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   EuG, 01.02.2018 - T-105/16   

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https://dejure.org/2018,1388
EuG, 01.02.2018 - T-105/16 (https://dejure.org/2018,1388)
EuG, Entscheidung vom 01.02.2018 - T-105/16 (https://dejure.org/2018,1388)
EuG, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - T-105/16 (https://dejure.org/2018,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Philip Morris Brands / EUIPO - Explosal (Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel - Ältere internationale Bildmarke Marlboro - Relatives Eintragungshindernis - Bekanntheit - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegte Beweismittel - Ermessen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel - Ältere internationale Bildmarke Marlboro - Relatives Eintragungshindernis - Bekanntheit - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegte Beweismittel - Ermessen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Philip Morris Brands / EUIPO - Explosal (Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsbildmarke Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel - Ältere internationale Bildmarke Marlboro - Relatives Eintragungshindernis - Bekanntheit - Erstmals vor der Beschwerdekammer vorgelegte Beweismittel - Ermessen der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Philip Morris Brands / EUIPO - Explosal (Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 23.10.2015 - T-597/13

    Calida / OHMI - Quanzhou Green Garments (dadida)

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Was den Verweis der Klägerin auf die Entscheidung "SUPER ROLL" angehe, in der die hohe Unterscheidungskraft der älteren Marke festgestellt worden sei, sei diese für die Beschwerdekammer nicht bindend, da diese Feststellung nur auf das jeweilige Verfahren beschränkt sei (Urteil vom 23. Oktober 2015, Calida/HABM - Quanzhou Green Garments [dadida], T-597/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:804, Rn. 42 bis 48).

    Daraus folgt, dass die Anerkennung einer möglichen Bekanntheit der älteren Marke durch die Beschwerdekammer nicht von der Anerkennung dieser Bekanntheit im Rahmen eines anderen Verfahrens abhängt, in dem es um andere rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten ging (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Oktober 2015, dadida, T-597/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:804, Rn. 43).

    Diesen Beweis kann sie nicht einfach durch Hinweis auf die im Rahmen eines anderen Verwaltungsverfahrens erfolgte Anerkennung dieser Bekanntheit erbringen, auch dann nicht, wenn es sich um dieselbe Marke handelt (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Oktober 2015, dadida, T-597/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:804, Rn. 45).

    Wenn sich die Klägerin lediglich auf eine frühere Entscheidung der Beschwerdekammer zu berufen brauchte, um die Bekanntheit der älteren Marke nachzuweisen, würde dies zum einen die Verteidigungsrechte der Streithelferin verletzen - die nicht in der Lage wäre, die Tatsachen, auf die sich die Beschwerdekammer gestützt hat, zu prüfen, zu bewerten und zu bestreiten - und zum anderen den Grundsatz der res iudicata unzulässig auf eine Verwaltungsentscheidung ausdehnen, die andere Parteien betraf als die des aktuellen Verfahrens, und damit unter offensichtlichem Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Verwaltungsentscheidung durch ein Gericht verhindern (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Oktober 2015, dadida, T-597/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:804, Rn. 46).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Das EUIPO ist verpflichtet, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, auszuüben (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73).

    Angesichts der Rechtsprechung, wonach das EUIPO bereits ergangene Entscheidungen zu berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage zu richten hat, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74), war die Entscheidung "SUPER ROLL" offensichtlich ein Indiz dafür, dass die ältere Marke im Sinne von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 bekannt sein könnte.

  • EuGH, 21.07.2016 - C-597/14

    EUIPO / Grau Ferrer - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Wenn hingegen Beweismittel innerhalb der vom EUIPO gesetzten Frist vorgelegt worden sind, ist die Vorlage zusätzlicher Beweise weiterhin möglich (vgl. Urteil vom 21. Juli 2016, EUIPO/Grau Ferrer, C-597/14 P, EU:C:2016:579, Rn. 24 bis 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hieraus folgt, dass Regel 50 der Verordnung Nr. 2868/95 nicht dahin ausgelegt werden kann, dass sie das Ermessen der Beschwerdekammer auf neue Beweismittel erstreckt (Urteil vom 21. Juli 2016, EUIPO/Grau Ferrer, C-597/14 P, EU:C:2016:579, Rn. 27), sondern nur auf sogenannte "ergänzende" oder "zusätzliche" Beweismittel, die zu den fristgerecht vorgelegten relevanten Beweismitteln hinzukommen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2014, CEDC International/HABM - Underberg [Form eines Grashalms in einer Flasche], T-235/12, EU:T:2014:1058, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Die Klägerin beruft sich hierzu auf das Urteil vom 13. März 2007, HABM / Kaul (C-29/05 P, EU:C:2007:162), um ihren Standpunkt zu untermauern, dass es dem EUIPO nicht versagt sei, verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweise zu berücksichtigen.

