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   EGMR, 26.02.2004 - 74969/01   

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https://dejure.org/2004,805
EGMR, 26.02.2004 - 74969/01 (https://dejure.org/2004,805)
EGMR, Entscheidung vom 26.02.2004 - 74969/01 (https://dejure.org/2004,805)
EGMR, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 74969/01 (https://dejure.org/2004,805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens wegen der Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem leiblichen, von der Mutter zur Adoption freigegebenen Kind; Notwendigkeit der Verweigerung des Umgangs; Ermessensspielraum der ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GORGULU v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 41, Art. 10, Art. 10 Abs. 2 MRK
    Violation of Art. 8 with regard to refusal of custody and access No violation of Art. 8 with regard to involvement in the proceedings No violation of Art. 6 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award ...

  • Österreichisches Institut für Menschenrechte PDF

    (englisch)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorge- und Umgangsrecht sowie Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3397
  • NVwZ 2005, 1165 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1456
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Der Gerichtshof sprach dem Beschwerdeführer auf der Grundlage von Art. 41 EMRK 15.000,-- EUR Schadensersatz und 1.500,-- EUR als Ersatz für Kosten und Auslagen zu (vgl. EGMR, No. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 - Görgülü).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    - Auf die Menschenrechtsbeschwerde des Vaters stellte der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) mit Urteil vom 26. Februar 2004 (FamRZ 2004, 1456) fest, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Juni 2001 gegen Art. 8 der Menschenrechtskonvention verstößt.

    In diese Abwägung sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern einzubeziehen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung von seinem leiblichen Vater (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).

    Auf der Grundlage der gebotenen verfassungsrechtlichen und konventionskonformen Auslegung ist vor Übertragung des Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB folglich zu prüfen, ob und auf welche Weise die Belastungen des Kindes durch eine Annäherung an den leiblichen Vater und die damit einhergehende Lockerung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern soweit vermindert werden können, dass ein Umzug des Kindes in die väterliche Familie in Betracht kommt (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459; BVerfG FamRZ 2005, 783, 784).

  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Anders als bei Einschränkungen des elterlichen Umgangsrechts erkennt der Gerichtshof den innerstaatlichen Behörden und insbesondere den Gerichten jedoch bei Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder einen weiten Beurteilungsspielraum zu (siehe G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 42, 26. Februar 2004, und S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, Rdnr. 63, ECHR 2003-VIII).
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