Rechtsprechung
   EuG, 03.05.2018 - T-193/17, T-194/17, T-195/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10805
EuG, 03.05.2018 - T-193/17, T-194/17, T-195/17 (https://dejure.org/2018,10805)
EuG, Entscheidung vom 03.05.2018 - T-193/17, T-194/17, T-195/17 (https://dejure.org/2018,10805)
EuG, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - T-193/17, T-194/17, T-195/17 (https://dejure.org/2018,10805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    CeramTec/ EUIPO - C5 Medical Werks (Forme d'une pièce de prothèse de hanche)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Unionsmarke - Form eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke in einem Rosa-Farbton - Rücknahme der Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Unionsmarke - Form eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke in einem Rosa-Farbton - Rücknahme der Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CeramTec/ EUIPO - C5 Medical Werks (Forme d'une pièce de prothèse de hanche)

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Unionsmarke - Form eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Teils einer Hüftprothese - Unionsbildmarke in einem Rosa-Farbton - Rücknahme der Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    CeramTec/ EUIPO - C5 Medical Werks (Forme d'une pièce de prothèse de hanche)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang u. a. auf das Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM (C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 39 bis 44), in dem der Gerichtshof anerkannt habe, dass es auf die negativen Folgen ankomme, die mit dem - wegen eines Verzichts auf eine Marke - Fehlen einer endgültigen Entscheidung in der Sache verbunden seien, um zu beurteilen, ob der Kläger ein Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens habe.

    Die Klägerin stützt ihr Vorbringen auf die Theorie von der Fortsetzung des Nichtigkeitsverfahrens im Anschluss an einen Verzicht auf die angegriffene Marke, wie sie sich aus dem Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM (C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 39 bis 44), ergebe.

    Im Gegensatz zu den vorliegenden Rechtssachen betraf das Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM (C-552/09 P, EU:C:2011:177), nämlich die verfahrensrechtliche Position des Antragstellers im Nichtigkeitsverfahren und nicht die des Inhabers der angegriffenen Marke.

    Überdies ist festzustellen, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM (C-552/09 P, EU:C:2011:177), ergangen ist, der Verzicht auf die angegriffene Marke nicht als solcher geeignet war, die von der Klägerin erhobene Klage gegenstandslos zu machen, und dass die Klägerin weiterhin ein Interesse an der Nichtigerklärung sowohl des angefochtenen Urteils als auch der streitigen Entscheidung hatte, weil die Wirkungen eines Verzichts und die einer Nichtigerklärung nicht die gleichen sind.

    Folglich konnte die Klage der Klägerin einen Vorteil verschaffen (Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM, C-552/09 P, EU:C:2011:177, Rn. 42 bis 44).

    Zudem geht die Klägerin von einem unrichtigen Verständnis des Urteils vom 24. März 2011, Ferrero/HABM (C-552/09 P, EU:C:2011:177), aus, wenn sie vorbringt, der Gerichtshof habe in jener Rechtssache entschieden, dass es auf die "sonstigen negativen Folgen" ankomme, die das Fehlen einer endgültigen Sachentscheidung nach sich ziehe, um das Rechtsschutzinteresse im Rahmen der Fortsetzung des Verfahrens zu beurteilen.

    Im Übrigen kann die Klägerin der Beschwerdekammer nicht vorwerfen, die angefochtenen Entscheidungen in Bezug auf die Rechtswirkungen, die sich aus dem Fehlen einer endgültigen Sachentscheidung ergeben, nicht hinreichend begründet zu haben, weil die Theorie von der Fortsetzung des Nichtigkeitsverfahrens nach einem Verzicht auf die angegriffene Marke, wie sie sich aus der Rechtsprechung ergibt (Urteil vom 24. März 2011, Ferrero/HABM, C-552/09 P, EU:C:2011:177), im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Im Übrigen steht das Vorbringen der Klägerin, wonach sie aufgrund der Parallelverfahren bei den nationalen Gerichten ein Interesse an der Fortsetzung der Nichtigkeitsverfahren habe, in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, nach der das Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung bestehend und gegenwärtig sein muss (vgl. Urteil vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile vom 16. Dezember 1963, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, 14/63, EU:C:1963:60, 769, 799, und vom 25. März 2015, Evropaïki Dynamiki/AESA, T-297/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:184, Rn. 41).

