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   EuG, 03.12.2019 - T-808/17   

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EuG, 03.12.2019 - T-808/17 (https://dejure.org/2019,41598)
EuG, Entscheidung vom 03.12.2019 - T-808/17 (https://dejure.org/2019,41598)
EuG, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - T-808/17 (https://dejure.org/2019,41598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pethke / EUIPO

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Ordnungsmäßigkeit des Beurteilungs- und des Berufungsbeurteilungsverfahrens - Verpflichtung des Berufungsbeurteilenden zur Unparteilichkeit

  • Wolters Kluwer

    Öffentlicher Dienst; Beamte; Beurteilung; Ordnungsmäßigkeit des Beurteilungs- und des Berufungsbeurteilungsverfahrens; Verpflichtung des Berufungsbeurteilenden zur Unparteilichkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    In Bezug auf die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens haben der Gerichtshof und das Gericht allgemein entschieden, dass in Fällen, in denen ein Unionsorgan über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügt, der Einhaltung der in der Rechtsordnung der Union vorgesehenen verfahrensrechtlichen Garantien eine noch grundlegendere Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438" Rn. 14, vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613" Rn. 56 und 57, und vom 9. November 1995, France-Aviation/Kommission, T-346/94, EU:T:1995:187" Rn. 32 bis 34).

    Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, EU:T:2003:245, Rn. 404).

  • EuG, 13.07.2006 - T-285/04

    Andrieu / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Zwar können nach der Rechtsprechung die Beurteilenden nicht allein deshalb als parteiisch und nicht objektiv angesehen werden, weil sie als Dienstvorgesetzte für die Arbeit der Beamten, die ihnen unterstehen, verantwortlich und folglich in deren berufliche Tätigkeiten einbezogen sind, zumal allein diese Einbindung es ihnen ermöglicht, die Tätigkeiten der ihnen unterstellten Personen am angemessensten zu beurteilen (Urteil vom 13. Juli 2006, Andrieu/Kommission, T-285/04, EU:T:2006:215, Rn. 68).
  • EuG, 04.05.2005 - T-144/03

    Schmit / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung zur Beurteilung von Beamten verfügen die Beurteilenden bei der Bewertung der Arbeit der von ihnen zu beurteilenden Personen über einen äußerst weitgehenden Beurteilungsspielraum, und es ist nicht Aufgabe des Richters, in diese Bewertung einzugreifen und ihre Gültigkeit zu überprüfen, es sei denn, dass ein offensichtlicher Fehler oder eine offensichtliche Überschreitung des Beurteilungsspielraums vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 1992, Maurissen/Rechnungshof, T-23/91, EU:T:1992:106, Rn. 40, und vom 4. Mai 2005, Schmit/Kommission, T-144/03, EU:T:2005:158, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, EU:T:2003:245, Rn. 404).
  • EuG, 24.09.2002 - T-92/01

    Girardot / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass dem besonders weiten Beurteilungsspielraum, über den die Beurteilenden bei der Beurteilung eines Beamten verfügen, als Gegengewicht die besonders genaue Beachtung der Regeln für die Organisation dieser Beurteilung und den Ablauf des dafür vorgesehenen Verfahrens gegenüberstehen muss (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 24. September 2002, Girardot/Kommission, T-92/01, EU:T:2002:220, Rn. 24, und vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, EU:T:2005:115, Rn. 38).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-167/06

    Komninou u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung von Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das äußere Erscheinungsbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der sich in einer Sache zu äußern hat, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter als geeignet erscheinen können, seine Unabhängigkeit in diesem Bereich zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:633, Rn. 57).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 -

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Erfordernis der Unparteilichkeit in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, und zwar zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.04.2019 - C-139/18

    CJ / ECDC

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Insoweit hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass das interne Beschwerdeverfahren gegen die Beurteilung nur dann zur Objektivität der Beurteilung beitragen und die Einleitung eines streitigen Verfahrens verhindern kann, wenn es dem Bediensteten, der gegen seine Beurteilung vorgeht, die Gewissheit bietet, dass eine echte Überprüfung stattfindet (Urteil vom 3. April 2019, CJ/ECDC, C-139/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:281, Rn. 44).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    In Bezug auf die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens haben der Gerichtshof und das Gericht allgemein entschieden, dass in Fällen, in denen ein Unionsorgan über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügt, der Einhaltung der in der Rechtsordnung der Union vorgesehenen verfahrensrechtlichen Garantien eine noch grundlegendere Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438" Rn. 14, vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613" Rn. 56 und 57, und vom 9. November 1995, France-Aviation/Kommission, T-346/94, EU:T:1995:187" Rn. 32 bis 34).
  • EuG, 05.04.2005 - T-336/02

    Christensen / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.2019 - T-808/17
    Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass dem besonders weiten Beurteilungsspielraum, über den die Beurteilenden bei der Beurteilung eines Beamten verfügen, als Gegengewicht die besonders genaue Beachtung der Regeln für die Organisation dieser Beurteilung und den Ablauf des dafür vorgesehenen Verfahrens gegenüberstehen muss (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 24. September 2002, Girardot/Kommission, T-92/01, EU:T:2002:220, Rn. 24, und vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, EU:T:2005:115, Rn. 38).
  • EuG, 21.10.1992 - T-23/91

    Henri Maurissen gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 05.03.2019 - T-169/17

    Pethke / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche Verwendung -

  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

  • EuG, 26.10.1994 - T-18/93

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

  • EuG, 20.10.2021 - T-671/18

    ZU/ Kommission

    En effet, le contrôle juridictionnel exercé sur le contenu des rapports d'évaluation est limité au contrôle de la régularité procédurale, de l'exactitude matérielle des faits ainsi que de l'absence d'erreur manifeste d'appréciation ou de détournement de pouvoir (voir arrêt du 3 décembre 2019, Pethke/EUIPO, T-808/17, EU:T:2019:832, point 39 et jurisprudence citée).
  • EuG, 10.01.2024 - T-159/23

    VN/ Kommission

    L'exigence d'impartialité a deux composantes qui sont l'impartialité subjective, en vertu de laquelle aucun membre de l'institution concernée ne doit manifester de parti pris ou de préjugé personnel, et l'impartialité objective, conformément à laquelle cette institution doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir arrêt du 3 décembre 2019, Pethke/EUIPO, T-808/17, EU:T:2019:832, point 46 et jurisprudence citée).
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