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   EGMR, 25.09.2018 - 61595/15   

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https://dejure.org/2018,53184
EGMR, 25.09.2018 - 61595/15 (https://dejure.org/2018,53184)
EGMR, Entscheidung vom 25.09.2018 - 61595/15 (https://dejure.org/2018,53184)
EGMR, Entscheidung vom 25. September 2018 - 61595/15 (https://dejure.org/2018,53184)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Der Hintergrund der Rechtssache: Die vorangegangene Individualbeschwerde des Beschwerdeführers beim Gerichtshof (Nr. 17080/07).

    Mit Urteil vom 15. September 2011 in dem Individualbeschwerdeverfahren Nr. 17080/07 stellte der Gerichtshof einen Verstoß gegen Artikel 8 der Konvention fest, weil die innerstaatlichen Gerichte die widerstreitenden Interessen im Entscheidungsprozess nicht fair gegeneinander abgewogen hätten.

    Unter Berufung auf die Artikel 1, 6 Abs. 1, 8, 13, 14 und 46 der Konvention rügte der Beschwerdeführer die Weigerung der innerstaatlichen Gerichte, das Zivilverfahren wiederaufzunehmen, nachdem in dem Urteil des Gerichtshofs in seinem Fall (S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17080/07, 15. September 2011) ein Verstoß gegen Artikel 8 der Konvention festgestellt wurde.

  • EGMR, 26.06.2018 - 486/14

    Psychiatrie-Opfer scheitert mit erneuter Beschwerde

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Das einschlägige innerstaatliche Recht und die einschlägige innerstaatliche Praxis zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Zivilverfahrens wurden jüngst in der Rechtssache S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 486/14, Rdnrn. 42 bis 43, 26. Juni 2018, zusammengefasst.

    Die maßgeblichen allgemeinen Grundsätze wurden jüngst in der Rechtssache S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 486/14, Rdnr. 94, 26.

  • EGMR, 05.02.2015 - 22251/08

    BOCHAN v. UKRAINE (No. 2)

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen seine Rechte aus Artikel 6, für sich genommen oder in Verbindung mit Artikel 14 der Konvention, geltend macht, erinnert der Gerichtshof daran, dass Artikel 6 Abs. 1 der Konvention zwar grundsätzlich nicht ratione materiae auf Verfahren anwendbar ist, die einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Zivilverfahrens nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof betreffen, dass es aber Ausnahmen von dieser Regel gibt (siehe Bochan./. Ukraine (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerde Nr. 22251/08, Rdnrn. 44 bis 51, ECHR 2015).
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13

    Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Der Bundesgerichtshof wies den Wiederaufnahmeantrag [des Beschwerdeführers] mit Beschluss vom 19. März 2014 (Az. XII ZB 511/13) zurück und verwies den Beschwerdeführer im Hinblick darauf, dass das Kind seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, an die dortigen zuständigen Gerichte.
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Nach dem Urteil des EGMR [in der Rechtssache] A../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 20578/07, 21. Dezember 2010] setzte der Bundesgerichtshof die Feststellungen des EGMR durch ausdrücklichen Verweis auf die Ausführungen in dem Urteil und auf die Konvention um. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs [...] (Az. XII ZB 280/15) wird ausgeführt, dass, wenn das Umgangsrecht Artikel 8 der Konvention mit dem ihm vom Gerichtshof beigegebenen Gehalt gerecht werden solle, der leibliche Vater nicht generell als "Störenfried" der behüteten rechtlichen Familie angesehen und damit eine Vermutung gegen die Kindeswohldienlichkeit etabliert werden dürfe.
  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 25.09.2018 - 61595/15
    Nach dem Urteil des EGMR [in der Rechtssache] A../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 20578/07, 21. Dezember 2010] setzte der Bundesgerichtshof die Feststellungen des EGMR durch ausdrücklichen Verweis auf die Ausführungen in dem Urteil und auf die Konvention um. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs [...] (Az. XII ZB 280/15) wird ausgeführt, dass, wenn das Umgangsrecht Artikel 8 der Konvention mit dem ihm vom Gerichtshof beigegebenen Gehalt gerecht werden solle, der leibliche Vater nicht generell als "Störenfried" der behüteten rechtlichen Familie angesehen und damit eine Vermutung gegen die Kindeswohldienlichkeit etabliert werden dürfe.
  • EGMR, 23.11.2023 - 34788/22

    PACHUCKI c. ITALIE

    Par conséquent, le requérant pourrait, si nécessaire, saisir nouvellement les compétents autorités judiciaires (voir, mutatis mutandis, Schneider c. Allemagne (dec.) [Comité], no 61595/15, 25 septembre 2018, et Bauer c. Allemagne (dec.) [Comité], no 5318/17, § 14, 8 janvier 2019).
  • EGMR, 08.01.2019 - 5318/17

    BAUER v. GERMANY

    Der Beschwerdeführer kann jederzeit eine Änderung der Umgangsentscheidung beantragen oder die Einleitung eines neuen Umgangsverfahrens vorschlagen, da nach deutschem Recht Entscheidungen über Kindschaftssachen mit Dauerwirkung, z. B. über das Umgangsrecht, zwar formell rechtskräftig werden, aber nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. S. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 61595/15, Rdnrn. 7, 10 und 17, 25. September 2018).
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