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   EuG, 01.09.2021 - T-96/20   

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https://dejure.org/2021,35314
EuG, 01.09.2021 - T-96/20 (https://dejure.org/2021,35314)
EuG, Entscheidung vom 01.09.2021 - T-96/20 (https://dejure.org/2021,35314)
EuG, Entscheidung vom 01. September 2021 - T-96/20 (https://dejure.org/2021,35314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gruppe Nymphenburg Consult/ EUIPO (Limbic(R) Types)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Limbic® Types - Absolute Eintragungshindernisse - Entscheidung, die ergangen ist, nachdem eine frühere Entscheidung durch das Gericht aufgehoben wurde - Verweisung an die Große Beschwerdekammer - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • Wolters Kluwer

    Unionsmarke â€" Anmeldung der Unionswortmarke Limbic® Types â€" Absolute Eintragungshindernisse â€" Entscheidung, die ergangen ist, nachdem eine frühere Entscheidung durch das Gericht aufgehoben wurde â€" Verweisung an die Große Beschwerdekammer â€" Art. 7 Abs. 1 Buchst. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Limbic® Types - Absolute Eintragungshindernisse - Entscheidung, die ergangen ist, nachdem eine frühere Entscheidung durch das Gericht aufgehoben wurde - Verweisung an die Große Beschwerdekammer - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    50 Hinsichtlich der vom EUIPO angeführten Rechtsprechung, wonach ein Wortzeichen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren und Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32), genügt im Licht der vorstehenden Erwägungen der Hinweis, dass die angemeldete Marke keine hinreichend klare und unmittelbare Bedeutung vermittelt, um von den maßgeblichen Verkehrskreisen als für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen beschreibend angesehen werden zu können.

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 erfassten beschreibenden Zeichen zwar, unbeschadet eines möglichen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung, auch die Unterscheidungskraft fehlt und dass das Zeichen nach der Rechtsprechung, wenn mindestens eine seiner potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren bezeichnet, als beschreibend im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 eingestuft und deshalb von der Eintragung ausgeschlossen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30 und 32).

  • EuG, 07.06.2011 - T-507/08

    Psytech International / OHMI - Institute for Personality & Ability Testing (16PF)

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Ein solcher Auslegungsprozess ist jedoch mit der Anerkennung des beschreibenden Charakters, dessen Bedeutung unmittelbar und ohne weitere Überlegung zu erkennen sein muss, unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2011, Psytech International/HABM - Institute for Personality & Ability Testing [16PF], T-507/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:253, Rn. 40).

    49 Zur Beurteilung des beschreibenden Charakters der angemeldeten Marke, was das Verständnis dieser Marke durch die breite Öffentlichkeit anbelangt, genügt außerdem der Hinweis, dass diese im Licht der vorstehenden Erwägungen noch stärker einen Auslegungsprozess impliziert, was mit dem beschreibenden Charakter einer Marke unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2011, 16PF, T-507/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:253, Rn. 43).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (vgl. Urteil vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission, C-221/10 P, EU:C:2012:216, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist bereits entschieden worden, dass sich die Rechtskraft lediglich auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen erstreckt, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren (vgl. Urteil vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission, C-221/10 P, EU:C:2012:216, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.02.2017 - T-516/15

    Gruppe Nymphenburg Consult / EUIPO (Limbic[R] Types) - Unionsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Mit Klageschrift, die am 7. September 2015 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Klägerin Klage gegen die Entscheidung vom 23. Juni 2015, die unter der Rechtssachennummer T-516/15 in das Register eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 16. Februar 2017, Gruppe Nymphenburg Consult/EUIPO (Limbic® Types) (T-516/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: Aufhebungsurteil, EU:T:2017:83), gab das Gericht der Klage der Klägerin statt und hob die Entscheidung vom 23. Juli 2015 wegen fehlerhafter Beurteilungen der Beschwerdekammer im Hinblick auf den beschreibenden Charakter der angemeldeten Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 auf.

  • EuGH, 03.09.2020 - C-214/19

    achtung !/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Diese zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ergangene Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen ihres Art. 7 Abs. 1 Buchst. b nicht entsprechend anwendbar, wenn die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 aus anderen Gründen als ihrem beschreibenden Charakter in Frage gestellt wird (Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 36).
  • EuG, 12.12.2019 - T-747/18

    Refan Bulgaria/ EUIPO (Forme d'une fleur)

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Außerdem hat die Beschwerdekammer nach Art. 45 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001 und Art. 27 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2018/625 das Recht, erforderlichenfalls die absoluten Eintragungshindernisse von Amts wegen jederzeit vor der Eintragung erneut zu prüfen, wozu das Recht gehört, sich mit einem Eintragungshindernis zu befassen, das in der Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, noch nicht geltend gemacht wurde (Urteil vom 12. Dezember 2019, Refan Bulgaria/EUIPO [Form einer Blume], T-747/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:849, Rn. 21).
  • EuG, 26.02.2016 - T-543/14

    provima Warenhandels / OHMI - Renfro (HOT SOX)

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    36 Es genügt jedoch nicht, dass einer oder mehrere der Bestandteile, aus denen sich ein Zeichen zusammensetzt, beschreibend sind; der beschreibende Charakter muss für das Zeichen in seiner Gesamtheit, im vorliegenden Fall einschließlich des dritten Begriffs, nämlich des Wortes "limbic", festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2016, provima Warenhandels/HABM - Renfro [HOT SOX], T-543/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:102, Rn. 29).
  • EuG, 05.07.2012 - T-209/10

    Deutscher Ring / HABM (Deutscher Ring Sachversicherungs-AG) - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Außerdem hat die Große Beschwerdekammer das auf das Urteil vom 5. Juli 2012, Deutscher Ring/HABM (Deutscher Ring Sachversicherungs-AG) (T-209/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:347), gestützte Vorbringen der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, ein anderes Zeichen und andere Waren und Dienstleistungen betreffe und dieses Zeichen als Phantasiebezeichnung verstanden werde, während das angemeldete Zeichen eine klar beschreibende Bedeutung habe.
  • EuG, 25.03.2009 - T-402/07

    Kaul / OHMI - Bayer (ARCOL) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass ein Aufhebungsurteil ex tunc gilt und damit der aufgehobenen Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt (vgl. Urteil vom 25. März 2009, Kaul/HABM - Bayer [ARCOL], T-402/07, EU:T:2009:85, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 01.09.2021 - T-96/20
    Die Unterscheidungskraft einer Marke bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuG, 01.03.2018 - T-629/16

    Shoe Branding Europe/ EUIPO - adidas (Position de deux bandes parallèles sur une

  • EuG, 16.05.2019 - T-354/18

    KID-Systeme/ EUIPO - Sky (SKYFi)

  • EuG, 07.06.2005 - T-303/03

    Lidl Stiftung / OHMI - REWE-Zentral (Salvita) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 06.10.2011 - T-508/08

    Die Form eines der Lautsprecher von Bang & Olufsen kann nicht als

  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • EuGH, 23.04.2020 - C-736/18

    Gugler France/ Gugler und EUIPO

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