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   EGMR, 30.06.2005 - 46720/99, 72203/01, 72552/01   

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https://dejure.org/2005,6133
EGMR, 30.06.2005 - 46720/99, 72203/01, 72552/01 (https://dejure.org/2005,6133)
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2005 - 46720/99, 72203/01, 72552/01 (https://dejure.org/2005,6133)
EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 46720/99, 72203/01, 72552/01 (https://dejure.org/2005,6133)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    -
    Abwicklung der Bodenreform

  • nomos.de PDF, S. 38 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 EMRK; Art. 233 § 11 EGBGB
    Kein Verstoß gegen EMRK durch entschädigungslose Enteignung von Bodenreform-Erben

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des im Rahmen der Bodenreform erworbenen Grundstücks zu Gunsten des Fiskus; Vereinbarkeit des Art. 233 § 11 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) mit der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Bodenreform-Erben

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • bmj.de (Pressemitteilung)

    EGMR weist Beschwerden von Neubauern zurück

  • hu-berlin.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Krautjunker [[Junker]

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 EMRK; Art. 233 § 11 EGBGB
    Kein Verstoß gegen EMRK durch entschädigungslose Enteignung von Bodenreform-Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2907
  • NVwZ 2005, 1407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EGMR, 30.06.2005 - 72552/01

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des im Rahmen der Bodenreform erworbenen

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    30/06/05 - Rechtssache JAHN und andere gegen DEUTSCHLAND (Beschwerden Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) - Urteil der Großen Kammer URTEIL STRASSBURG 30. Juni 2005.

    Dem Fall liegen drei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerden (Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) zugrunde.

    Am 15. Mai 2003 hat die Kammer die Beschwerden Nr. 72203/01 (Rissmann und Höller) und Nr. 72552/01 (Loth) verbunden und sie für teilweise zulässig erklärt.

  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    30/06/05 - Rechtssache JAHN und andere gegen DEUTSCHLAND (Beschwerden Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) - Urteil der Großen Kammer URTEIL STRASSBURG 30. Juni 2005.

    Dem Fall liegen drei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerden (Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) zugrunde.

    Am 15. Mai 2003 hat die Kammer die Beschwerden Nr. 72203/01 (Rissmann und Höller) und Nr. 72552/01 (Loth) verbunden und sie für teilweise zulässig erklärt.

  • EGMR, 22.03.2001 - 34044/96

    Schießbefehl

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Bei der Überprüfung, ob dieses Erfordernis beachtet wurde, gewährt der Gerichtshof den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum sowohl in Bezug auf die Auswahl der Durchführungsmodalitäten als auch auf die Beurteilung, ob deren Folgen im Allgemeininteresse durch das Bemühen, das Ziel der in Rede stehenden Rechtsvorschriften zu erreichen, gerechtfertigt sind ( Chassagnou u.a. ./. Frankreich [GK], Nr. 25088/94, 28331/95 und 28443/95, CEDH 1999-III, Nr. 75).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Die Vertragsstaaten verfügen außerdem über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob und inwieweit Unterschiede in einer im Übrigen gleichen Situation eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (siehe insbesondere vorerwähnte Rechtssache James u.a. , Nr. 75, und Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 52449/99, CEDH 2001-V).
  • EGMR, 11.12.2001 - 46129/99

    ZVOLSKÝ ET ZVOLSKÁ c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Da es der Gerichtshof für normal erachtet, dass der Gesetzgeber über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik verfügt, respektiert er die Art und Weise, in der dieser die zwingenden Erfordernisse des "allgemeinen Interesses" versteht, es sei denn, dessen Beurteilung stellt sich als offensichtlich unangemessen heraus (vorerwähnte Rechtssache James u.a. , S. 32, Nr. 46, vorerwähnte Rechtssache Ehemaliger König von Griechenland u. a. , Nr. 87, und Zvolský und Zvolská ./.Tschechische Republik, Nr. 46129/99, CEDH 2002-XI, Nr. 67 (am Ende)).
  • EGMR, 12.12.2002 - 37290/97

