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   EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07   

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EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07 (https://dejure.org/2008,16028)
EuGöD, Entscheidung vom 14.10.2008 - F-74/07 (https://dejure.org/2008,16028)
EuGöD, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - F-74/07 (https://dejure.org/2008,16028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meierhofer / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtbestehen der mündlichen Prüfung - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Begründungspflicht - Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses - Weigerung des Organs, einer prozessleitenden Maßnahme ...

  • EU-Kommission PDF

    Meierhofer / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtbestehen der mündlichen Prüfung - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Begründungspflicht - Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses - Weigerung des Organs, einer prozessleitenden Maßnahme ...

  • EU-Kommission

    Meierhofer / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtbestehen der mündlichen Prüfung - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Begründungspflicht - Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses - Weigerung des Organs, einer prozessleitenden Maßnahme ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 23.01.2003 - T-53/00

    Angioli / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Die Kommission räumt ein, dass sie in der Rechtssache, die zum Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2003, Angioli/Kommission (T-53/00, Slg. ÖD 2003, I-A-13 und II-73), geführt habe, der Klägerin eine "Aufschlüsselung der Noten der mündlichen Prüfung" übermittelt habe; hierbei habe es sich jedoch um eine "absolute Ausnahme" gehandelt.

    Darüber hinaus verstoße die Kommission in Anbetracht der Rechtssache, die zu dem zitierten Urteil Angioli/Kommission geführt habe, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Aufgrund dieser Erwägungen gelangen die Gemeinschaftsgerichte beständig zu der Schlussfolgerung, dass "die Mitteilung der in den einzelnen Prüfungen erzielten Noten" eine ausreichende Begründung für die Entscheidungen des Prüfungsausschusses darstellt (Urteil Parlament/Innamorati, Randnr. 31; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 21. Mai 1996, Kaps/Gerichtshof, T-153/95, Slg. ÖD 1996, I-A-233 und II-663, Randnr. 81, vom 2. Mai 2001, Giulietti u. a./Kommission, T-167/99 und T-174/99, Slg. ÖD 2001, I-A-93 und II-441, Randnr. 81, Angioli/Kommission, Randnr. 69, und Gibault/Kommission, Randnr. 39).

    Das Gericht weist insoweit auf die in dieser Rechtsprechung verwendeten allgemeinen Formulierungen sowie auf den Umstand hin, dass in dem Urteil Parlament/Innamorati, das der Ausgangspunkt der in der Randnr. 32 angeführten Rechtsprechung ist, sich die auf die Begründungspflicht gestützte Rüge nicht auf die Weigerung des beklagten Organs bezog, dem Kläger mehrere (Einzel- oder Zwischen-)Noten mitzuteilen, sondern auf die Weigerung, dem Kläger die Kriterien des Prüfungsausschusses und die Gründe für die seinerzeit angefochtene Entscheidung zu nennen (vgl. Urteil Parlament/Innamorati, Randnr. 22); ebenso verhält es sich bei den Urteilen, die, wie im vorliegenden Fall, den Ausschluss der Kläger in der mündlichen Prüfungsphase betrafen, wie z. B. den Urteilen Angioli/Kommission (Randnrn. 56 bis 65) und Gibault/Kommission (Randnrn. 33 bis 35).

    In der ersten Rechtssache, die ein Auswahlverfahren betraf, hat die Kommission der Betroffenen auf ihr Verlangen die Aufschlüsselung der verschiedenen Zwischennoten der mündlichen Prüfung, und zwar Kriterium für Kriterium, mitgeteilt (vgl. Urteil Angioli/Kommission, Randnr. 79).

    Entgegen der Behauptung, die die Kommission in ihrer Antwort auf die prozessleitenden Maßnahmen in Bezug auf die Rechtssache, in der das Urteil Angioli/Kommission ergangen ist, aufgestellt hat, war die Mitteilung zusätzlicher Informationen und insbesondere der für jedes einzelne Kriterium vergebenen Noten also keine "absolute Ausnahme in einem einzigen Einzelfall", sondern ist wiederholt erfolgt, entsprechend den Umständen des Einzelfalls.

