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   EuG, 02.03.2022 - T-688/19   

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https://dejure.org/2022,3802
EuG, 02.03.2022 - T-688/19 (https://dejure.org/2022,3802)
EuG, Entscheidung vom 02.03.2022 - T-688/19 (https://dejure.org/2022,3802)
EuG, Entscheidung vom 02. März 2022 - T-688/19 (https://dejure.org/2022,3802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    VeriGraft/ Eismea

    Schiedsklausel - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" - Kündigung der Vereinbarung - Berufliches Fehlverhalten - Eigenschaft als Finanzhilfeempfänger oder als Person, die in dessen Namen oder in dessen Auftrag ...

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    Schiedsklausel - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" - Kündigung der Vereinbarung - Berufliches Fehlverhalten - Eigenschaft als Finanzhilfeempfänger oder als Person, die in dessen Namen oder in dessen Auftrag ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Im Übrigen ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Unionsgericht, wenn sich die Parteien in ihrem Vertrag entschließen, ihm mittels einer Schiedsklausel die Zuständigkeit zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu übertragen, unabhängig von dem darin vereinbarten anwendbaren Recht für die Prüfung etwaiger Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts zuständig wird (Urteil vom 16. Juli 2020, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P, EU:C:2020:575, Rn. 81).

    Deshalb befreit der Umstand, dass das auf den betreffenden Vertrag anwendbare Recht nicht dieselben Garantien wie die Charta und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewährleistet, die EASME nicht von ihrer Pflicht, deren Einhaltung gegenüber ihren Vertragspartnern sicherzustellen (Urteil vom 16. Juli 2020, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P, EU:C:2020:575, Rn. 82; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 86).

  • EuG, 11.09.2013 - T-317/10

    L / Parlament

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Das Recht auf Anhörung ist allgemein anwendbar (vgl. Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Wahrung des Rechts auf Anhörung beinhaltet insbesondere, dass der betroffenen Person vor Erlass der für sie nachteiligen Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage diese Entscheidung erlassen werden soll, sachdienlich Stellung zu nehmen (Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 80 und 81, sowie Beschluss vom 17. Juni 2019, BS/Parlament, T-593/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:425, Rn. 76 und 77).

  • EuG, 24.04.2017 - T-584/16

    HF / Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten -

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Das Recht auf Anhörung, das auch ohne eine geltende Regelung gewährleistet werden muss, gebietet es, dass der betroffenen Person vorab Gelegenheit gegeben wird, zu den Punkten, die ihr in dem zu erlassenden Rechtsakt zur Last gelegt werden könnten, sachgerecht Stellung zu nehmen (Urteil vom 24. April 2017, HF/Parlament, T-584/16, EU:T:2017:282, Rn. 150).
  • EuG, 17.06.2019 - T-593/18

    BS/ Parlament

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Die Wahrung des Rechts auf Anhörung beinhaltet insbesondere, dass der betroffenen Person vor Erlass der für sie nachteiligen Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage diese Entscheidung erlassen werden soll, sachdienlich Stellung zu nehmen (Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 80 und 81, sowie Beschluss vom 17. Juni 2019, BS/Parlament, T-593/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:425, Rn. 76 und 77).
  • EuG, 04.02.2016 - T-562/13

    Isotis / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Wird das Gericht im Rahmen einer Schiedsklausel nach Art. 272 AEUV angerufen, so hat es den Rechtsstreit aufgrund des materiellen Rechts zu entscheiden, das auf den Vertrag anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 2016, 1sotis/Kommission, T-562/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:63, Rn. 51, und vom 20. Mai 2019, Fundación Tecnalia Research & Innovation/REA, T-104/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:345, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung), also im vorliegenden Fall - in erster Linie - aufgrund der fraglichen Finanzhilfevereinbarung, der unionsrechtlichen Vorschriften über das Rahmenprogramm Horizont 2020, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. 2012, L 298, S. 1) in ihrer für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung und der sonstigen unionsrechtlichen Bestimmungen sowie - hilfsweise - gemäß Art. 57.1 der Finanzhilfevereinbarung aufgrund des belgischen Rechts.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Deshalb befreit der Umstand, dass das auf den betreffenden Vertrag anwendbare Recht nicht dieselben Garantien wie die Charta und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts gewährleistet, die EASME nicht von ihrer Pflicht, deren Einhaltung gegenüber ihren Vertragspartnern sicherzustellen (Urteil vom 16. Juli 2020, 1nclusion Alliance for Europe/Kommission, C-378/16 P, EU:C:2020:575, Rn. 82; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 86).
  • EuG, 20.05.2019 - T-104/18

    Fundación Tecnalia Research & Innovation/ REA

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Wird das Gericht im Rahmen einer Schiedsklausel nach Art. 272 AEUV angerufen, so hat es den Rechtsstreit aufgrund des materiellen Rechts zu entscheiden, das auf den Vertrag anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Februar 2016, 1sotis/Kommission, T-562/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:63, Rn. 51, und vom 20. Mai 2019, Fundación Tecnalia Research & Innovation/REA, T-104/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:345, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung), also im vorliegenden Fall - in erster Linie - aufgrund der fraglichen Finanzhilfevereinbarung, der unionsrechtlichen Vorschriften über das Rahmenprogramm Horizont 2020, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. 2012, L 298, S. 1) in ihrer für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung und der sonstigen unionsrechtlichen Bestimmungen sowie - hilfsweise - gemäß Art. 57.1 der Finanzhilfevereinbarung aufgrund des belgischen Rechts.
  • EuGH, 26.02.2015 - C-564/13

    Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 1 AEUV - Vertragliche Haftung

    Auszug aus EuG, 02.03.2022 - T-688/19
    Art. 272 AEUV ist somit eine spezielle Bestimmung, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage (Urteil vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 22 und 23).
  • EuG, 10.04.2024 - T-749/22

    Parlament/ Union Technique du Bâtiment und Argest

    L'article 272 TFUE constitue ainsi une disposition spécifique permettant de saisir le juge de l'Union en vertu d'une clause compromissoire, et ce sans limitation tenant à la nature de l'action introduite devant le juge de l'Union (arrêts du 26 février 2015, Planet/Commission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, points 22 et 23 ; du 2 mars 2022, VeriGraft/Eismea, T-688/19, EU:T:2022:112, point 52, et du 13 juillet 2022, JF/EUCAP Somalia, T-194/20, EU:T:2022:454, point 28).

    En second lieu, il importe de rappeler que, saisi dans le cadre d'une clause compromissoire en vertu de l'article 272 TFUE, le Tribunal doit trancher le litige sur la base du droit matériel applicable au contrat (arrêt du 2 mars 2022, VeriGraft/Eismea, T-688/19, EU:T:2022:112, point 55).

  • EuG, 13.07.2022 - T-457/20

    VeriGraft/ Eismea

    Mit Urteil vom 2. März 2022, VeriGraft/Eismea (T-688/19, EU:T:2022:112), gab das Gericht der Klage der Klägerin in der Rechtssache T-688/19 statt und erklärte folglich die Kündigung der Finanzhilfevereinbarung für unwirksam.
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