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   EuG, 02.03.2022 - T-579/20   

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https://dejure.org/2022,3798
EuG, 02.03.2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
EuG, Entscheidung vom 02.03.2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
EuG, Entscheidung vom 02. März 2022 - T-579/20 (https://dejure.org/2022,3798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Genekam Biotechnology/ Kommission

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Fibrogelnet-Projekt - Beitreibung einer Forderung - Risikoabdeckungsmechanismus - Forderung, die rechtskräftig aus dem ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass diese Bestimmung abgesehen davon, dass sie nicht für an die Mitgliedstaaten gerichtete Rechtsakte gilt, keine Beschränkung hinsichtlich der Art der Rechtsakte enthält, mit denen eine Zahlung auferlegt wird, wobei diese Zahlungsverpflichtung auch vertraglicher Natur sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 51).

    Die Befugnis der betreffenden Organe, solche Rechtsakte zu erlassen, muss sich nämlich aus anderen Bestimmungen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 53).

    Art. 100 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 67 der Haushaltsordnung verleiht der Kommission aber die Befugnis, die Feststellung einer Forderung gegenüber anderen Schuldnern als Mitgliedstaaten durch einen Beschluss zu formalisieren, der ein vollstreckbarer Titel ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 54, 55 und 58).

  • EuG, 15.12.2020 - T-579/20

    Genekam Biotechnology/ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020, Genekam Biotechnology/Kommission (T-579/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:602), ist dieser Antrag wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten worden.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf den genannten Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.09.2019 - T-301/18

    Yanukovych/ Rat

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Aus der Rechtsprechung geht hingegen hervor, dass ein Klagegrund oder eine Rüge, der oder die eine Erweiterung eines oder einer bereits vorher - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Klagegrundes oder Rüge darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem oder dieser aufweist, für zulässig zu erklären ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2019, Yanukovych/Rat, T-301/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:676, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-14/18

    Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach einem für von der Union gewährte Finanzhilfen geltenden grundlegenden Prinzip können von der Union nur solche Ausgaben bezuschusst werden, die tatsächlich angefallen sind (Urteile vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:118, Rn. 102, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 65).
  • EuGH, 20.05.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nämlich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-246/11

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Nach einem für von der Union gewährte Finanzhilfen geltenden grundlegenden Prinzip können von der Union nur solche Ausgaben bezuschusst werden, die tatsächlich angefallen sind (Urteile vom 28. Februar 2013, Portugal/Kommission, C-246/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:118, Rn. 102, und vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 65).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-579/20
    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf den genannten Grundsatz berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.10.2023 - T-484/14

    Monthisa Residencial / Kommission

    S'agissant, enfin, de l'argument de la requérante selon lequel, dans la mesure où le GIE dans lequel elle a investi aurait été constitué en septembre 2005, soit avant le 30 avril 2007, celui-ci devrait être exclu de l'obligation de récupération, il y a lieu de constater qu'il a été soulevé pour la première fois dans la réplique bien qu'il s'agisse d'un argument nouveau, qui ne constitue pas l'ampliation d'une argumentation énoncée antérieurement dans la requête et qui se fonde sur des éléments qui étaient connus de la requérante à la date d'introduction de son recours (voir, en ce sens, arrêt du 2 mars 2022, Genekam Biotechnology/Commission, T-579/20, non publié, EU:T:2022:114, point 72).
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