Rechtsprechung
   EGMR, 05.07.2022 - 815/18, 3278/18, 12380/18, 12693/18, 14883/18   

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https://dejure.org/2022,16432
EGMR, 05.07.2022 - 815/18, 3278/18, 12380/18, 12693/18, 14883/18 (https://dejure.org/2022,16432)
EGMR, Entscheidung vom 05.07.2022 - 815/18, 3278/18, 12380/18, 12693/18, 14883/18 (https://dejure.org/2022,16432)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 815/18, 3278/18, 12380/18, 12693/18, 14883/18 (https://dejure.org/2022,16432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifeinheitsgesetz verstößt nicht gegen die EMRK

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Einheit vor Pluralität: Das Tarifeinheitsgesetz besteht auch vor dem EGMR

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 12.11.2008 - 34503/97

    Demir und Baykara ./. Türkei - Streikrecht für Beamte

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Diese Bestimmungen greifen in das Recht der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer ein, nach Artikel 11 Abs. 1 der Konvention Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten, welches das Recht beider Gewerkschaften und ihrer Mitglieder beinhaltet, Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu führen (vgl. u. a. Demir und Baykara./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 34503/97, Rdnr. 154, ECHR 2008).

    Zweitens: Der Gerichtshof akzeptiert keine Einschränkungen der Kernelemente der Gewerkschaftsfreiheit, ohne die diese Freiheit ihrer Substanz beraubt werden würde (siehe Demir und Baykara./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 34503/97, Rdnr. 144, ECHR 2008; Association of Academics, a. a. O., Rdnr. 23; und Norwegian Confederation of Trade Unions (LO) und Norwegian Transport Workers' Union (NTF), a. a. O., Rdnr. 94).

    Dies schließt das Recht einer Gewerkschaft ein, die Arbeitgeberseite darum zu ersuchen, sie im Namen ihrer Mitglieder anzuhören sowie das Recht auf Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite (siehe Demir und Baykara./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 34503/97, Rdnrn. 145, 153 und 154, ECHR 2008).

  • EGMR, 29.04.2008 - 13378/05

    Burden und Burden ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Es steht einer Person jedoch auch dann, wenn es an einer individuellen Vollzugsmaßnahme fehlt, offen, zu behaupten, dass ein Gesetz sie in ihren Rechten verletze und sie dadurch im Sinne des Artikels 34 Opfer einer Verletzung sei, wenn sie entweder ihr Verhalten ändern muss, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, oder einem Personenkreis angehört, der Gefahr läuft, von dem Gesetz unmittelbar betroffen zu sein (siehe u. a. Burden./. das Vereinigte Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13378/05, Rdnrn. 33-34, ECHR 2008, und Michaud./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 12323/11, Rdnr. 51, ECHR 2012).
  • EGMR, 06.12.2012 - 12323/11

    MICHAUD v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Es steht einer Person jedoch auch dann, wenn es an einer individuellen Vollzugsmaßnahme fehlt, offen, zu behaupten, dass ein Gesetz sie in ihren Rechten verletze und sie dadurch im Sinne des Artikels 34 Opfer einer Verletzung sei, wenn sie entweder ihr Verhalten ändern muss, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, oder einem Personenkreis angehört, der Gefahr läuft, von dem Gesetz unmittelbar betroffen zu sein (siehe u. a. Burden./. das Vereinigte Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13378/05, Rdnrn. 33-34, ECHR 2008, und Michaud./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 12323/11, Rdnr. 51, ECHR 2012).
  • BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 1803/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Mit Beschluss vom 10. August 2017, der den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer am 28. September 2017 zugestellt wurde, lehnte es das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf sein Leiturteil vom 11. Juli 2017 ab, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer der dritten, vierten und fünften Individualbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 1803/15).
  • EGMR, 10.06.2021 - 45487/17

    NORWEGIAN CONFEDERATION OF TRADE UNIONS (LO) AND NORWEGIAN TRANSPORT WORKERS'

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Die Tatsache, dass das Erreichen eines gerechten Ausgleichs zwischen den jeweiligen Interessen der Beschäftigten und der Geschäftsführung heikle gesellschaftliche und politische Fragen aufwirft und es große Unterschiede zwischen den einzelnen innerstaatlichen Systemen in diesem Bereich gibt, legt einen weiten Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Frage nahe, wie die Gewerkschaftsfreiheit und der Schutz beruflicher Interessen von Gewerkschaftsmitgliedern gesichert werden können (siehe Sindicatul "Pastorul cel Bun"./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 2330/09, Rdnr. 133, ECHR 2013 (Auszüge); National Union of Rail, Maritime and Transport Workers, a. a. O., Rdnrn. 86 und 91; und Norwegian Confederation of Trade Unions (LO) und Norwegian Transport Workers' Union (NTF)./. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 45487/17, Rdnrn. 97 und 114, 10. Juni 2021).
  • EGMR, 02.07.2002 - 30668/96

