grundlage für das Recht zum Erhalt eines Rechtsbeistandes

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PREHN v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 4, Art. 35, Art. 35 Abs. 1 MRK
    Inadmissible (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 09.05.2007 - 12788/04

    J.-P. H. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Der Gerichtshof stellt fest, dass in dem in Rede stehenden Verfahren nicht mehr im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention "über eine gegen [den Beschwerdeführer] erhobene strafrechtliche Anklage ... verhandelt" wurde, da die Verhandlung über die gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage bereits abgeschlossen war, als das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. September 1996, mit dem er wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, rechtskräftig wurde (vgl. H. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007 mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 04.10.2007 - 32772/02

    Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VGT) ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Im Hinblick auf die in seiner Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. beispielsweise J. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 54810/00, 26. Oktober 2004, und Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) ./. Schweiz (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerde Nr. 32772/02, Rdnrn. 43, 45, ECHR 2009-...) wird der Gerichtshof bei der Prüfung der Rechtssache daher davon ausgehen, dass dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten werden kann, er habe die innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht erschöpft.
  • EGMR, 24.10.1979 - 6301/73

    WINTERWERP v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    In Bezug auf die Frage, ob es mit Artikel 5 Abs. 4 vereinbar war, dass die innerstaatlichen Gerichte es abgelehnt haben, dem Beschwerdeführer den Verteidiger B. beizuordnen, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass die Gerichtsverfahren, auf die in Artikel 5 Abs. 4 Bezug genommen wird, nicht immer mit denselben Garantien versehen sein müssen, wie sie nach Artikel 6 Abs. 1 für zivil- oder strafrechtliche Verfahren vorgesehen sind (siehe u.a. Winterwerp ./. Niederlande , 24. Oktober 1979, Rdnr. 60, Serie A Band 33, und Svipsta ./. Lettland , Individualbeschwerde Nr. 66820/01, Rdnr. 129, ECHR 2006-III (auszugsweise)).
  • EGMR, 25.09.1992 - 13611/88

    Klaus Croissant

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Bei der Bestellung eines Verteidigers müssen die nationalen Gerichte sicherlich die Wünsche des Angeklagten berücksichtigen, aber sie können auch gegen diese Wünsche entscheiden, wenn maßgebliche und hinreichende Gründe dafür sprechen, dass dies im Interesse der Rechtspflege notwendig ist (siehe C. ./. Deutschland , 25. September 1992, Rdnr. 29, Serie A Band 237-B; Lagerblom , a.a.O., Rdnr. 54; Eurofinacom ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 58753/00, ECHR 2004-VII (auszugsweise), und Vozhigov ./. Russland , Individualbeschwerde Nr. 5953/02, Rdnr. 41, 26.
  • EGMR, 02.03.1987 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention das Recht haben, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung sowohl zu Beginn der Freiheitsentziehung als auch später, soweit sich neue Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ergeben können, in regelmäßigen Abständen gerichtlich überprüfen zu lassen (siehe u.a. Weeks ./. Vereinigtes Königreich , 2. März 1987, Rdnr. 56, Serie A Band 114; Iribarne Pérez ./. Frankreich , 24. Oktober 1995, Rdnr. 30, Serie A Band 325-C; und Benjamin und Wilson ./. Vereinigtes Königreich , Individualbeschwerde Nr. 28212/95, Rdnr. 33, 26.
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person Zugang zu einem Gericht sowie Gelegenheit haben sollte, entweder persönlich oder, soweit erforderlich, über einen Vertreter angehört zu werden (siehe u.a. W. , a.a.O., Rdnr. 60; M. ./. Deutschland , 12. Mai 1992, Rdnr. 22, Serie A Band 237-A, und Niedbala ./. Polen , Individualbeschwerde Nr. 27915/95, Rdnr. 66, 4.
  • EGMR, 25.10.1990 - 11787/85

    THYNNE, WILSON AND GUNNELL v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 24.08.2010 - 40451/06
    Daraus folgt, dass die nach Artikel 5 Abs. 4 vorgesehene Überprüfung in dieser Phase der Strafvollstreckung nicht mehr im Rahmen der ursprünglichen Verurteilung des Beschwerdeführers durch das Landgericht Berlin aus dem Jahr 1996 erfolgte und der Beschwerdeführer folglich das Recht hatte, die Rechtmäßigkeit seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in angemessenen Abständen gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. u.a. Thynne, Wilson und Gunnell ./. Vereinigtes Königreich , 25. Oktober 1990, Rdnrn. 68 ff., 76, Serie A Band 190-A; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 87, ECHR 2002-IV); und H. a.a.O.).
  • KG, 04.11.2020 - 5 Ws 173/20

    Auswechslung des zunächst bestellten durch den gewünschten, nicht ortsansässigen

    Jenseits dieser Fälle hat die Rücksicht auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem bezeichneten Verteidiger und dem Beschuldigten beziehungsweise Verurteilten grundsätzlich Vorrang vor der Ortsnähe (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O., KG, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 2 Ws 295/19 - juris Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 3/16 - juris Rn. 6; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 142 Rn. 51 m.w.N.; vgl. auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 24. August 2010 - 40451/06 - juris Rn. 55).

    Vor diesem Hintergrund hat auch der in der früheren Beschränkung zum Ausdruck gekommene Auswahlgesichtspunkt des Interesses der Rechtspflege an der Einsparung zusätzlicher Kosten an Gewicht verloren (OLG Zweibrücken a.a.O.; KG, Beschluss vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 10), wenngleich auch dieser Gesichtspunkt weiterhin in die vorzunehmende Gesamtabwägung bei der Verteidigerauswahl eingestellt werden darf (KG, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - 2 Ws 349/13 - juris Rn. 7 ff., 5. November 2015 - 2 Ws 271/15 - und 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 10; vgl. auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 24. August 2010, a.a.O., Rn. 54).

  • OLG Zweibrücken, 18.08.2016 - 1 Ws 198/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts kam in Betracht, wenn zwischen diesem und dem Verurteilten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand (EGMR, Entscheidung vom 24. August 2010 - 40451/06, juris, Rn. 20) oder dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung aller Umstände des Falles ausnahmsweise geboten war (OLG Rostock, Beschluss vom 29. Januar 2008 - I Ws 1/08, juris, Rn. 8 ff.).
  • EGMR, 28.11.2013 - 25703/11

    DVORSKI v. CROATIA

    Aussi importante la relation de confiance entre l'avocat et son client soit-elle, le droit à celle-ci ne peut passer pour absolu (Prehn c. Allemagne (déc.), no 40451/06, 24 août 2010).
  • EGMR, 05.09.2017 - 45594/11

    SZEKELY v. ROMANIA

    Referring to the principles it has developed in respect of Article 6 § 3 (c) of the Convention, concerning the right of an accused to be defended by counsel "of his own choosing" and which could be applied, mutatis mutandis, to the right to receive legal assistance in proceedings covered by Article 5 § 4 (see Heiko Prehn v. Germany (dec.), no. 40451/06, 24 August 2010), the Court reiterates that, notwithstanding the importance of the relationship of confidence between lawyer and client, this right cannot be considered to be absolute.
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