    Rechtssache W. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in erster Linie den innerstaatlichen Behörden und insbesondere den Gerichten obliegt, das innerstaatliche Recht auszulegen und anzuwenden und insbesondere über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden (siehe unter vielen anderen Wittek ./. Deutschland , Nr. 37290/97, CEDH 2000-XI, Nr. 49, Forrer-Niedenthal ./. Deutschland , Nr. 47316/99, Nr. 39, 20. Februar 2003, und vorgenannte Rechtssache Ehemaliger König von Griechenland , Nr. 82).
  • EGMR, 20.02.2003 - 47316/99

    Rechtssache F.-N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in erster Linie den innerstaatlichen Behörden und insbesondere den Gerichten obliegt, das innerstaatliche Recht auszulegen und anzuwenden und insbesondere über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden (siehe unter vielen anderen Wittek ./. Deutschland , Nr. 37290/97, CEDH 2000-XI, Nr. 49, Forrer-Niedenthal ./. Deutschland , Nr. 47316/99, Nr. 39, 20. Februar 2003, und vorgenannte Rechtssache Ehemaliger König von Griechenland , Nr. 82).
  • EGMR, 28.09.2004 - 44912/98

    KOPECKÝ c. SLOVAQUIE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Diesbezüglich erinnert der Gerichtshof daran, dass der Staat bei der Verabschiedung von Gesetzen im Zusammenhang mit einem Wechsel des politischen und wirtschaftlichen Systems über einen großen Gestaltungsspielraum verfügt (siehe insbesondere Kopecký ./. Slowakei [GK], Nr. 44912/98, CEDH 2004-IX, Nr. 35, und vorerwähnte Rechtssache Zvolský und Zvolská , Nrn. 67-68 und 72).
  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 46720/99
    Er hat dies auch im Hinblick auf die Verabschiedung von Gesetzen in dem einmaligen Kontext der deutschen Wiedervereinigung wiederholt (siehe zuletzt von Maltzan u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK], Nr. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, CEDH 2005, Nrn. 77 und 111-112).
  • EGMR, 28.09.2005 - 31443/96

    BRONIOWSKI v. POLAND

  • EGMR, 20.11.1995 - 17849/91

    PRESSOS COMPANIA NAVIERA S.A. ET AUTRES c. BELGIQUE

  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

  • EGMR, 25.03.1999 - 31107/96

    IATRIDIS c. GRÈCE

  • EGMR, 28.05.2002 - 33202/96

    Entschädigung wegen konventionswidriger Ausübung des Vorkaufsrechts - Verzögerte

  • EGMR, 28.11.2002 - 25701/94

    Entschädigung des ehemaligen griechischen Königs für Enteignungen durch den

  • EGMR, 23.09.1982 - 7151/75

    SPORRONG ET LÖNNROTH c. SUÈDE

  • EGMR, 21.02.1986 - 8793/79

    JAMES ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 06.11.2008 - 58911/00

    Rechtssache L. e.V. u.a gegen DEUTSCHLAND

    Überdies ist es in erster Linie Aufgabe der nationalen Behörden, und insbesondere der Gerichte, innerstaatliches Recht auszulegen und anzuwenden (siehe Rechtssache J. u. a. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 46720/99, 72203/01 und 72552/01, Rdnr. 86, EGMR 2005-).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch kurzfristige Terminsanberaumung und

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung eine hier nicht vorliegende Fallgestaltung betrifft Entzug von Bodenreformland nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages und im Übrigen auch nicht ein dem mit der Restitutionsklage angegriffenen früheren Urteil des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 580 Nr. 6 ZPO zu Grunde liegendes Urteil aufgehoben hat, ist das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Große Kammer) vom 30. Juni 2005 (NJW 2005, 2907) aufgehoben worden.
  • EGMR, 23.10.2006 - 55878/00

    S. W. gegen Deutschland

    Die nationalen Behörden verfügen deshalb hier wie in anderen Bereichen, in denen die Garantien der Konvention gelten, über einen gewissen Beurteilungsspielraum (siehe Jahn u.a. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 46720/99, 72203/01 und 72552/01, Nr. 91, ECHR 2005-...).
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