    Zum anderen ist zu den Ersuchen, die auf andere Informationen als die Noten als solche gerichtet sind, nämlich auf die Kriterien oder die Gründe für eine zum Ausschluss führende Note oder auf sonstige Auskünfte in Bezug auf die Benotung des betroffenen Bewerbers, festzustellen, dass sich trotz des Hinweises darauf, dass die Mitteilung der Einzelnoten der Begründungspflicht genüge, aus dem Text der Urteile, in denen sich diese Feststellung findet (vgl. Randnr. 32 des vorliegenden Urteils) - einschließlich des Urteils Parlament/Innamorati und insbesondere der Urteile, die den mündlichen Teil betreffen, wie z. B. die Urteile Angioli/Kommission (Randnrn. 71 bis 85) und Gibault/Kommission (Randnr. 42) - ergibt, dass sich der Gemeinschaftsrichter nicht darauf beschränkt, der vorstehend genannten Rechtsprechung ohne weitere Prüfung zu folgen, sondern jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Rechtssache und der Anträge der betroffenen Bewerber untersucht.

  • EuG, 28.04.2004 - T-277/02

    Pascall / Rat

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Außerdem ist in einer jüngeren Rechtssache, die - wie im vorliegenden Fall - den Ausschluss einer Bewerberin im mündlichen Teil eines Auswahlverfahrens betraf, entschieden worden, dass die Begründungspflicht auf Verlangen eines Bewerbers die Mitteilung von Zwischennoten und der Methode umfassen kann, die der Prüfungssausschuss bei der Ermittlung der Einzelnote für eine der mündlichen Prüfungen angewandt hat, und es, falls diese Begründung auf Verlangen eines ausgeschlossenen Bewerbers nicht geliefert wird, Sache des Gemeinschaftsrichters ist, nähere Auskünfte im Wege prozessleitender Maßnahmen einzuholen (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. April 2004, Pascall/Rat, T-277/02, Slg. ÖD 2004, I-A-137 und II-621); in dieser Rechtssache hat übrigens das Gericht erster Instanz solche Maßnahmen angeordnet, und der Beklagte ist ihnen nachgekommen, woraufhin der auf eine Verletzung der Begründungspflicht gestützte Klagegrund gegenstandslos wurde (vgl. Urteil Pascall/Rat, Randnrn. 28 bis 31).

    Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass insbesondere im vorliegenden Fall dem Kläger jedenfalls bestimmte zusätzliche Hinweise hätten übermittelt werden können, wie in der dem Urteil Pascall/Rat zugrunde liegenden Rechtssache, ohne dass für die Arbeiten des Prüfungsausschusses geltende Geheimhaltung, wie sie in der Rechtsprechung eingegrenzt wurde (vgl. Randnr. 31 des vorliegenden Urteils), beeinträchtigt wäre, insbesondere - wie dies im Urteil Parlament/Innamorati verlangt wird - ohne dass die Auffassungen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses verbreitet oder Einzelheiten in Bezug auf die Beurteilung der Bewerber persönlich oder im Vergleich mit anderen aufgedeckt würden (vgl. Urteil Pascall/Rat, Randnr. 28).

  • EuG, 31.05.2005 - T-294/03

    Gibault / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    24 bis 27; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 39, vom 31. Mai 2005, Gibault/Kommission, T-294/03, Slg. ÖD 2005, I-A-141 und II-635, Randnr. 22, vom 13. Dezember 2006, Heus/Kommission, T-173/05, Slg. ÖD 2006, II-A-2-1695, Randnr. 19, und vom 12. März 2008, Giannini/Kommission, T-100/04, Slg. ÖD 2008, I-A-1-000 und II-A-1-0000, Randnr. 30; gegen dieses Urteil ist beim Gerichtshof ein Rechtsmittel anhängig, C-231/08 P).

