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   EuG, 01.03.2017 - T-76/16   

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https://dejure.org/2017,6692
EuG, 01.03.2017 - T-76/16 (https://dejure.org/2017,6692)
EuG, Entscheidung vom 01.03.2017 - T-76/16 (https://dejure.org/2017,6692)
EuG, Entscheidung vom 01. März 2017 - T-76/16 (https://dejure.org/2017,6692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ikos / EUIPO (AEGYPTISCHE ERDE)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke AEGYPTISCHE ERDE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Zurückweisung des Antrags - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ikos / EUIPO (AEGYPTISCHE ERDE)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke AEGYPTISCHE ERDE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Zurückweisung des Antrags - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ikos / EUIPO (AEGYPTISCHE ERDE)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke AEGYPTISCHE ERDE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Zurückweisung des Antrags - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 30.11.2015 - T-718/14

    Hong Kong Group / OHMI - WE Brand (W E)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Dieses hat die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen der Urteile des Unionsrichters zu ziehen (Urteil vom 30. November 2015, Hong Kong Group/HABM - WE Brand [W E], T-718/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:916, Rn. 16).

    Deshalb ist auch das Gericht nicht dafür zuständig, über einen Abänderungsantrag zu befinden, der dahin geht, dass es die Entscheidung einer Beschwerdekammer in dem Sinne abändern möge, dass diese Eintragung festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2015, W E, T-718/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:916, Rn. 17).

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Der beschreibende Charakter von Zeichen oder Angaben wird im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise sowie auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilt (Urteil vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, vgl. auch Urteil vom 7. November 2014, Kaatsu Japan/HABM [KAATSU], T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Indem sie sicherstellt, dass Zeichen oder Angaben, die die für die Eintragung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können, verfolgt die Bestimmung somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Indem sie sicherstellt, dass Zeichen oder Angaben, die die für die Eintragung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können, verfolgt die Bestimmung somit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.10.2016 - T-37/16

    Caffè Nero Group / EUIPO (CAFFÈ NERO)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Zeichen oder Angaben fallen unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 aufgestellte Verbot, wenn sie zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweisen, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder dieser Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2016, Caffè Nero Group/EUIPO [CAFFÈ NERO], T-37/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:634, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.11.2014 - T-567/12

    Kaatsu Japan / HABM (KAATSU)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Der beschreibende Charakter von Zeichen oder Angaben wird im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise sowie auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilt (Urteil vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, vgl. auch Urteil vom 7. November 2014, Kaatsu Japan/HABM [KAATSU], T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.11.2016 - T-617/15

    Chic Investments / EUIPO (eSMOKINGWORLD)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Diese Feststellung steht, abgesehen davon, dass sie von der Klägerin nicht in Frage gestellt wurde, im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-203/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:910, Rn. 16, und Urteil vom 29. November 2016, Chic Investments/EUIPO [eSMOKING WORLD], T-617/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:679, Rn. 19) und ist deshalb ebenfalls zu bestätigen.
  • EuG, 20.11.2015 - T-203/15

    Zitro IP / HABM (WORLD OF BINGO)

    Auszug aus EuG, 01.03.2017 - T-76/16
    Diese Feststellung steht, abgesehen davon, dass sie von der Klägerin nicht in Frage gestellt wurde, im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-203/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:910, Rn. 16, und Urteil vom 29. November 2016, Chic Investments/EUIPO [eSMOKING WORLD], T-617/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:679, Rn. 19) und ist deshalb ebenfalls zu bestätigen.
  • EuG, 16.12.2020 - T-438/18

    Pareto Trading/ EUIPO - Bikor und Bikor Professional Color Cosmetics (BIKOR

    La chambre de recours se serait fondée de manière erronée sur l'ordonnance du 1 er mars 2017, 1kos/EUIPO (AEGYPTISCHE ERDE) (T-76/16, non publiée, EU:T:2017:140), pour conclure que ladite marque était descriptive, car les produits et les services pour lesquels cette marque aurait été enregistrée ne seraient pas les mêmes que dans la présente affaire.
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