    Folglich kann sich ein Kläger zur Rechtfertigung seines Interesses an einer Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung nicht auf zukünftige und unsichere Situationen berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.1963 - 14/63

    Forges de Clabecq SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Im Übrigen steht das Vorbringen der Klägerin, wonach sie aufgrund der Parallelverfahren bei den nationalen Gerichten ein Interesse an der Fortsetzung der Nichtigkeitsverfahren habe, in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, nach der das Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung bestehend und gegenwärtig sein muss (vgl. Urteil vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile vom 16. Dezember 1963, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, 14/63, EU:C:1963:60, 769, 799, und vom 25. März 2015, Evropaïki Dynamiki/AESA, T-297/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:184, Rn. 41).
  • EuG, 02.04.2009 - T-118/06

    Zuffa / OHMI (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Sie hat das doppelte Ziel, zum einen die Beteiligten über die Gründe für die erlassene Maßnahme zu unterrichten, damit sie ihre Rechte verteidigen können, und zum anderen, es dem Unionsrichter zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteile vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:537, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 2. April 2009, Zuffa/HABM [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-118/06, EU:T:2009:100, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2009 - T-223/08

    Iranian Tobacco / OHMI - AD Bulgartabac (Bahman) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Diese Vorschrift findet nur im Fall einer Lücke oder Mehrdeutigkeit der Verfahrensvorschriften Anwendung (Urteile vom 3. Dezember 2009, 1ranian Tobacco/HABM - AD Bulgartabac [Bahman], T-223/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:481, Rn. 26, und vom 13. September 2010, Travel Service/HABM - Eurowings Luftverkehrs [smartWings], T-72/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:395, Rn. 76).
  • EuG, 13.09.2010 - T-72/08

    Travel Service / OHMI - Eurowings Luftverkehrs (smartWings)

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Diese Vorschrift findet nur im Fall einer Lücke oder Mehrdeutigkeit der Verfahrensvorschriften Anwendung (Urteile vom 3. Dezember 2009, 1ranian Tobacco/HABM - AD Bulgartabac [Bahman], T-223/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:481, Rn. 26, und vom 13. September 2010, Travel Service/HABM - Eurowings Luftverkehrs [smartWings], T-72/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:395, Rn. 76).
  • EuG, 08.03.2012 - T-298/10

    Arrieta D. Gross / OHMI - International Biocentric Foundation u.a. (BIODANZA)

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Selbst wenn Art. 83 der Verordnung Nr. 207/2009 anzuwenden sein sollte, ist zweifelhaft, ob die "in diesem Bereich im Allgemeinen anerkannten Grundsätze" aus den nationalen Vorschriften und der nationalen Rechtsprechung zum Zivilverfahrensrecht abgeleitet werden können, da die Beschwerdekammern ungeachtet der Garantien der Unabhängigkeit, die ihnen selbst sowie ihren Mitgliedern zukommt, immer noch Instanzen des EUIPO und keine gerichtlichen Instanzen sind (Urteil vom 8. März 2012, Arrieta D. Gross/HABM - International Biocentric Foundation u. a. [BIODANZA], T-298/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:113, Rn. 105).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-96/11

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Sie hat das doppelte Ziel, zum einen die Beteiligten über die Gründe für die erlassene Maßnahme zu unterrichten, damit sie ihre Rechte verteidigen können, und zum anderen, es dem Unionsrichter zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteile vom 6. September 2012, Storck/HABM, C-96/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:537, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 2. April 2009, Zuffa/HABM [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-118/06, EU:T:2009:100, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-324/13

    Fercal / HABM

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Zudem bezieht sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs in gleicher Weise auf die Anweisungen für die Parteien im Rahmen einer markenrechtlichen Streitigkeit wie auf die Verordnung Nr. 207/2009 und ihre Durchführungsverordnung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 30. Januar 2014, Fercal/HABM, C-324/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:60, Rn. 11).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-450/13

    Donaldson Filtration Deutschland / ultra air - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 03.05.2018 - T-193/17
    Daraus ergibt sich, dass die Frage des Rechtsmissbrauchs im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens nach Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 unbeachtlich ist (Beschluss vom 19. Juni 2014, Donaldson Filtration Deutschland/ultra air, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 39, 42 und 46).
  • EuG, 25.03.2015 - T-297/09

    Evropaïki Dynamiki / EASA

  • EuG, 16.09.2004 - T-342/02

    Metro-Goldwyn-Mayer Lion / OHMI - Moser Grupo Media (Moser Grupo Media) -

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht