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   EuG, 02.06.2004 - T-253/03   

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EuG, 02.06.2004 - T-253/03 (https://dejure.org/2004,24288)
EuG, Entscheidung vom 02.06.2004 - T-253/03 (https://dejure.org/2004,24288)
EuG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - T-253/03 (https://dejure.org/2004,24288)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaf

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26; Urteile des Gerichts vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-562/93, Obst/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-247 und II-737, Randnr. 23, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-81/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1998, II-2889, Randnr. 21, und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache T-160/98, Van Parys und Pacific Fruit Company/Kommission, Slg. 2002, II-233, Randnr. 60).

    22 Im Übrigen sind nach dieser Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens ergehen, grundsätzlich nur dann anfechtbar, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber um Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 10; Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2003 in der Rechtssache T-326/99, Olivieri/Kommission und Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    23 Anders verhielte es sich nur, wenn Handlungen oder Entscheidungen im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens nicht nur die vorgenannten rechtlichen Merkmale trügen, sondern selbst ein besonderes Verfahren endgültig abschlössen, das sich von demjenigen unterscheidet, das dem Organ die Entscheidung in der Sache ermöglichen soll (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66 bis 11/66, Cimenteries u. a./Kommission der EWG, Slg. 1967, 100, 124, und Urteil IBM/Kommission, Randnr. 11).

    24 Schließlich sind Maßnahmen rein vorbereitender Art zwar nicht als solche anfechtbar, die ihnen etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können jedoch im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 12; Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303, 333; Urteil des Gerichts vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache T-108/92, Caló/Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-59 und II-213, Randnr. 13).

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    7 In seinem Urteil vom 26. November 2002 in den Rechtssachen T-74/00, T-76/00, T-83/00 bis T-85/00, T-132/00, T-137/00 und T-141/00 (Artegodan u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4945, im Folgenden: Urteil Artegodan) hat das Gericht entschieden, dass zwar die in den Artikeln 13 und 14 der geänderten Richtlinie 75/319 (jetzt Artikel 32 bis 34 des HAM-Kodex) vorgesehenen Verfahren beim Erlass einer Entscheidung der Gemeinschaft grundsätzlich automatisch aufeinander folgen sollen, dass dies jedoch dann nicht der Fall ist, wenn das Konsultationsverfahren des Artikels 13 der geänderten Richtlinie 75/319 in Anwendung der Artikel 11 oder 12 dieser Richtlinie (jetzt Artikel 30 und 31 des HAM-Kodex) durchgeführt wird.

    Die Kommission hat gegen das Urteil Artegodan ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-39/03 P (Kommission/Artegodan u. a., Slg. 2003, I-7885) zurückgewiesen worden ist.

    8 In seinem Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, Randnr. 59) hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil Artegodan wiederholt, dass Artikel 12 der geänderten Richtlinie 75/319 im Bereich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein rein konsultatives Verfahren schafft, das zudem fakultativen Charakter hat.

  • EuGH, 05.10.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513, Randnr. 26; Urteile des Gerichts vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-562/93, Obst/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-247 und II-737, Randnr. 23, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-81/97, Regione Toscana/Kommission, Slg. 1998, II-2889, Randnr. 21, und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache T-160/98, Van Parys und Pacific Fruit Company/Kommission, Slg. 2002, II-233, Randnr. 60).

    22 Im Übrigen sind nach dieser Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens ergehen, grundsätzlich nur dann anfechtbar, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber um Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 10; Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2003 in der Rechtssache T-326/99, Olivieri/Kommission und Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

  • EuG, 28.01.2003 - T-147/00

    Laboratoires Servier / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    8 In seinem Urteil vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache T-147/00 (Laboratoires Servier/Kommission, Slg. 2003, II-85, Randnr. 59) hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil Artegodan wiederholt, dass Artikel 12 der geänderten Richtlinie 75/319 im Bereich der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ein rein konsultatives Verfahren schafft, das zudem fakultativen Charakter hat.

    Die Kommission hat gegen das Urteil Laboratoires Servier/Kommission ein Rechtsmittel eingelegt, das mit Beschluss des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-156/03 P (nicht veröffentlicht) zurückgewiesen worden ist.

  • EuG, 02.06.2004 - T-123/03

    Pfizer / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    Ordonnance du Tribunal Rechtssache T-123/03.

    In der Rechtssache T-123/03.

  • EuG, 28.09.2006 - T-19/02

    Albrecht u.a. / Kommission und EMEA

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    Am selben Tag hat sie beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-19/02 und T-41/03 zu verbinden.

    Nach Anhörung der Parteien in den Rechtssachen T-19/02 und T-41/03 hat das Gericht den Verbindungsantrag abgelehnt.

  • EuG - T-41/03

    Merck Sharp & Dohme u.a. / Kommission und Agence pour l'évaluation des

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    Am selben Tag hat sie beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-19/02 und T-41/03 zu verbinden.

    Nach Anhörung der Parteien in den Rechtssachen T-19/02 und T-41/03 hat das Gericht den Verbindungsantrag abgelehnt.

  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    24 Schließlich sind Maßnahmen rein vorbereitender Art zwar nicht als solche anfechtbar, die ihnen etwa anhaftenden rechtlichen Mängel können jedoch im Rahmen der Klage gegen die endgültige Handlung, deren Vorbereitung sie dienen, geltend gemacht werden (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 12; Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303, 333; Urteil des Gerichts vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache T-108/92, Caló/Kommission, Slg. ÖD 1994, I-A-59 und II-213, Randnr. 13).
  • EuG, 23.10.2002 - T-269/99

    Diputación Foral de Guipúzcoa / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    25 bis 30; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in den Rechtssachen T-269/99, T-271/99 und T-272/99, Diputación Foral de Guipúzcoa u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4217, Randnr. 37), hat die Verweisung an den Ausschuss nach Artikel 30 des HAM-Kodex keinerlei Rechtswirkungen für die betroffenen Verkehrsgenehmigungen, die bis zu einer eventuellen Entscheidung weiterhin frei genutzt werden können.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.06.2004 - T-253/03
    17 bis 20, und vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnrn.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

  • EuG, 24.02.1994 - T-108/92

    EuG - Beamte -

  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

  • EuG, 16.07.1998 - T-81/97

    Regione Toscana / Kommission

  • EuGH, 24.07.2003 - C-39/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG VON ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION,

  • EuG, 29.01.2002 - T-160/98

    Van Parys und Pacific Fruit Company / Kommission

  • EuG, 18.12.2003 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • EuG, 26.11.2002 - T-85/00

    Artegodan / Kommission - Umwelt und Verbraucher

  • EuG, 19.10.1995 - T-562/93
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