Rechtsprechung
EuG, 02.12.2020 - T-26/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Forex Bank/ EUIPO - Coino UK (FOREX)
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Forex Bank/ EUIPO - Coino UK (FOREX)
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Forex Bank/ EUIPO - Coino UK (FOREX)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Forex Bank/ EUIPO - Coino UK (FOREX)
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 10.02.2021 - T-98/20
Biochange Group/ EUIPO - mysuperbrand (medical beauty research) - Unionsmarke - …
Jedenfalls ist nach der Rechtsprechung der Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise nicht entscheidend für die Beurteilung, ob einer Marke die Eintragungshindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft oder des beschreibenden Charakters des Zeichens entgegenstehen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2020, Forex Bank/EUIPO - Coino UK [FOREX], T-26/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:583, Rn. 39, …und Urteil vom 7. Mai 2019, Fissler/EUIPO [vita], T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 14, worauf es verweist). - EuG, 25.02.2021 - T-437/20
Ultrasun/ EUIPO (ULTRASUN) - Aufhebungsklage - Unionsmarke - Anmeldung der …
Diese Zeichen oder Angaben gelten als nicht geeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 2020, Forex Bank/EUIPO - Coino UK [FOREX], T-26/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:583, Rn. 28). - EuG, 20.10.2021 - T-617/20
Standardkessel Baumgarte Holding/ EUIPO (Standardkessel) - Unionsmarke - …
Nach dieser Rechtsprechung könnte somit der Grundsatz, dass für die Beurteilung, ob einer Marke Unterscheidungskraft fehlt, auf den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen ist, in Frage gestellt sein, wenn die Schwelle der Unterscheidungseignung eines Zeichens in allgemeiner Weise vom Grad der Spezialisierung der maßgeblichen Verkehrskreise abhinge, was auch für die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens gilt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2020, Forex Bank/EUIPO - Coino UK [FOREX], T-26/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2019, Fissler/EUIPO [vita], T-423/18, EU:T:2019:291, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).