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   EuG, 03.10.2019 - T-686/18   

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EuG, 03.10.2019 - T-686/18 (https://dejure.org/2019,32208)
EuG, Entscheidung vom 03.10.2019 - T-686/18 (https://dejure.org/2019,32208)
EuG, Entscheidung vom 03. Oktober 2019 - T-686/18 (https://dejure.org/2019,32208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    LegalCareers/ EUIPO (LEGALCAREERS)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke LEGALCAREERS - Absolute Eintragungshindernisse - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 - Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    LegalCareers/ EUIPO (LEGALCAREERS)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    LegalCareers/ EUIPO (LEGALCAREERS)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke LEGALCAREERS - Absolute Eintragungshindernisse - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 - Begründungspflicht

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Diese Bestimmung verfolgt daher ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, wonach es erforderlich ist, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31).

    Außerdem gelten gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, als ungeeignet, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, auf die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung hinzuweisen, um es so dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, vgl. auch Urteil vom 28. März 2019, Robert Bosch/EUIPO [Simply.

  • EuG, 06.04.2017 - T-594/15

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance) - Unionsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens entscheidend, ob die Bildelemente aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren verändern (Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).

    Außerdem ist eine Marke, deren Wortelement beschreibend ist, insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch den Wortbestandteil übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance, T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2012, Laboratoire Garnier/HABM [natural beauty], T-559/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:362, Rn. 27).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Sie soll dem Ziel dienen, die Beteiligten über die Gründe für die erlassene Maßnahme zu unterrichten, damit sie ihre Rechte verteidigen können, und es außerdem dem Unionsrichter zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, EU:C:2004:649, Rn. 63 bis 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.07.2015 - T-611/13

    Australian Gold / OHMI - Effect Management & Holding (HOT) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Drittens gilt nach ständiger Rechtsprechung die Feststellung des beschreibenden Charakters einer Marke nicht nur für die Waren, für die sie unmittelbar beschreibend ist, sondern - sofern der Markenanmelder keine geeignete Beschränkung vorgenommen hat - auch für die weiter gefasste Kategorie, zu der diese Waren gehören, insbesondere im Kontext einer Aufzählung mehrerer beispielhaft genannter Waren in der beanspruchten Klasse, die mit dem Begriff "unter anderem" eingeleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2015, Australian Gold/HABM - Effect Management & Holding [HOT], T-611/13, EU:T:2015:492, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.03.2019 - T-251/17

    Robert Bosch/ EUIPO (Simply. Connected.) - Unionsmarke - Anmeldungen der

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Connected.], T-251/17 und T-252/17, EU:T:2019:202, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 7. Oktober 2015, Zypern/HABM [XAΛΛOYMI und HALLOUMI], T-292/14 und T-293/14, EU:T:2015:752, Rn. 74).
  • EuG, 07.10.2015 - T-292/14

    Das Gericht der EU weist die von der Republik Zypern gegen die Zurückweisung der

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29, und vom 7. Oktober 2015, Zypern/HABM [XAΛΛOYMI und HALLOUMI], T-292/14 und T-293/14, EU:T:2015:752, Rn. 74).
  • EuG, 10.09.2015 - T-571/14

    Laverana / HABM (BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG) -

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens entscheidend, ob die Bildelemente aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren verändern (Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).
  • EuG, 15.05.2014 - T-366/12

    Katjes Fassin / HABM (Yoghurt- Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens entscheidend, ob die Bildelemente aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren verändern (Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).
  • EuG, 20.11.2015 - T-202/15

    Zitro IP / HABM (WORLD OF BINGO)

    Auszug aus EuG, 03.10.2019 - T-686/18
    Außerdem ist eine Marke, deren Wortelement beschreibend ist, insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch den Wortbestandteil übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance, T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2012, Laboratoire Garnier/HABM [natural beauty], T-559/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:362, Rn. 27).
  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • EuG, 11.07.2012 - T-559/10

    Laboratoire Garnier / HABM (natural beauty)

  • EuG, 13.06.2019 - T-652/18

    Porus/ EUIPO (oral Dialysis) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke oral

  • EuGH, 15.05.2014 - C-97/12

    Vuitton Malletier / HABM

  • EuG, 27.01.2021 - T-287/20

    Eggy Food/ EUIPO (EGGY FOOD) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke EGGY

    Eine Marke, deren Wortelement beschreibend ist, ist insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch den Wortbestandteil vermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LegalCareers/EUIPO [LEGALCAREERS], T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LEGALCAREERS, T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.07.2021 - T-464/20

    Eggy Food/ EUIPO (YOUR DAILY PROTEIN) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Eine Marke, deren Wortbestandteil beschreibend ist, ist insgesamt beschreibend, wenn ihre grafischen Elemente es nicht erlauben, die maßgeblichen Verkehrskreise von der beschreibenden Botschaft abzulenken, die durch den Wortbestandteil vermittelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, LegalCareers/EUIPO [LEGALCAREERS], T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn nur eines der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LEGALCAREERS, T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.05.2021 - T-535/20

    Müller/ EUIPO (TIER SHOP) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke TIER SHOP

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LegalCareers/EUIPO [LEGALCAREERS], T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.12.2022 - T-738/21

    Bora Creations/ EUIPO (essence) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Ist das Wortelement einer Marke beschreibend, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch das Wortelement übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, LegalCareers/EUIPO [LEGALCAREERS], T-686/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:722, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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