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   EGMR, 30.06.2005 - 72552/01   

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EGMR, 30.06.2005 - 72552/01 (https://dejure.org/2005,31378)
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2005 - 72552/01 (https://dejure.org/2005,31378)
EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 72552/01 (https://dejure.org/2005,31378)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des im Rahmen der Bodenreform erworbenen Grundstücks zu Gunsten des Fiskus; Vereinbarkeit des Art. 233 § 11 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) mit der ...

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2907
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Er hat dies auch im Hinblick auf die Verabschiedung von Gesetzen in dem einmaligen Kontext der deutschen Wiedervereinigung wiederholt (siehe zuletzt von Maltzan u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK], Nr. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, CEDH 2005, Nrn. 77 und 111-112).

    Ich habe den Eindruck, dass sich der Gerichtshof in seiner Entscheidung in der Sache von Maltzan u.a. ./. Deutschland ((Entsch.) [GK], Nr. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, CEDH 2005, Nrn. 77 und 111-112), in der er die berechtigte Erwartung der Beschwerdeführer auf eine Ausgleichsleistung (als Eigentumsrecht) nicht anerkannt hat, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Eigentumsrecht grundsätzlich anerkannt hatte, sowie im vorliegenden Fall weniger strikt gezeigt hat.

  • EGMR, 21.02.1986 - 8793/79

    JAMES ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Die zweite und dritte beziehen sich auf besondere Beispiele für Verletzungen des Rechts auf Eigentum; daher sind sie im Lichte des in der ersten Vorschrift verankerten Grundsatzes auszulegen" (siehe u.a. Urteil in der Sache James u.a. ./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Serie A, Band 98, S. 29-30, Nr. 37, das teilweise den Wortlaut der Analyse aufgreift, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Sache Sporrong und Lönnroth ./. Schweden, 23. September 1982, Serie A, Band 52, S. 24, Nr. 61, entwickelt hat; siehe auch die Urteile in der Sache Die heiligen Klöster ./. Griechenland, 9. Dezember 1994, Serie A, Band 301-A, S. 31, Nr. 56, in der Sache Iatridis ./. Griechenland [GK], Nr. 31107/96, CEDH 1999-II, Nr. 55, und in der Sache Beyeler ./. Italien [GK], Nr. 33202/96, CEDH 2000-I, Nr. 106).

    In der Sache James u.a., die als Parallelfall genannt wurde (James u.a. ./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Serie A, Band 98) ging es darum, die Rechte zwischen Privatpersonen abzuwägen; in dieser Sache konnte festgestellt werden, dass es keinen gerechten Ausgleich zwischen den betroffenen Personen gab, da die Mieter bei den Gebäuden bereits Investitionen getätigt hatten, so dass der Wegfall der formalen Eigentumsposition gerechtfertigt war.

  • EGMR, 22.03.2001 - 34044/96

    Schießbefehl

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Wenn der Gerichtshof jetzt feststellen muss, dass eine gewisse Form der Enteignung verhältnismäßig ist, weil der Staat ein Interesse daran hat, Fehler zu korrigieren, so ist dies nicht weit von der in dem Urteil Streletz, Kessler und Krenz ./. Deutschland zurückgewiesenen Argumentation [GK], Nr. 34044/96, 35532/97 und 44801/98, CEDH 2001-II) entfernt; dort war die Staatsräson (in diesem Fall der DDR) von den Beschwerdeführern geltend gemacht worden, um die Eingriffe zu rechtfertigen.
  • EGMR, 20.11.1995 - 17849/91

    PRESSOS COMPANIA NAVIERA S.A. ET AUTRES c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Insbesondere müssen die eingesetzten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu dem von jeder vermögensentziehenden Maßnahme angestrebten Ziel stehen (Pressos Compania Naviera S.A. u.a. ./. Belgien, Urteil vom 20. November 1995, Serie A, Band 332, S. 23, Nr. 38).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Die Vertragsstaaten verfügen außerdem über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob und inwieweit Unterschiede in einer im Übrigen gleichen Situation eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (siehe insbesondere vorerwähnte Rechtssache James u.a., Nr. 75, und Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 52449/99, CEDH 2001-V).
  • EGMR, 20.02.2003 - 47316/99

