Rechtsprechung
   EGMR, 31.03.2015 - 4800/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8027
EGMR, 31.03.2015 - 4800/12 (https://dejure.org/2015,8027)
EGMR, Entscheidung vom 31.03.2015 - 4800/12 (https://dejure.org/2015,8027)
EGMR, Entscheidung vom 31. März 2015 - 4800/12 (https://dejure.org/2015,8027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Der Gerichtshof hat sich auch mit Individualbeschwerden befasst, die den neuen Rechtsbehelf betrafen (siehe K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Rdnrn. 139f., 15. Januar 2015; P../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 68919/10, Rdnrn. 54f., 4. September 2014).
  • EGMR, 29.06.2006 - 27250/02

    Menschrechtskonvention: Überlange Verfahrensdauer, Zivilrechtsstreit

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Er erinnert daran, dass er, auch in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, bereits in einer Vielzahl von Urteilen und Entscheidungen die Art und den Umfang der Verpflichtungen bestimmt hat, die sich für den beschwerdegegnerischen Staat hinsichtlich der Entscheidung über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" innerhalb "angemessener Frist" ergeben (siehe u.v.a. S../: Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, ECHR 2006-...; N./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 27250/02, 29. Juni 2006).
  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Zu diesem Zweck prüft der Gerichtshof die Erklärung sorgfältig im Lichte der Kriterien, die sich aus seiner Rechtsprechung ergeben (Tahsin Acar./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnrn. 75-77, EGMR 2003-VI; WAZA Spólka z o.o../. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 11602/02, 26. Juni 2007; und Sulwinska./. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 28953/03).
  • EGMR, 18.09.2007 - 28953/03

    SULWINSKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Zu diesem Zweck prüft der Gerichtshof die Erklärung sorgfältig im Lichte der Kriterien, die sich aus seiner Rechtsprechung ergeben (Tahsin Acar./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnrn. 75-77, EGMR 2003-VI; WAZA Spólka z o.o../. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 11602/02, 26. Juni 2007; und Sulwinska./. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 28953/03).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Er erinnert daran, dass er, auch in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, bereits in einer Vielzahl von Urteilen und Entscheidungen die Art und den Umfang der Verpflichtungen bestimmt hat, die sich für den beschwerdegegnerischen Staat hinsichtlich der Entscheidung über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" innerhalb "angemessener Frist" ergeben (siehe u.v.a. S../: Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, ECHR 2006-...; N./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 27250/02, 29. Juni 2006).
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Ferner hat der Gerichtshof bereits befunden, dass das deutsche Gerichtssystem in der Vergangenheit weder für anhängige Zivilverfahren (siehe S., a.a.O., Rdnr. 116) noch für abgeschlossene Zivilverfahren (siehe H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Rdnrn. 62-68, 11. Januar 2007) einen wirksamen Rechtsbehelf zur Beanstandung der Verfahrensdauer vorsah.
  • EGMR, 04.03.2008 - 18369/07

    JOSIPOVIC v. SERBIA

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Schließlich möchte der Gerichtshof betonen, dass, sollte die Regierung die Bedingungen ihrer einseitigen Erklärung nicht einhalten, die Beschwerde nach Artikel 37 Abs. 2 der Konvention wieder in das Register eingetragen werden könnte (Josipovic./. Serbien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 18369/07, 4. März 2008).
  • EGMR, 04.09.2014 - 68919/10

    PETER v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 31.03.2015 - 4800/12
    Der Gerichtshof hat sich auch mit Individualbeschwerden befasst, die den neuen Rechtsbehelf betrafen (siehe K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, Rdnrn. 139f., 15. Januar 2015; P../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 68919/10, Rdnrn. 54f., 4. September 2014).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht