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   EuG, 02.12.2003 - T-334/02   

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EuG, 02.12.2003 - T-334/02 (https://dejure.org/2003,20026)
EuG, Entscheidung vom 02.12.2003 - T-334/02 (https://dejure.org/2003,20026)
EuG, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - T-334/02 (https://dejure.org/2003,20026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proïonton / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Antrag auf Streichung einer Gemeinschaftsbeteiligung - Untätigkeit der Kommission - Untätigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton AE gegen Kommission der

    Landwirtschaft , EAGFL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbesserung der landwirtschaftlichen Verarbeitungsbedingungen und Vermarktungsbedingungen; Erhebung einer Untätigkeitsklage ; Gewährung einer Beteiligung des Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 232; ; VO (EWG) Nr. 4253/88 Art. 23; ; EG-Verordnung Art. 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Firma "Typopoiitiria Thivas A. E. ( Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proionton" gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Oktober 2002

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EAGFL - Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Antrag auf Streichung einer Gemeinschaftsbeteiligung - Untätigkeit der Kommission - Untätigkeitsklage.

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-247/87 (Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291) sei insofern nicht einschlägig, da der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt ein völlig anderer gewesen sei, weil es sich um einen Antrag auf Nichtigerklärung einer Regelung der Französischen Republik gehandelt habe, die die Klägerin nicht betroffen habe.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Untätigkeitsklage unzulässig, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehrt, dass es die Kommission dadurch, dass sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat, unter Verletzung des EG-Vertrags unterlassen hat, einen Beschluss zu fassen (vgl. hierzu das Urteil Star Fruit/Kommission, zitiert oben in Randnr. 24).

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Drittens müsse die Kommission, wenn sie über Unregelmäßigkeiten im Rahmen eines von den Fonds der Gemeinschaft mitfinanzierten Projekts Kenntnis erlange, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine Entscheidung auf Streichung der finanziellen Beteiligung erlassen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

    Diese Bestimmung legt also fest, dass die Streichung oder Aussetzung der Beteiligung eine Befugnis, jedoch keine Pflicht der Beklagten ist (siehe in Bezug auf eine ähnliche Bestimmung das Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 92, bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Drittens müsse die Kommission, wenn sie über Unregelmäßigkeiten im Rahmen eines von den Fonds der Gemeinschaft mitfinanzierten Projekts Kenntnis erlange, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine Entscheidung auf Streichung der finanziellen Beteiligung erlassen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

    Diese Bestimmung legt also fest, dass die Streichung oder Aussetzung der Beteiligung eine Befugnis, jedoch keine Pflicht der Beklagten ist (siehe in Bezug auf eine ähnliche Bestimmung das Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 92, bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867).

  • EuG, 04.07.1994 - T-13/94

    Century Oils Hellas AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Schließlich erinnert sie daran, dass nach ständiger Rechtsprechung eine natürliche oder juristische Person die Gemeinschaftsgerichte nach Artikel 232 Absatz 3 EG nur anrufen kann, um feststellen zu lassen, dass ein Gemeinschaftsorgan es unter Verletzung des EG-Vertrags unterlassen hat, einen anderen Akt als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme zu erlassen, dessen Adressat sie sein oder den sie mit einer Nichtigkeitsklage anfechten könnte (Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-193/01

    Pitsiorlas / Rat und EZB

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Irrtum entschuldbar, wenn er Folge einer durch das Verhalten des betreffenden Organs hervorgerufenen Verwirrung ist und der Kläger gutgläubig war und alle Sorgfalt aufgewendet hat, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand zu verlangen ist (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-193/01 P, Pitsiorlas/Rat und Europäische Zentralbank, Slg. 2003, I-4837, Randnr. 25).
  • EuG, 29.11.1994 - T-479/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung einer Vertragsverletzung nach Artikel 226 EG kann die Kommission jedoch nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1994 in den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93, Bernardi/Kommission, Slg. 1994, II-1115, Randnr. 31, und vom 19. Februar 1997 in der Rechtssache T-117/96, Intertronic/Kommission, Slg. 1997, II-141, Randnr. 32).
  • EuG, 19.02.1997 - T-117/96

    Intertronic F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung einer Vertragsverletzung nach Artikel 226 EG kann die Kommission jedoch nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1994 in den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93, Bernardi/Kommission, Slg. 1994, II-1115, Randnr. 31, und vom 19. Februar 1997 in der Rechtssache T-117/96, Intertronic/Kommission, Slg. 1997, II-141, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuG, 02.12.2003 - T-334/02
    Natürliche oder juristische Personen können sich nämlich auf Artikel 232 Absatz 3 EG nur berufen, um feststellen zu lassen, dass ein Gemeinschaftsorgan es unter Verletzung des EG-Vertrags unterlassen hat, andere Akte als Empfehlungen oder Stellungnahmen zu erlassen, deren Adressaten sie sein können oder die sie direkt und individuell betreffen (Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnrn.
  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion -

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.12.2006 - T-392/05

    MMT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Einrede der Unzulässigkeit

    36 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff des entschuldbaren Irrtums - soweit es um die Klagefristen geht, die zwingenden Rechts sind und nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien stehen -, eng auszulegen und kann sich nur auf Ausnahmefälle beziehen, insbesondere auf solche, in denen das betreffende Gemeinschaftsorgan ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich allein oder in entscheidendem Maß geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einer Person mit normalem Kenntnisstand zu verlangen ist, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache T-63/96, Fichtner/Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-189 und II-563, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 3. Februar 1998 in der Rechtssache T-68/96, Polyvios/Kommission, Slg. 1998, II-153, Randnr. 43, und vom 2. Dezember 2003 in der Rechtssache T-334/02, Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2009 - T-365/04

    Cantoni / Rat und Kommission

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2009 - T-208/04

    Hardy / Rat und Kommission

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2009 - T-484/04

    Pilat / Rat und Kommission

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2009 - T-121/04

    Boquien u.a. / Rat und Kommission

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2009 - T-171/04

    Surget / Rat und Kommission

    Was den Kausalzusammenhang zwischen der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Dezember 1997 und dem von den Klägern geltend gemachten Schaden betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG nur Akte erlassen kann, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (vgl. Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Kommission, T-334/02, Slg. 2003, II-5121, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.07.2008 - T-165/08

    Química Atlântica und Martins de Freitas Moura / Kommission

    Il s'ensuit que le recours en tant qu'il vise à faire constater la carence de la Commission, déposé au greffe du Tribunal le 30 avril 2008, a été introduit plus de quatre mois et dix jours après la dernière invitation à agir adressée à la Commission le 16 octobre 2007 et que, dès lors, il doit être rejeté comme manifestement irrecevable (voir, en ce sens, l'ordonnance du Tribunal du 2 décembre 2003, Viomichania Syskevasias Typopoiisis Kai Syntirisis Agrotikon Proïonton/Commission, T-334/02, Rec. 2003 p. II-5121, points 32 et 33).
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