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   EGMR, 24.09.2019 - 46026/16   

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https://dejure.org/2019,48153
EGMR, 24.09.2019 - 46026/16 (https://dejure.org/2019,48153)
EGMR, Entscheidung vom 24.09.2019 - 46026/16 (https://dejure.org/2019,48153)
EGMR, Entscheidung vom 24. September 2019 - 46026/16 (https://dejure.org/2019,48153)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann in Fällen, in denen die Strafvollstreckungsgerichte die in § 67e StGB vorgesehene Frist für die regelmäßige Überprüfung, ob die Sicherungsverwahrung des Betroffenen im Hinblick auf ihren Zweck noch erforderlich war (§ 67d StGB), überschritten haben, das Grundrecht auf Freiheit verletzt sein, wenn es sich um eine nicht vertretbare Fehlhaltung gegenüber diesem Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit schließen lässt (siehe z. B. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1103/16, Beschluss vom 10. Oktober 2016, mit weiteren Nachweisen).

    Die angegebenen Gründe müssen eine sorgfältige Führung des Verfahrens mit dem Ziel einer rechtzeitigen Überprüfungsentscheidung erkennen lassen (Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1103/16, Beschluss vom 10. Oktober 2016).

  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Er stützte sich auf die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen S../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 48038/06, 24. November 2011) und H.W../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 17167/11, 19. September 2013).

    Unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen S. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 48038/06, 24. November 2011) und H.W../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 17167/11, 19. September 2013) trug er vor, dass seine Unterbringung daher willkürlich gewesen sei.

  • EGMR, 07.09.2017 - 45953/10

    D.J. v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Die maßgeblichen Grundsätze zu der Frage, wann eine zusammen mit einer strafrechtlichen Verurteilung angeordnete Sicherungsverwahrung nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a der Konvention gerechtfertigt ist, sind in der Rechtssache D.J../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 45953/10, Rdnrn. 57-62, 7. September 2017) enthalten.
  • EGMR, 26.06.2018 - 486/14

    Psychiatrie-Opfer scheitert mit erneuter Beschwerde

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Sie trug vor, dass es, insbesondere nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 22. September 2014, keine weiteren den innerstaatlichen Stellen zuzurechnenden Verzögerungen gegeben habe, und hielt ihren Antrag an den Gerichtshof, die Beschwerde aufgrund ihrer einseitigen Erklärung insgesamt aus dem Register zu streichen, aufrecht (vgl. und im Gegensatz dazu S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 486/14, Rdnr. 60, 26.
  • EGMR, 04.03.2008 - 18369/07

    JOSIPOVIC v. SERBIA

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Schließlich möchte der Gerichtshof betonen, dass dieser Teil der Beschwerde nach Artikel 37 Abs. 2 der Konvention wieder in das Register eingetragen werden könnte, falls die Regierung die Bedingungen ihrer einseitigen Erklärung nicht einhalten sollte (Josipovic ./. Serbien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 18369/07, 4. März 2008).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14

    Überprüfung der weiteren Maßregelvollstreckung bei Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Die Frist für die regelmäßige Überprüfung nach § 67e StGB beginnt zu laufen, wenn das zuständige Gericht die Erklärung der Erledigung oder Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ablehnt, auch wenn diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird (siehe z. B. Oberlandesgericht B., 2 Ws 154/14, Beschluss vom 29. April 2014).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Im Falle einer Fristüberschreitung sind die Gründe hierfür in der Überprüfungsentscheidung darzulegen, zum einen zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Freiheitsgrundrechts und zum anderen, um den im Anschluss mit der Sache befassten Gerichten die Prüfung zu ermöglichen, ob die Grundrechte des Untergebrachten angemessen berücksichtigt worden sind (Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1665/10, Beschluss vom 29. November 2011).
  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Eine Verletzung des Grundrechts auf Freiheit durch Untätigkeit der Strafvollstreckungsgerichte im Überprüfungsverfahren führt nicht automatisch zur Freilassung des Untergebrachten (Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Beschluss vom 16. November 2004).
  • EGMR, 07.01.2016 - 23279/14

    Therapieunterbringung (Sicherungsverwahrung) bei schwerer psychischer Störung

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Zur Dauer einer solchen durch das Tatgericht verhängten Unterbringung siehe Rdnr. 49 des Urteils in der Rechtssache I. sowie die Rechtssache B../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 23279/14, Rdnrn. 49-53, 7. Januar 2016), die auch die Übergangsvorschrift des Artikels 316f EGStGB enthält.
  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus EGMR, 24.09.2019 - 46026/16
    Zu diesem Zweck berücksichtigt der Gerichthof die in seiner Rechtsprechung festgelegten Grundsätze zu einseitigen Erklärungen, insbesondere das Urteil in der Rechtssache Tahsin Acar (siehe Tahsin Acar./. Türkei (prozessuale Einreden) [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnr. 75-77, ECHR 2003-VI; siehe auch Jeronovics./. Lettland ([GK], Individualbeschwerde Nr. 44898/10, Rdnrn. 64-71, ECHR 2016).
  • EGMR, 05.07.2016 - 44898/10

    JERONOVICS v. LATVIA

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