    Aufgrund dieser Erwägungen gelangen die Gemeinschaftsgerichte beständig zu der Schlussfolgerung, dass "die Mitteilung der in den einzelnen Prüfungen erzielten Noten" eine ausreichende Begründung für die Entscheidungen des Prüfungsausschusses darstellt (Urteil Parlament/Innamorati, Randnr. 31; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 21. Mai 1996, Kaps/Gerichtshof, T-153/95, Slg. ÖD 1996, I-A-233 und II-663, Randnr. 81, vom 2. Mai 2001, Giulietti u. a./Kommission, T-167/99 und T-174/99, Slg. ÖD 2001, I-A-93 und II-441, Randnr. 81, Angioli/Kommission, Randnr. 69, und Gibault/Kommission, Randnr. 39).

  • EuGöD, 13.12.2007 - F-73/06

    Van Neyghem / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    115 bis 117; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2007, Van Neyghem/Kommission, F-73/06, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn.
  • EuG, 15.12.1999 - T-300/97

    Latino / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Somit darf das Gericht, weil es damit in die Befugnisse der Verwaltung eingreifen würde (vgl. u. a. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), im vorliegenden Fall der Kommission selbst dann keine Anordnungen erteilen, wenn diese Anordnungen der Verpflichtung entsprechen, die dem Organ gemäß Art. 233 EG nach einem Aufhebungsurteil obliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 9. Juni 2005, Castets/Kommission, T-80/04, Slg. ÖD 2005, I-A-161 und II-729, Randnr. 17, und vom 5. Oktober 2005, Rasmussen/Kommission, T-203/03, Slg. ÖD 2005, I-A-279 und II-1287, Randnr. 32).
  • EuG, 09.06.1998 - T-172/95

    Chesi u.a. / Rat

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Diese Rechtsprechung gilt auch für Streitsachen des öffentlichen Dienstes (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1989, Becker und Starquit/Parlament, C-41/88 und C-178/88, Slg. 1989, 3807, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 6; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Juni 1998, Chesi u. a./Rat, T-172/95, Slg. ÖD 1998, I-A-265 und II-817, Randnr. 33).
  • EuG, 25.06.2003 - T-72/01

    Pyres / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Der Gemeinschaftsrichter hat nämlich entschieden, dass "nicht ausgewählte Bewerber gegebenenfalls von dem Organ, das das betreffende Auswahlverfahren veranstaltet, Einsicht in ihre korrigierten Prüfungsarbeiten und/oder die vom Prüfungsausschuss aufgestellten allgemeinen Benotungskriterien erhalten können, und zwar, wie im vorliegenden Fall, im Wege einer absichtlichen Übermittlung von Unterlagen in einem Gerichtsverfahren zwischen diesem Organ und den genannten Bewerbern oder aufgrund einer Praxis, die dieses Organ anwendet, um die Transparenz der Einstellungsverfahren zu gewährleisten und gleichzeitig den in Artikel 6 des Anhangs III des Statuts niedergelegten Grundsatz der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren zu beachten" (vgl. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 25. Juni 2003, Pyres/Kommission, T-72/01, Slg. ÖD 2003, I-A-169 und II-861, Randnr. 70, und vom 17. September 2003, Alexandratos und Panagiotou/Rat, T-233/02, Slg. ÖD 2003, I-A-201 und II-989, Randnr. 31).
  • EuG, 09.06.2005 - T-80/04

