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   EGMR, 25.03.1985 - 8734/79   

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https://dejure.org/1985,4564
EGMR, 25.03.1985 - 8734/79 (https://dejure.org/1985,4564)
EGMR, Entscheidung vom 25.03.1985 - 8734/79 (https://dejure.org/1985,4564)
EGMR, Entscheidung vom 25. März 1985 - 8734/79 (https://dejure.org/1985,4564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BARTHOLD v. GERMANY

    Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 11 MRK
    Violation of Art. 10 Just satisfaction reserved (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    BARTHOLD c. ALLEMAGNE

    Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 11 MRK
    Violation de l'Art. 10 Satisfaction équitable réservée (französisch)

  • egmr.org PDF

    Barthold ./. Deutschland

  • eugrz.info PDF

    Barthold gegen Deutschland

    Reichweite der Meinungsfreiheit (Art. 10) gegenüber Standesregeln und Wettbewerbsverboten für freie Berufe, hier: Zeitungsinterview mit Foto und Namensnennung über Mängel bei der tierärztlichen Versorgung. | Ergebnis: Unverhältnismäßige Einschränkungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2885
  • GRUR Int. 1985, 468
  • afp 1986, 33
 
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Wird zitiert von ... (98)

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT)./. Schweiz (Nr. 2) [GK], Nr. 32772/02, Rdnr. 92, CEDH 2009, und VgT Verein gegen Tierfabriken./. Schweiz, Nr. 24699/94, Rdnrn. 70, 71 und 75, CEDH 2001-VI (Aufzucht), Steel und Morris./. Vereinigtes Königreich, Nr. 68416/01, Rdnrn. 89 und 95, CEDH 2005-II (Schnellrestaurant, Fleischindustrie), Hashman und Harrup./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 25594/94, Rdnr. 28, CEDH 1999-VIII (Saboteure von Jagdpartien), Steel und andere./. Vereinigtes Königreich, 23. September 1998, Rdnr. 92, Sammlung 1998-VII (Saboteure von Jagdpartien), Bladet Tromsø und Stensaas./. Norwegen [GK], Nr. 21980/93, Rdnrn. 63 und 73, CEDH 1999-III (Tiermassaker), und B../. Deutschland, 25. März 1985, Rdnr. 58, Serie A Band 90 (Fehlen eines tierärztlichen Nachtdienstes).
  • EGMR, 08.07.1986 - 9815/82

    LINGENS v. AUSTRIA

    Es muss daher geprüft werden, ob der Eingriff "gesetzlich vorgesehen" war, ob er ein Ziel oder Ziele verfolgte, die nach Art. 10 Abs. 2 gerechtfertigt sind, und schließlich, ob er zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" war (s. zuletzt Urteil Barthold vom 25. März 1985, Série A Nr. 90, S. 21, Ziff. 43, EGMR-E 3, 26).

    39. Der Terminus "notwendig" i.S.v. Art. 10 Abs. 2 verweist auf das Vorliegen eines "zwingenden gesellschaftlichen Bedürfnisses" (s. das vorzitierte Urteil Barthold, Série A Nr. 90, S. 24-25, Ziff. 55, EGMR-E 3, 30).

    Dem Gerichtshof obliegt es festzustellen, ob der gerügte Eingriff "in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten rechtmäßigen Ziel" steht und ob die in diesem Zusammenhang von den österreichischen Gerichten angeführten Gründe "erheblich und ausreichend" waren (vorzitiertes Urteil Barthold, Série A Nr. 90, S. 25, Ziff. 55, EGMR-E 3, 30).

    Gleichzeitig konnte eine derartige Sanktion die Presse in ihren Aufgaben der Informationsvermittlung und Ausübung öffentlicher Kontrolle ("public watchdog") behindern (s. sinngemäß Barthold, Série A Nr. 90, S. 26, Ziff. 58, EGMR-E 3, 31 f.).

  • EGMR, 29.06.2006 - 54934/00

    Menschenrechte: Verletzung der Privatsphäre und des Briefgeheimnisses durch das

    Zunächst einmal ist es Aufgabe der nationalen Behörden, namentlich der Gerichte, die innerstaatlichen Gesetze auszulegen und anzuwenden: Die nationalen Behörden sind, nach Art der Sache, besonders qualifiziert, die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragen zu klären (siehe sinngemäß Kruslin , a.a.O., S. 21, Nr. 29, und Urteil Barthold ./. Deutschland vom 25. März 1985, Serie A Band 90, S. 22-23, Nr. 48).
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