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   EGMR, 27.10.2005 - 32231/02   

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EGMR, 27.10.2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
EGMR, Entscheidung vom 27.10.2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
EGMR, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 32231/02 (https://dejure.org/2005,3536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit einer Ausweisungsverfügung; Antrag auf Befristung der Ausweisungsverfügung; Umfangreiche Vorstrafen eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgers; Ausweisung als Eingriff in die Achtung des Familienlebens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 8; AuslG § 47 Abs. 2; AuslG § 8 Abs. 2
    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Straftäter, Abwägung, Sperrwirkung, Befristung

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KELES v. GERMANY

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 29, Art. 29 Abs. 3, Art. 35, Art. 35 Abs. 1 MRK
    Violation of Art. 8 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1351
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 10.02.2005 - 64387/01

    Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Die Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann dem Beschwerdeführer aber nicht zur Last gelegt werden, wenn die zuständige Behörde ungeachtet der Tatsache, dass er die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten hat, die Rüge dennoch der Sache nach geprüft hat (siehe u. a. Skalka ./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002; und Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004).
  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof würdigt auch, dass sich die innerstaatlichen Behörden sehr entschlossen gegenüber Ausländern zeigen, die bestimmte Arten von Straftaten begangen haben, z.B. wenn sie aktiv zur Verbreitung von Drogen beigetragen haben (siehe C. ./. Belgien , 7. August 1996, Entscheidungssammlung 1996-III, S. 924, Rdnr. 35; Dalia , a. a. O., S. 92, Rdnr. 54; Baghli ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, 30. November 1999, Rdnr. 48 in fine, ECHR 1999-VIII; Amrollahi ./. Dänemark , Individualbeschwerde Nr. 56811/00, Rdnr. 37, 11. Juli 2002).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Ihre Entscheidungen in diesem Bereich müssen jedoch, soweit sie in ein nach Art. 8 Abs. 1 geschütztes Recht eingreifen können, in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein, d.h. einem dringenden sozialen Bedürfnis entsprechen und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen (siehe Dalia ./. Frankreich , Urteil vom 19. Februar 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-I, S. 91, Rdnr. 52; Mehemi ./. Frankreich , Urteil vom 26. September 1997, Entscheidungssammlung 1997-VI, S. 1971, Rdnr. 34; und Boultif ./. Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 54273/00, Rdnr. 46, ECHR 2001-IX).
  • EGMR, 11.07.2002 - 56811/00

    AMROLLAHI v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof würdigt auch, dass sich die innerstaatlichen Behörden sehr entschlossen gegenüber Ausländern zeigen, die bestimmte Arten von Straftaten begangen haben, z.B. wenn sie aktiv zur Verbreitung von Drogen beigetragen haben (siehe C. ./. Belgien , 7. August 1996, Entscheidungssammlung 1996-III, S. 924, Rdnr. 35; Dalia , a. a. O., S. 92, Rdnr. 54; Baghli ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 34374/97, 30. November 1999, Rdnr. 48 in fine, ECHR 1999-VIII; Amrollahi ./. Dänemark , Individualbeschwerde Nr. 56811/00, Rdnr. 37, 11. Juli 2002).
  • EGMR, 03.10.2002 - 43425/98

    SKALKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Die Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe kann dem Beschwerdeführer aber nicht zur Last gelegt werden, wenn die zuständige Behörde ungeachtet der Tatsache, dass er die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten hat, die Rüge dennoch der Sache nach geprüft hat (siehe u. a. Skalka ./. Polen (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43425/98, 3. Oktober 2002; und Uhl ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004).
  • EGMR, 10.07.2003 - 53441/99

