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   EuG, 02.06.2021 - T-183/20   

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https://dejure.org/2021,15002
EuG, 02.06.2021 - T-183/20 (https://dejure.org/2021,15002)
EuG, Entscheidung vom 02.06.2021 - T-183/20 (https://dejure.org/2021,15002)
EuG, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - T-183/20 (https://dejure.org/2021,15002)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Schneider/ EUIPO - Raths (Teslaplatte)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke Teslaplatte - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Diese Zeichen oder Angaben werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 37).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung ausgeschlossen werden muss, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuGH, 06.09.2018 - C-488/16

    Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise / EUIPO - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Sodann geht aus der Rechtsprechung zwar hervor, dass ein Merkmal für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 objektiv und dem Wesen der betroffenen Waren innewohnend sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2018, Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO, C-488/16 P, EU:C:2018:673, Rn. 44); dies ist aber vorliegend der Fall, da es sich bei den betroffenen Waren um Waren aus Metall, medizinische Erzeugnisse und medizinisch-technische Geräte handelt und da die angegriffene Marke gerade zur Bezeichnung einer Metallplatte zu therapeutischen Zwecken dienen kann (oben, Rn. 41).
  • EuG, 13.07.2017 - T-150/16

    Ecolab USA / EUIPO (ECOLAB)

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter sind nicht an eine Entscheidung gebunden, die in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat ergangen ist und mit der die Eintragungsfähigkeit dieses Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteil vom 13. Juli 2017, Ecolab USA/EUIPO [ECOLAB], T-150/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:490, Rn. 43).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Ein Zeichen fällt nur dann unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.10.2018 - T-122/17

    DEVIN, der Name einer bulgarischen Stadt, kann als Unionsmarke für Mineralwasser

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Zwar können nach diesem Zeitpunkt liegende Umstände berücksichtigt werden, diese Berücksichtigung setzt aber voraus, dass sich diese Umstände auf die Situation zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2018, Devin/EUIPO - Haskovo [DEVIN], T-122/17, EU:T:2018:719, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der in Rede stehenden Anmeldung, nämlich des 27. September 2012, der für die Feststellung des anwendbaren materiellen Rechts maßgebend ist, sind auf den vorliegenden Sachverhalt die materiell-rechtlichen Vorschriften der Verordnung Nr. 207/2009 anwendbar (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Oktober 2004, Alcon/HABM, C-192/03 P, EU:C:2004:587, Rn. 39 und 40, und Urteil vom 23. April 2020, Gugler France/Gugler und EUIPO, C-736/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:308, Rn. 3 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2020 - C-736/18

    Gugler France/ Gugler und EUIPO

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der in Rede stehenden Anmeldung, nämlich des 27. September 2012, der für die Feststellung des anwendbaren materiellen Rechts maßgebend ist, sind auf den vorliegenden Sachverhalt die materiell-rechtlichen Vorschriften der Verordnung Nr. 207/2009 anwendbar (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Oktober 2004, Alcon/HABM, C-192/03 P, EU:C:2004:587, Rn. 39 und 40, und Urteil vom 23. April 2020, Gugler France/Gugler und EUIPO, C-736/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:308, Rn. 3 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Diese Zeichen oder Angaben werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 37).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Der beschreibende Charakter eines Zeichens lässt sich zum einen nur in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen und zum anderen nur in Bezug darauf, was die maßgeblichen Verkehrskreise darunter verstehen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Peek & Cloppenburg/HABM [Cloppenburg], T-379/03, EU:T:2005:373, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 02.06.2021 - T-183/20
    Somit schließt der Umstand, dass die angegriffene Marke ein nicht existierendes oder lediglich angenommenes Merkmal beschreibt, es nicht aus, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sie als beschreibend wahrnehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Oktober 2014, Larrañaga Otaño/HABM [GRAPHENE], T-458/13, EU:T:2014:891, Rn. 21), wobei die Verkehrskreise durch die Aussagekraft der Marke zu der Annahme verleitet werden können, dass dieses Merkmal existiert oder wirklich vorliegt.
  • EuG, 16.09.2008 - T-47/07

    ratiopharm / HABM (BioGeneriX) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

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