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   EGMR, 26.03.1985 - 8978/80   

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https://dejure.org/1985,8229
EGMR, 26.03.1985 - 8978/80 (https://dejure.org/1985,8229)
EGMR, Entscheidung vom 26.03.1985 - 8978/80 (https://dejure.org/1985,8229)
EGMR, Entscheidung vom 26. März 1985 - 8978/80 (https://dejure.org/1985,8229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    X ET Y c. PAYS-BAS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 14+8, Art. 14, Art. 3, Art. 13, Art. 41 MRK
    Violation de l'Art. 8 Préjudice moral - réparation pécuniaire (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    X AND Y v. THE NETHERLANDS

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 14+8, Art. 14, Art. 3, Art. 13, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 8 Non-pecuniary damage - financial award (englisch)

  • eugrz.info PDF

    X. und Y. gegen Niederlande

    "Privatleben" i.S.v. Art. 8 umfasst die körperliche und geistige Unversehrtheit der Person einschließlich ihres Sexuallebens. // Strafrechtliche Lücke bei der Ahndung eines Sexualdelikts an einem geistig behinderten minderjährigen (16 Jahre alten) Mädchen. | Ergebnis: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 07.12.1976 - 5493/72

    HANDYSIDE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 26.03.1985 - 8978/80
    Bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechts ist es keinesfalls Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sich an die Stelle der zuständigen innerstaatlichen Gerichte zu setzen (s. sinngemäß Handyside, Urteil vom 7. Dezember 1976, Série A Nr. 24, S. 23, Ziff. 50, EGMR-E 1, 224); das Berufungsgericht ist der Auffassung, dass im vorliegenden Fall ein Strafverfahren auf der Grundlage von Art. 248 ter nicht eingeleitet werden konnte.
  • EGMR, 09.10.1979 - 6289/73

    AIREY v. IRELAND

    Auszug aus EGMR, 26.03.1985 - 8978/80
    23. Der Gerichtshof erinnert daran, dass der wesentliche Zweck von Art. 8 sehr wohl darin besteht, den Einzelnen gegen willkürliche Eingriffe staatlicher Stellen zu schützen, jedoch ist der Staat nicht nur dazu verpflichtet, sich solcher Eingriffe zu enthalten; zusätzlich zu dieser primären negativen Pflicht können sich aus dem Gebot effektiver Achtung des Privat- oder Familienlebens positive Pflichten ergeben (siehe Airey, Urteil vom 9. Oktober 1979, Série A Nr. 32, S. 17, Ziff. 32, EGMR-E 1, 422).
  • EGMR, 30.08.2011 - 37334/08

    G. v. THE UNITED KINGDOM

    The concept of private life also covers the physical and moral integrity of the person, respect for which the state may be required to secure through its domestic law (see X and Y v. the Netherlands, no. 8978/80, § 22, 26 March 1985).
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