    BENHEBBA c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Wird gegen Einwanderer der zweiten Generation, die in dem betreffenden Land eine eigene Familie gegründet haben, eine Ausweisungsverfügung erlassen, so wendet der Gerichtshof bei der Prüfung der Frage, ob diese Verfügung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war, die folgenden Leitprinzipien an (siehe Boultif , a. a. O., und Benhebba ./. Frankreich , Individualbeschwerde Nr. 53441/99, Rdnr. 33, 10. Juli 2003): die Art und Schwere der vom Beschwerdeführer begangenen Taten; die Dauer des Aufenthalts des Beschwerdeführers in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Begehung der Tat verstrichene Zeit und das Verhalten des Beschwerdeführers während dieses Zeitraums; die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen; die familiäre Situation des Beschwerdeführers, so z.B. die Dauer der Ehe und andere Faktoren, aus denen hervorgeht, wie intakt das Familienleben des Ehepaars ist; ob dem Ehepartner die Tat zu dem Zeitpunkt, als er eine familiäre Beziehung einging, bekannt war; ob es in der Ehe Kinder gibt und gegebenenfalls deren Alter; wie ernsthaft die Schwierigkeiten sind, auf die der Ehepartner im Herkunftsland voraussichtlich stößt.
  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Angesichts seines verhältnismäßig jungen Lebensalters bei der Einreise prüft der Gerichtshof die Frage der Notwendigkeit des Eingriffs dennoch nach ähnlichen Kriterien, wie er sie normalerweise bei Einwanderern der zweiten Generation anwendet (siehe Radovanovic ./. Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Rdnr. 33, 22. April 2004; Üner ./. die Niederlande , Individualbeschwerde Nr. 46410/99, Rdnr. 40, 5. Juli 2005).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Angesichts seines verhältnismäßig jungen Lebensalters bei der Einreise prüft der Gerichtshof die Frage der Notwendigkeit des Eingriffs dennoch nach ähnlichen Kriterien, wie er sie normalerweise bei Einwanderern der zweiten Generation anwendet (siehe Radovanovic ./. Österreich , Individualbeschwerde Nr. 42703/98, Rdnr. 33, 22. April 2004; Üner ./. die Niederlande , Individualbeschwerde Nr. 46410/99, Rdnr. 40, 5. Juli 2005).
  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84

    CARDOT c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass Art. 35 Abs. 1 der Konvention zwar verhältnismäßig flexibel und ohne übermäßigen Formalismus anzuwenden ist, normalerweise aber voraussetzt, dass die Rügen, mit denen später der Gerichtshof befasst werden soll, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach Gegenstand der Anrufung der zuständigen innerstaatlichen Gerichte waren und dass die in den innerstaatlichen Bestimmungen vorgesehenen Formerfordernisse und Fristen beachtet wurden (siehe u.a. Cardot ./. Frankreich , Urteil vom 19. März 1991, Serie A Band 200, S. 18, Rdnr. 34).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Denn der EGMR zieht die Frage der Befristung bei der Prüfung von Ausweisungen am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK als ein wesentliches Kriterium heran (EGMR, Urteile vom 17. April 2003 - Nr. 52853/99, Yilmaz/Deutschland - NJW 2004, 2147; vom 27. Oktober 2005 - Nr. 32231/02, Keles/Deutschland - InfAuslR 2006, 3 ; vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03, Maslov/Österreich - InfAuslR 2007, 221 und vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05, Mutlag/Deutschland - InfAuslR 2010, 325 ).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Frage der Befristung eines Aufenthaltsverbots nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Ausweisung am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK (Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147; Urteil vom 27. Oktober 2005 - Beschwerde Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3 ; Urteil vom 22. März 2007 - Beschwerde Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221 ).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    So zieht der EGMR die Frage der Befristung bei der Prüfung von Ausweisungen am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK als ein wesentliches Kriterium heran (EGMR, Urteile vom 17. April 2003 - Nr. 52853/99 - Yilmaz/Deutschland - NJW 2004, 2147; vom 27. Oktober 2005 - Nr. 32231/02 - Keles/Deutschland - InfAuslR 2006, 3 ; vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov/Österreich - InfAuslR 2007, 221 und vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05 - Mutlag/Deutschland - InfAuslR 2010, 325 ).
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