    WILSON, NATIONAL UNION OF JOURNALISTS AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Grundprinzip der freiwilligen Tarifautonomie ist, dass es einer nicht durch die Arbeitgeberseite anerkannten Gewerkschaft möglich sein muss, Schritte zu ergreifen, erforderlichenfalls einschließlich der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen, um die Arbeitgeberseite zur Aufnahme von Tarifverhandlungen hinsichtlich von Fragen, welche die Gewerkschaft als wesentlich für die Interessen ihrer Mitglieder erachtet, zu bewegen (siehe Wilson, National Union of Journalists u. a../. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerden Nrn. 30668/96 und 2 weitere, Rdnr. 46, ECHR 2002-V, und Norwegian Confederation of Trade Unions (LO) und Norwegian Transport Workers' Union (NTF), a. a. O., Rdnr. 95).
  • EGMR, 08.04.2014 - 31045/10

    THE NATIONAL UNION OF RAIL, MARITIME AND TRANSPORT WORKERS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Der Gerichtshof weist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in gewerkschaftliche Aktivitäten erneut darauf hin, dass der Umfang des Ermessensspielraums des Staates in die Gewerkschaftsfreiheit betreffenden Fällen von Art und Ausmaß der Einschränkung des betreffenden Gewerkschaftsrechts, dem mit der angegriffenen Einschränkung verfolgten Ziel und den widerstreitenden Rechten und Interessen anderer Mitglieder der Gesellschaft, die unter einer uneingeschränkten Ausübung dieses Rechts leiden würden, abhängig ist (siehe National Union of Rail, Maritime and Transport Workers./. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerde Nr. 31045/10, Rdnr. 86, ECHR 2014).
  • EGMR, 07.12.2021 - 37857/14

    YUSUFELI ILÇESINI GÜZELLESTIRME YASATMA KÜLTÜR VARLIKLARINI KORUMA DERNEGI v.

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Der Gerichtshof merkt an, dass eine Person oder Personengruppe, um im Sinne des Artikels 34 geltend machen zu können, Opfer einer Konventionsverletzung zu sein, unmittelbar von der angegriffenen Maßnahme betroffen sein muss (siehe umfassende Darstellung der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung in Yusufeli Ilçesini Güzellestirme Yasatma Kültür Varliklarini Koruma Dernegi./. Türkei (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37857/14, Rdnrn. 37-39, 7. Dezember 2021).
  • EGMR, 04.04.2017 - 35009/05

    TEK GIDA IS SENDIKASI c. TURQUIE

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Staaten sind in der Gestaltung ihres Tarifvertragssystems frei und sie können daher bestimmten repräsentativen Gewerkschaften ggf. einen Sonderstatus verleihen (siehe Demir und Baykara, a. a. O., Rdnr. 154 und Tek Gida Is Sendikasi./. Türkei, Individualbeschwerde Nr. 35009/05, Rdnr. 33, 4. April 2017).
  • EGMR, 09.11.2000 - 29529/95

    SCHETTINI AND OTHERS v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 815/18
    Der Gerichtshof hat folglich eine allgemeine Praxis, bei der die Organisationen, welche (formal) in Tarifverhandlungsprozessen konsultiert werden und mit denen Tarifverträge abgeschlossen werden können, auf größere oder für die Gesamtheit der Beschäftigten eines Betriebs repräsentativere Gewerkschaften begrenzt werden, als vereinbar mit der Gewerkschaftsfreiheit befunden, sofern die anderen Gewerkschaften anderweitig Gehör finden (vergleiche National Union of Belgian Police, a. a. O., Rdnrn. 39-41 und 48; Swedish Engine Drivers' Union./. Schweden, 6. Februar 1976, Rdnrn. 8-9, 40-42 und 46, Serie A Band 20; und Schettini u. a../. Italien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 29529/95, 9. November 2000).
  • EGMR, 15.05.2018 - 2451/16

    ASSOCIATION OF ACADEMICS v. ICELAND

  • EGMR, 14.12.2023 - 59433/18

    EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken

    [16] Voir aussi paragraphe 4 de l'opinion dissidente commune aux juges Serghides et Zünd jointe à l'arrêt Association des fonctionnaires allemands et Syndicat de négociation de conventions collectives c. Allemagne, nos 815/18 et 4 autres, 5 juillet 2022.
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