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   EuG, 03.04.2019 - T-468/18   

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EuG, 03.04.2019 - T-468/18 (https://dejure.org/2019,7512)
EuG, Entscheidung vom 03.04.2019 - T-468/18 (https://dejure.org/2019,7512)
EuG, Entscheidung vom 03. April 2019 - T-468/18 (https://dejure.org/2019,7512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    NSC Holding/ EUIPO - Ibercondor (CONDOR SERVICE, NSC)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke CONDOR SERVICE, NSC - Ältere Unionswortmarke IBERCONDOR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Maßgebliche Verkehrskreise - Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Ähnlichkeit der Zeichen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    NSC Holding/ EUIPO - Ibercondor (CONDOR SERVICE, NSC)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke CONDOR SERVICE, NSC - Ältere Unionswortmarke IBERCONDOR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Maßgebliche Verkehrskreise - Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Ähnlichkeit der Zeichen - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuG, 14.09.2017 - T-103/16

    Aldi Einkauf / EUIPO - Weetabix (Alpenschmaus)

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Als Zweites ist in Bezug auf die Möglichkeit, sich darauf zu beschränken, den spanischsprachigen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise zu berücksichtigen, darauf hinzuweisen, dass, wie im Wesentlichen die Beschwerdekammer angeführt hat und das EUIPO geltend macht, nach der Rechtsprechung, wenn sich der Schutz der älteren Marke auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt, zwar die Wahrnehmung der einander gegenüberstehenden Marken durch den Verbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen in diesem Gebiet zu berücksichtigen ist, es jedoch ausreicht, wenn ein relatives Eintragungshindernis im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/2001 in einem Teil der Europäischen Union besteht (vgl. Urteil vom 14. September 2017, Aldi Einkauf/EUIPO - Weetabix [Alpenschmaus], T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn das Gericht bei der Prüfung des weiteren Vorbringens der Klägerin zu dem Ergebnis gelangte, dass das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr in Bezug auf die spanischsprachigen Verkehrskreise zu bejahen sei, würde diese Feststellung nach der oben in Rn. 24 angeführten Rechtsprechung nämlich ausreichen, um dem Widerspruch stattzugeben, wie dies die Beschwerdekammer getan hat (vgl. entsprechend Urteil vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 28).

    Die Frage, ob sich die Beschwerdekammer bei ihrer Prüfung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 rechtmäßig auf die spanischsprachigen Verkehrskreise beschränken konnte, kann daher erst nach der Beurteilung des weiteren Vorbringens der Klägerin abschließend beantwortet werden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 29).

    Die hohe oder geringe Kennzeichnungskraft der Bestandteile, aus denen die einander gegenüberstehenden Marken bestehen, ist einer der maßgeblichen Faktoren zur Beurteilung der Zeichenähnlichkeit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei dieser Beurteilung sind insbesondere die der betreffenden Marke oder dem betreffenden Bestandteil innewohnenden Eigenschaften darauf zu prüfen, ob sie bzw. er in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen worden bzw. einzutragen ist, beschreibend ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach die bloße Existenz solcher Eintragungen oder Bezeichnungen nicht feststellen lässt, in welchem Ausmaß die angesprochenen Verkehrskreise mit Marken, die diesen Bestandteil enthalten, tatsächlich konfrontiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Als Drittes ist in Bezug auf die Anmeldemarke darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung bei einer Marke, die aus Wort- und Bildbestandteilen besteht, grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Kennzeichnungskraft der Wortbestandteile die der Bildbestandteile übertrifft, weil das Publikum zur Bezugnahme auf die fragliche Ware oder Dienstleistung eher den Namen der Marke nennen wird, als ihren Bildbestandteil zu beschreiben (vgl. Urteil vom 14. September 2017, Alpenschmaus, T-103/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:605, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein könnten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 42).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 42).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon dieser Bestandteil allein geeignet ist, das Bild der Marke, das die maßgeblichen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle ihre übrigen Bestandteile in dem durch sie hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 43).

