Rechtsprechung
   EuG, 03.03.1998 - T-610/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4639
EuG, 03.03.1998 - T-610/97 R (https://dejure.org/1998,4639)
EuG, Entscheidung vom 03.03.1998 - T-610/97 R (https://dejure.org/1998,4639)
EuG, Entscheidung vom 03. März 1998 - T-610/97 R (https://dejure.org/1998,4639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Entscheidung, den Zugang zu bestimmten Dokumenten zu verweigern - Stellungnahme des Juristischen Dienstes - Schutz des öffentlichen Interesses - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Antrag auf Übermittlung von Dokumenten an ein nationales Gericht

  • Europäischer Gerichtshof

    Fangel / Rat

  • EU-Kommission

    Hanne Norup Carlsen, Ingeborg Fangel, Nicolas Fischer, Jørgen Erik Hansen, Marianne Henriksen, Ole D

    Entscheidung, mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert wird - Stellungnahme des juristischen Dienstes - Schutz des öffentlichen Interesses - Antrag auf einstweilige Anordnung - Antrag auf Übermittlung von Dokumenten an ein nationales Gericht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf eine einstweilige Anordnung im Hinblick auf eine Verweigerung des Zugangs zu bestimmten Dokumenten des Rates; Antrag auf Übermittlung von Dokumenten an ein nationales Gericht; Vertraulichkeit von Stellungnahmen der Juristischen Dienste; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    EGV Art. 186; ; EGV Art. 190; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DER PRÄSIDENT ÄUSSERT SICH IN EINEM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ZUR WEIGERUNG DES RATES, DEN BÜRGERN DIE STELLUNGNAHMEN DER JURISTISCHEN DIENSTE DES RATES UND DER KOMMISSION ZUGÄNGLICH ZU MACHEN

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 17.12.1996 - T-164/96

    Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    23 und 24, sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 29, und vom 3. März 1997 in der Rechtssache T-6/97 R, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, Slg. 1997, II-291, Randnr. 51).
  • EuG, 03.03.1997 - T-6/97

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europe Ltd & Co. gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    23 und 24, sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Moccia Irme/Kommission, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 29, und vom 3. März 1997 in der Rechtssache T-6/97 R, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, Slg. 1997, II-291, Randnr. 51).
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Der Rat hält diesen Antragsgrund unter Hinweis darauf für unbegründet, daß, wie sich aus dem Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 65) ergebe, das betreffende Organ nicht verpflichtet sei, "für jedes Dokument die .zwingenden Gründe' anzugeben, die die Anwendung der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses rechtfertigen", da es sonst Gefahr liefe, "den Inhalt [des] Dokuments bekanntzumachen und ... der Ausnahme damit ihre wesentliche Zweckbestimmung zu nehmen".
  • EuG, 10.12.1997 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Die beantragten Maßnahmen dürfen der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 27).
  • EuGH, 04.02.1997 - C-71/95

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Sie muß die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-687, Randnr. 53).
  • EuGH, 17.05.1991 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Insoweit ist an die ständige Rechtsprechung zu erinnern, wonach zum einen die Maßnahmen, die der Richter der einstweiligen Anordnung treffen kann, in dem Sinn vorläufig sind, daß sie grundsätzlich mit der Verkündung des Endurteils außer Kraft treten und der Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache nicht vorgreifen dürfen, und wonach zum anderen diese Maßnahmen akzessorisch in dem Sinn sind, daß sie nur darauf gerichtet sind, die Interessen einer Partei des Verfahrens im Verfahren vor dem Gericht zu schützen, damit dem Endurteil nicht die praktische Wirksamkeit genommen und es dadurch sinnlos gemacht wird (vgl. Beschluß desPräsidenten des Gerichtshofes vom 17. Mai 1991 in der Rechtssache C-313/90 R, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1991, I-2557, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Wenn solche Beurteilungen geheimgehalten würden, würde der fundamentale Grundsatz der Waffengleichheit verletzt, da den Gemeinschaftsorganen ein weiter gehendes Geheimhaltungsrecht zustünde als Privatpersonen (vgl. hierzu Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, 1982, 1575).
  • EuGH, 04.02.1997 - C-9/95

    Belgien und Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.03.1998 - T-610/97
    Sie muß die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-687, Randnr. 53).
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Da es sich bei dem fraglichen Dokument um ein internes Dokument der Kommission handelt und das Land nicht nachweisen konnte, dass es das Dokument rechtmäßig erlangt hat, ist dem Antrag der Kommission stattzugeben (siehe entsprechend Beschluss des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 31/86, LAISA/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Der Rat nimmt außerdem auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache C-350/92 (Urteil [des Gerichtshofs vom 13. Juli 1995,] Spanien/Rat[, Slg. 1995, I-1985]) Bezug sowie auf den Beschluss [des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. März 1998,] Carlsen u. a./Rat [(T-610/97 R, Slg. 1998, II-485),] und auf das Urteil [vom 8. November 2000,] Ghignone u. a./Rat [(T-44/97, Slg. ÖD 2000, I-A-223 und II-1023)].
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

    14 - Vgl. Beschluss der Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998, Carlsen u. a./Rat (T-610/97 R, Slg. 1998, II-485).

    33 - Vgl. Beschluss Carlsen u. a./Rat, Randnr. 46.

    35 - Beschluss Carlsen u. a./Rat, Randnr. 50.

  • EuG, 23.11.2004 - T-84/03

    Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates -

    40 Hinsichtlich des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R (Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485), auf den sich der Rat in der angefochtenen Entscheidung berufen habe, macht der Kläger geltend, dass die Entscheidung, die Verbreitung des in dieser Rechtssache in Rede stehenden Rechtsgutachtens zu verbieten, im Zusammenhang mit einer einstweiligen Anordnung getroffen worden sei, was eine weniger gründliche Prüfung der Sachlage und der sich stellenden Rechtsfragen bedeute.
  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Entgegen der Ansicht der schwedischen Regierung könne nicht ausgeschlossen werden, daß bestimmten Kategorien von Dokumenten aufgrund ihrer Natur zwangsläufig das Risiko anhafte, daß ihre Verbreitung das öffentliche Interesse beeinträchtige (vgl. in diesem Sinne Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Norup Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485, Randnr. 46 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-491/01

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN

    11: - Beschluss vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R (Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    30: - Beschluss vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R (Carlsen u. a., Slg. 1998, II-485, Randnr. 47).
  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01

    Lormines / Kommission

    Daraus folge, dass die beantragten Maßnahmen nicht als einstweilig qualifiziert werden könnten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485, Randnr. 56).
  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

    Daher habe der Rat an seiner Auffassung festgehalten und den Zugang zu bestimmten Passagen dieses Dokuments verweigert, da ihre Verbreitung das von ihm nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses 93/731 zu schützende öffentliche Interesse an einem funktionierenden Informationsaustausch und einer reibungslosen Koordination zwischen den Mitgliedstaaten in Asylfragen beeinträchtigen könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-485, Randnr. 48).
  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 3. März 1998 in der Rechtssache T-610/97 R, Carlsen u. a./Rat, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 13).
  • EuG, 10.01.2005 - T-357/03

    Gollnisch u.a. / Parlament - Entscheidung des Präsidiums des Europäischen

  • EuG, 08.11.2000 - T-44/97

    Ghignone u.a. / Rat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht