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   EuG, 01.02.2018 - T-265/17   

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https://dejure.org/2018,2245
EuG, 01.02.2018 - T-265/17 (https://dejure.org/2018,2245)
EuG, Entscheidung vom 01.02.2018 - T-265/17 (https://dejure.org/2018,2245)
EuG, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - T-265/17 (https://dejure.org/2018,2245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    ExpressVPN/ EUIPO (EXPRESSVPN)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke EXPRESSVPN - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Einziger Klageantrag - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke EXPRESSVPN - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Einziger Klageantrag - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    ExpressVPN/ EUIPO (EXPRESSVPN)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke EXPRESSVPN - Absolutes Eintragungshindernis - Abänderungsantrag - Einziger Klageantrag - Unzulässigkeit

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 17.05.2017 - T-164/16

    Piper Verlag / EUIPO (THE TRAVEL EPISODES) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2017, THE TRAVEL EPISODES, T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.06.2009 - T-285/08

    Securvita / HABM (Natur-Aktien-Index) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Daraus folgt, dass die Beschwerdekammer nicht befugt ist, eine Anordnung an die Dienststelle zu richten, deren Entscheidung sie geprüft hat (Beschlüsse vom 30. Juni 2009, Securvita/HABM [Natur-Aktien-Index], T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 16, und vom 17. Mai 2017, Piper Verlag/EUIPO [THE TRAVEL EPISODES], T-164/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:352, Rn. 18).

    Unter diesen Umständen steht es auch dem Gericht nicht zu, über einen Abänderungsantrag zu entscheiden, der auf die entsprechende Abänderung der Entscheidung einer Beschwerdekammer gerichtet ist (Beschluss vom 30. Juni 2009, Natur-Aktien-Index, T-285/08, EU:T:2009:230, Rn. 23).

  • EuG, 09.09.2011 - T-274/09

    Deutsche Bahn / OHMI - DSB (IC4)

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Soweit der Antrag der Klägerin auf "die Eintragung der Marke in das Register der Unionsmarken durch das EUIPO" gerichtet ist, muss jedenfalls festgestellt werden, dass das Gericht die Entscheidung nur dergestalt abändern kann, dass es die Entscheidung trifft, die die Beschwerdekammer gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 hätte treffen müssen (vgl. Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 30.11.2006 - T-43/05

    Camper / OHMI - JC (BROTHERS by CAMPER)

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Das Gericht hat bereits festgestellt, dass es einem Antrag auf Abänderung im Sinne des Art. 65 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 nicht stattgeben kann, wenn mit ihm kein Antrag auf Aufhebung einhergeht, da die teilweise oder vollständige Aufhebung der Entscheidung eine notwendige Vorbedingung hierfür ist (vgl. Urteil vom 30. November 2006, Camper/HABM - JC [BROTHERS by CAMPER], T-43/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:370, Rn. 99).
  • EuG, 11.02.2009 - T-413/07

    Bayern Innovativ / OHMI - Life Sciences Partners Perstock (LifeScience)

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Soweit der Antrag der Klägerin auf "die Eintragung der Marke in das Register der Unionsmarken durch das EUIPO" gerichtet ist, muss jedenfalls festgestellt werden, dass das Gericht die Entscheidung nur dergestalt abändern kann, dass es die Entscheidung trifft, die die Beschwerdekammer gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 hätte treffen müssen (vgl. Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 12.09.2007 - T-363/04

    Koipe / OHMI - Aceites del Sur (La Española) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 01.02.2018 - T-265/17
    Soweit der Antrag der Klägerin auf "die Eintragung der Marke in das Register der Unionsmarken durch das EUIPO" gerichtet ist, muss jedenfalls festgestellt werden, dass das Gericht die Entscheidung nur dergestalt abändern kann, dass es die Entscheidung trifft, die die Beschwerdekammer gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 hätte treffen müssen (vgl. Urteile vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, EU:T:2007:264, Rn. 29 und 30, vom 11. Februar 2009, Bayern Innovativ/HABM - Life Sciences Partners Perstock [LifeScience], T-413/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:34, Rn. 14 bis 16, und vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:451, Rn. 22).
  • EuG, 13.12.2018 - T-102/18

    Knauf/ EUIPO (upgrade your personality) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Im Rahmen einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Prüfers ist die Beschwerdekammer nicht befugt, über einen Antrag zu entscheiden, der darauf gerichtet ist, dass sie eine Unionsmarke einträgt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Februar 2018, ExpressVPN/EUIPO [EXPRESSVPN], T-265/17, EU:T:2018:79, Rn. 18 bis 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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