  • EuG, 03.06.2015 - T-559/13

    Giovanni Cosmetics / OHMI - Vasconcelos & Gonçalves (GIOVANNI GALLI)

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Gewiss gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz, wie die Klägerin unter Verweis auf das Urteil vom 3. Juni 2015, Giovanni Cosmetics/HABM - Vasconcelos & Gonçalves (GIOVANNI GALLI) (T-559/13, EU:T:2015:353) dargelegt hat.

    Der Bildbestandteil einer zusammengesetzten Marke kann nämlich den gleichen Stellenwert wie der Wortbestandteil einnehmen, insbesondere aufgrund seiner Form, Größe, Farbe oder Positionierung innerhalb des Zeichens (vgl. Urteil vom 3. Juni 2015, GIOVANNI GALLI, T-559/13, EU:T:2015:353, Rn. 61 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.11.2016 - T-67/15

    Polo Club / EUIPO - Lifestyle Equities (POLO CLUB SAINT-TROPEZ HARAS DE GASSIN)

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Zweitens sind ebenfalls nach ständiger und von der Beschwerdekammer übernommener Rechtsprechung Dienstleistungen als identisch anzusehen, wenn die von der älteren Marke erfassten Dienstleistungen die mit der Anmeldung beanspruchten Dienstleistungen einschließen (vgl. Urteil vom 10. November 2016, Polo Club/EUIPO - Lifestyle Equities [POLO CLUB SAINT-TROPEZ HARAS DE GASSIN]), T-67/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:657, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Bezug auf den Antrag der Klägerin, bei dem es um die Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer geht, reicht die Feststellung aus, dass diese weiterhin von der angefochtenen Entscheidung bestimmt werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 10. November 2016, POLO CLUB SAINT-TROPEZ HARAS DE GASSIN, T-67/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:657, Rn. 120).

  • EuG, 17.03.2004 - T-183/02

    El Corte Inglés / OHMI - González Cabello (MUNDICOR) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Als Zweites trifft es in Bezug auf die ältere Marke zu, dass nach der Rechtsprechung der Anfang eines Zeichens die Aufmerksamkeit des Verbrauchers stärker auf sich lenken kann als die folgenden Bestandteile (Urteile vom 17. März 2004, El Corte Inglés/HABM - González Cabello und Iberia Líneas Aéreas de España [MUNDICOR], T-183/02 und T-184/02, EU:T:2004:79, Rn. 81, sowie vom 16. März 2005, L'Oreal/HABM - Revlon [FLEXI AIR], T-112/03, EU:T:2005:102, Rn. 64 und 65).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Die Verwechslungsgefahr ist umfassend unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu prüfen, so dass eine Wechselwirkung zwischen diesen Umständen besteht (vgl. Urteil vom 26. Juli 2017, Meica/EUIPO, C-182/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:600, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Überdies ist die Verwechslungsgefahr umso größer, je größer sich die Kennzeichnungskraft der älteren Marke darstellt (Urteil vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, EU:C:1997:528, Rn. 24).
  • EuG, 16.03.2005 - T-112/03

    'L''Oréal / OHMI - Revlon (FLEXI AIR)'

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Als Zweites trifft es in Bezug auf die ältere Marke zu, dass nach der Rechtsprechung der Anfang eines Zeichens die Aufmerksamkeit des Verbrauchers stärker auf sich lenken kann als die folgenden Bestandteile (Urteile vom 17. März 2004, El Corte Inglés/HABM - González Cabello und Iberia Líneas Aéreas de España [MUNDICOR], T-183/02 und T-184/02, EU:T:2004:79, Rn. 81, sowie vom 16. März 2005, L'Oreal/HABM - Revlon [FLEXI AIR], T-112/03, EU:T:2005:102, Rn. 64 und 65).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 03.04.2019 - T-468/18
    Die Verwechslungsgefahr ist umfassend unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu prüfen, so dass eine Wechselwirkung zwischen diesen Umständen besteht (vgl. Urteil vom 26. Juli 2017, Meica/EUIPO, C-182/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:600, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

