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   EuG, 03.07.2018 - T-402/17, T-403/17   

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https://dejure.org/2018,18044
EuG, 03.07.2018 - T-402/17, T-403/17 (https://dejure.org/2018,18044)
EuG, Entscheidung vom 03.07.2018 - T-402/17, T-403/17 (https://dejure.org/2018,18044)
EuG, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - T-402/17, T-403/17 (https://dejure.org/2018,18044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vienna International Hotelmanagement/ EUIPO (Vienna House)

    Unionsmarke - Anmeldungen der Unionswortmarke Vienna House und der Unionsbildmarke VIENNA HOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 [jetzt Art. 7 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Vienna International Hotelmanagement/ EUIPO (Vienna House)

    Unionsmarke - Anmeldungen der Unionswortmarke Vienna House und der Unionsbildmarke VIENNA HOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Vienna International Hotelmanagement/ EUIPO (Vienna House)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Anmeldungen der Unionswortmarke Vienna House und der Unionsbildmarke VIENNA HOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 [jetzt Art. 7 Abs. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 21.06.2017 - T-856/16

    Rare Hospitality International / EUIPO (LONGHORN STEAKHOUSE)

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Diese Vorschrift schließt demnach aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden und dass ein Unternehmen die Verwendung einer beschreibenden Bezeichnung zum Nachteil anderer Unternehmen, einschließlich seiner Wettbewerber, monopolisiert, denen infolgedessen zur Beschreibung ihrer eigenen Erzeugnisse oder Dienstleistungen nur ein entsprechend verringerter Wortschatz zur Verfügung stünde (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, Rare Hospitality International/EUIPO [LONGHORN STEAKHOUSE], T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der beschreibende Charakter einer Marke ist zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wurde, und zum anderen anhand ihrer Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Zeichen fällt nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.04.2005 - T-164/03

    Ampafrance / OHMI - Johnson & Johnson (monBeBé) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Klage beim Gericht auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen im Sinne von Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 72 der Verordnung 2017/1001) gerichtet ist und dass bei einer Aufhebungsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2005, Ampafrance/HABM - Johnson & Johnson [monBeBé], T-164/03, EU:T:2005:140, Rn. 29, und vom 27. Oktober 2005, Éditions Albert René/HABM - Orange [MOBILIX], T-336/03, EU:T:2005:379, Rn. 16).
  • EuG, 21.11.2013 - T-313/11

    Heede / HABM (Matrix-Energetics) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 eindeutig, dass das in Rede stehende Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 68).
  • EuG, 22.03.2018 - T-60/17

    Safe Skies / EUIPO - Travel Sentry (TSA LOCK) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Ein etwaiger beschreibender Charakter einer aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Marke, wie sie hier in Rede stehen, im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 kann teilweise für jeden ihrer Begriffe oder Bestandteile getrennt geprüft werden, muss aber jedenfalls auch für das Ganze, das sie bilden, festgestellt werden (vgl. Urteil vom 22. März 2018, Safe Skies/EUIPO - Travel Sentry [TSA LOCK], T-60/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:164, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.04.2018 - T-364/17

    Bielawski/ EUIPO (HOUSE OF CARS) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Jedenfalls ist festzustellen, dass der Begriff "House" von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf den Ort verstanden wird, an dem die bezeichneten Waren oder Dienstleistungen verkauft und an dem diese Dienstleistungen erbracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM [PRANAHAUS], T-226/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:381, Rn. 32, und vom 17. April 2018, Bielawski/EUIPO [HOUSE OF CARS], T-364/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:193, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Nach der genannten Rechtsprechung müssen nämlich alle möglichen Bedeutungen, die den maßgeblichen Verkehrskreisen allgemein bekannt sind, herangezogen werden und nicht nur eine mögliche "wesentliche" Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 102).
  • EuG, 28.06.2016 - T-134/15

    salesforce.com / EUIPO (SOCIAL.COM)

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Ein Wortzeichen ist nämlich nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil vom 28. Juni 2016, salesforce.com/EUIPO [SOCIAL.COM], T-134/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:366, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.06.2015 - T-625/14

    Wm. Wrigley Jr. / HABM (Représentation d'une sphère)

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Viertens schließlich ist hinsichtlich der Bezugnahme der Klägerin auf mehrere Entscheidungen des EUIPO, mit denen die Eintragung von Zeichen mit dem Wort "House" und einer vorangestellten geografischen Angabe als Unionsmarken zugelassen worden sein sollen, darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern allein anhand der Verordnung Nr. 207/2009 in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer früheren Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern zu beurteilen ist (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2015, Wm. Wrigley Jr./HABM [Darstellung einer Kugel], T-625/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:444, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.10.2005 - T-336/03

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB, DIE MARKE

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Klage beim Gericht auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen im Sinne von Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 72 der Verordnung 2017/1001) gerichtet ist und dass bei einer Aufhebungsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2005, Ampafrance/HABM - Johnson & Johnson [monBeBé], T-164/03, EU:T:2005:140, Rn. 29, und vom 27. Oktober 2005, Éditions Albert René/HABM - Orange [MOBILIX], T-336/03, EU:T:2005:379, Rn. 16).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 03.07.2018 - T-402/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 eindeutig, dass das in Rede stehende Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der in dieser Vorschrift genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 68).
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI)

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