    Rechtssache F.-N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in erster Linie den innerstaatlichen Behörden und insbesondere den Gerichten obliegt, das innerstaatliche Recht auszulegen und anzuwenden und insbesondere über verfassungsrechtliche Fragen zu entscheiden (siehe unter vielen anderen Wittek ./. Deutschland, Nr. 37290/97, CEDH 2000-XI, Nr. 49, Forrer-Niedenthal ./. Deutschland, Nr. 47316/99, Nr. 39, 20. Februar 2003, und vorgenannte Rechtssache Ehemaliger König von Griechenland, Nr. 82).
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB mit dem Grundgesetz vereinbar sei, selbst wenn jetzt feststehe, dass die Grundstücke aus der Bodenreform hätten übertragen werden können.
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB mit dem Grundgesetz vereinbar sei, selbst wenn jetzt feststehe, dass die Grundstücke aus der Bodenreform hätten übertragen werden können.
  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Die Rechtsprechung hat anschließend diese Voraussetzung um das Erfordernis der Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in der DDR erweitert (BGHZ 136, S. 283).
  • EGMR, 23.09.1982 - 7151/75

    SPORRONG ET LÖNNROTH c. SUÈDE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 72552/01
    Die zweite und dritte beziehen sich auf besondere Beispiele für Verletzungen des Rechts auf Eigentum; daher sind sie im Lichte des in der ersten Vorschrift verankerten Grundsatzes auszulegen" (siehe u.a. Urteil in der Sache James u.a. ./. Vereinigtes Königreich, 21. Februar 1986, Serie A, Band 98, S. 29-30, Nr. 37, das teilweise den Wortlaut der Analyse aufgreift, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Sache Sporrong und Lönnroth ./. Schweden, 23. September 1982, Serie A, Band 52, S. 24, Nr. 61, entwickelt hat; siehe auch die Urteile in der Sache Die heiligen Klöster ./. Griechenland, 9. Dezember 1994, Serie A, Band 301-A, S. 31, Nr. 56, in der Sache Iatridis ./. Griechenland [GK], Nr. 31107/96, CEDH 1999-II, Nr. 55, und in der Sache Beyeler ./. Italien [GK], Nr. 33202/96, CEDH 2000-I, Nr. 106).
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    30/06/05 - Rechtssache JAHN und andere gegen DEUTSCHLAND (Beschwerden Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) - Urteil der Großen Kammer URTEIL STRASSBURG 30. Juni 2005.

    Dem Fall liegen drei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerden (Nr. 46720/99, 72203/01 und 72552/01) zugrunde.

    Am 15. Mai 2003 hat die Kammer die Beschwerden Nr. 72203/01 (Rissmann und Höller) und Nr. 72552/01 (Loth) verbunden und sie für teilweise zulässig erklärt.

  • EGMR, 07.06.2012 - 38433/09

    CENTRO EUROPA 7 S.R.L. AND DI STEFANO v. ITALY

    In its subsequent case-law the Court clarified the rule, stating that even a sum which was grossly inadequate (and might in extreme cases amount to zero!) could be found acceptable where there were exceptional circumstances (see Jahn and Others v. Germany [GC], nos. 46720/99, 72203/01 and 72552/01, § 94, ECHR 2005-VI).
  • EGMR, 21.07.2016 - 63066/14

    Schuldenschnitt in Griechenland: Die Umschuldung war legal

    Il s'ensuit que, en plus d'être conformes au droit interne de l'État contractant, qui comprend la Constitution (Ex-roi de Grèce et autres (fond) précité, §§ 79 et 82, et Jahn et autres c. Allemagne [GC], nos 46720/99, 72203/01 et 72552/01, § 81, CEDH 2005-VI), les normes juridiques sur lesquelles se fonde une privation de propriété doivent être suffisamment accessibles, précises et prévisibles dans leur application (Guiso-Gallisay c. Italie, no 58858/00, §§ 82-83, 8 décembre 2005).
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