    Castets / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Somit darf das Gericht, weil es damit in die Befugnisse der Verwaltung eingreifen würde (vgl. u. a. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), im vorliegenden Fall der Kommission selbst dann keine Anordnungen erteilen, wenn diese Anordnungen der Verpflichtung entsprechen, die dem Organ gemäß Art. 233 EG nach einem Aufhebungsurteil obliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 9. Juni 2005, Castets/Kommission, T-80/04, Slg. ÖD 2005, I-A-161 und II-729, Randnr. 17, und vom 5. Oktober 2005, Rasmussen/Kommission, T-203/03, Slg. ÖD 2005, I-A-279 und II-1287, Randnr. 32).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Diese Schlussfolgerung steht keineswegs im Widerspruch zu dem in Art. 6 des Anhangs III des Statuts vorgesehenen Grundsatz der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses und fügt sich im Übrigen in die neuere Entwicklung der Gemeinschaftsrechtsprechung im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Transparenz ein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, und vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-0000; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission, T-194/04, Slg. 2007, II-4523, gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig, C-28/08 P).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Auszug aus EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07
    Diese Schlussfolgerung steht keineswegs im Widerspruch zu dem in Art. 6 des Anhangs III des Statuts vorgesehenen Grundsatz der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses und fügt sich im Übrigen in die neuere Entwicklung der Gemeinschaftsrechtsprechung im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Transparenz ein (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007, Schweden/Kommission, C-64/05 P, Slg. 2007, I-11389, und vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-0000; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission, T-194/04, Slg. 2007, II-4523, gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig, C-28/08 P).
  • EuG, 05.10.2005 - T-203/03

    Rasmussen / Kommission

  • EuGöD, 04.09.2008 - F-147/06

    Dragoman / Kommission

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

  • EuG, 17.09.2003 - T-233/02

    Alexandratos und Panagiotou / Rat - Beamtenstatut

  • EuGH, 21.11.1989 - 178/88
  • EuG, 14.07.2005 - T-371/03

    Le Voci / Rat

  • EuGH, 21.11.1989 - 41/88

    Becker und Starquit / Parlament

  • EuGH, 28.02.2008 - C-17/07

    Neirinck / Kommission

  • EuGH, 16.06.1987 - 40/86

    Kolivas / Kommission

  • EuG, 24.09.2008 - T-105/08

    Van Neyghem / Kommission

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-127/07

    Coto Moreno / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines

  • EuG, 06.11.1997 - T-71/96

    Sonja Edith Berlingieri Vinzek gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 12.03.2008 - T-100/04

    Giannini / Kommission

  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 03.04.2001 - T-95/00

    Zaur-Gora / Kommission

  • EuGH, 04.07.1996 - C-254/95

    Parlament / Innamorati

  • EuG, 23.01.2002 - T-386/00

    Gonçalves / Parlament

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

  • EuG, 02.05.2001 - T-167/99

    Giulietti / Kommission

  • EuGH, 19.09.2002 - C-113/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-173/05

    Heus / Kommission

  • EuGH, 03.02.2009 - C-231/08

    Giannini / Kommission

  • EuG, 08.06.1995 - T-583/93
  • EuG, 21.05.1996 - T-153/95

    Raymond Kaps gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 29.02.1996 - T-280/94

    Orlando Lopes gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 12.05.2010 - T-560/08

    Kommission / Meierhofer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 vom 19. Juni 2007 aufgehoben hat, mit der bestätigt wurde, dass der Kläger die mündliche Prüfung dieses Auswahlverfahrens nicht bestanden hat.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

  • EuGöD, 18.09.2012 - F-96/09

    Cuallado Martorell / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines

    Die Klägerin kann sich schließlich auch nicht auf das Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2008, Meierhofer/Kommission (F-74/07, auf ein Rechtsmittel - jedoch nicht im Hinblick auf die unzureichende Begründung - mit Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Mai 2010, Kommission/Meierhofer, T-560/08 P, aufgehoben), stützen, in dem das Gericht die Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, wegen unzureichender Begründung aufhob, weil die Kommission sich geweigert hatte, zusätzliche Informationen wie die Zwischennoten, die der Berechnung der genannten Note dienten, und gegebenenfalls die Bewertungsbogen beizubringen, um die Mitteilung der zum Ausschluss führenden Note, die der Kläger in der mündlichen Prüfung erhalten hatte, zu ergänzen.
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