    Das EUIPO ist der Ansicht, Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 räume ihm ein Ermessen ein, um unter entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob es außerhalb der gesetzten Fristen vorgebrachte Informationen berücksichtigt oder nicht (Urteil vom 13. März 2007, HABM / Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 43).

  • EuG, 28.09.2016 - T-400/15

    Pinto Eliseu Baptista Lopes Canhoto / EUIPO - University College London (CITRUS

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Im Rahmen eines Verfahrens wie dem hier vorliegenden obliegt es hingegen dem Inhaber der älteren Marke, die Existenz, die Gültigkeit und den Schutzumfang dieser Marke zu beweisen (vgl. zum Widerspruchsverfahren Urteil vom 28. September 2016, Pinto Eliseu Baptista Lopes Canhoto/EUIPO - University College London [CITRUS SATURDAY], T-400/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:569, Rn. 38).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-480/15

    KS Sports / EUIPO

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen ist daher allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (vgl. Beschluss vom 14. April 2016, KS Sports/EUIPO, C-480/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:266, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.12.2015 - C-603/14

    El Corte Inglés / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Der von dieser Bestimmung vorgesehene Schutz bekannter Marken kann demnach auch dann zur Anwendung kommen, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen nur gering ähnlich sind (Urteil vom 10. Dezember 2015, El Corte Inglés/HABM, C-603/14 P, EU:C:2015:807, Rn. 42).
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Die Ausübung der Abänderungsbefugnis beschränkt sich folglich grundsätzlich auf Situationen, in denen das Gericht nach Überprüfung der von der Beschwerdekammer vorgenommenen Beurteilung auf der Grundlage der erwiesenen tatsächlichen und rechtlichen Umstände die Entscheidung zu finden vermag, die die Beschwerdekammer hätte erlassen müssen (vgl. Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Wie die Klägerin im dritten Klagegrund hervorgehoben hat, steht dieser Standpunkt im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, wonach das Vorliegen einer Verknüpfung zwischen der älteren Marke und der angegriffenen Marke im Sinne von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Falles umfassend zu beurteilen ist, darunter insbesondere der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken und der Waren dieser Marken sowie das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der älteren Marke (Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM, C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 64).
  • EuG, 04.10.2006 - T-190/04

    'Freixenet / HABM (Forme d''une bouteille émerisée blanche)'

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-105/16
    Diese Bestimmung bezieht sich auf die tatsächlichen und die rechtlichen Gründe und auf die Beweise (Urteil vom 4. Oktober 2006, Freixenet/HABM [Form einer mattweißen Flasche], T-190/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:291, Rn. 28).
  • EuG, 08.06.2005 - T-315/03

    Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute

  • EuG, 11.12.2014 - T-235/12

    'CEDC International / OHMI - Underberg (Forme d''un brin d''herbe dans une

  • EuG, 24.10.2014 - T-543/12

    Grau Ferrer / OHMI - Rubio Ferrer (Bugui va)

  • EuG, 21.11.2013 - T-524/12

    Recaro / OHMI - Certino Mode (RECARO)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-122/12

    Rintisch / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren -

  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) -

  • EuG, 13.06.2002 - T-232/00

    Chef Revival USA / OHMI - Massagué Marín (Chef)

  • EuG, 26.06.2019 - T-117/18

    Agencja Wydawnicza Technopol/ EUIPO (200 PANORAMICZNYCH) - Unionsmarke -

    Allerdings zieht nach der Rechtsprechung ein Verfahrensfehler die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Entscheidung nur dann nach sich, wenn die angefochtene Entscheidung ohne ihn nachweislich einen anderen Inhalt hätte haben können (vgl. Urteil vom 1. Februar 2018, Philip Morris Brands/EUIPO - Explosal [Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel], T-105/16, EU:T:2018:51, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.12.2020 - T-722/18

    Repsol/ EUIPO - Basic (BASIC) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Es trifft zu, dass nach der Rechtsprechung ein Verfahrensfehler nur dann die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Entscheidung nach sich zieht, wenn die angefochtene Entscheidung ohne ihn nachweislich einen anderen Inhalt hätte haben können (vgl. Urteil vom 1. Februar 2018, Philip Morris Brands/EUIPO - Explosal [Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel], T-105/16, EU:T:2018:51, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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