  • EuG, 09.04.2014 - T-501/12

    Farmaceutisk Laboratorium Ferring / OHMI - Tillotts Pharma (OCTASA)

  • EuG, 28.04.2016 - T-267/14

    Zehnder Group International / EUIPO - Stiebel Eltron (comfotherm) - Unionsmarke -

  • EuG, 06.04.2017 - T-594/15

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance) - Unionsmarke - Anmeldung

  • EuG, 12.07.2017 - T-634/15

    Frinsa del Noroeste / EUIPO - Frigoríficos Unidos (Frinsa LA CONSERVERA) -

  • EuG, 13.07.2017 - T-189/16

    Migros-Genossenschafts-Bund / EUIPO - Luigi Lavazza (CReMESPRESSO) - Unionsmarke

  • EuG, 20.07.2017 - T-612/15

    Basic Net / EUIPO (Représentation de trois bandes verticales) - Unionsmarke -

  • EuGH, 26.07.2017 - C-182/16

    Meica / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Bildmarke mit dem Wortbestandteil

  • EuG, 06.06.2018 - T-264/17

    Uponor Innovation/ EUIPO - Swep International (SMATRIX) - Unionsmarke -

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 08.02.2011 - T-194/09

    Lan Airlines / OHMI - Air Nostrum (LINEAS AEREAS DEL MEDITERRANEO LAM) -

  • EuG, 09.09.2011 - T-274/09

    Deutsche Bahn / OHMI - DSB (IC4)

  • EuG, 07.02.2012 - T-305/10

    Hartmann-Lamboy / OHMI - Diptyque (DYNIQUE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 20.04.2018 - T-439/16

    holyGhost / EUIPO - CBM (holyGhost) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 03.10.2019 - T-668/18

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ADPepper) - Unionsmarke -

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke oder eines Markenbestandteils sind nämlich insbesondere die Eigenschaften der Marke bzw. des fraglichen Bestandteils darauf zu prüfen, ob sie bzw. er in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen worden ist, beschreibend ist oder nicht (Urteil vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM - Wiseman [Darstellung einer Kuhhaut], T-153/03, EU:T:2006:157, Rn. 35, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. April 2019, NSC Holding/EUIPO - Ibercondor [CONDOR SERVICE, NSC], T-468/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:214, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.10.2019 - T-666/18

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ad pepper) - Unionsmarke -

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke oder eines Markenbestandteils sind nämlich insbesondere die Eigenschaften der Marke bzw. des fraglichen Bestandteils darauf zu prüfen, ob sie bzw. er in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen worden ist, beschreibend ist oder nicht (Urteil vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM - Wiseman [Darstellung einer Kuhhaut], T-153/03, EU:T:2006:157, Rn. 35, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. April 2019, NSC Holding/EUIPO - Ibercondor [CONDOR SERVICE, NSC], T-468/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:214, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2021 - T-158/20

    TrekStor/ EUIPO - Yuneec Europe (Breeze) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Drittens ist nach ständiger Rechtsprechung für die Beurteilung der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen auf den Wortlaut der von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren und Dienstleistungen und nicht auf die tatsächlich unter diesen Marken vermarkteten Waren und Dienstleistungen abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 2012, Kitzinger/HABM - Mitteldeutscher Rundfunk und Zweites Deutsches Fernsehen [KICO], T-249/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:7, Rn. 23, vom 3. April 2019, NSC Holding/EUIPO - Ibercondor [CONDOR SERVICE, NSC], T-468/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:214, Rn. 30, und vom 12. März 2020, Sumol + Compal Marcas/EUIPO - Heretat Mont-Rubi [SUM011], T-296/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:93).
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