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   EuG, 04.05.2018 - T-187/17   

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https://dejure.org/2018,11055
EuG, 04.05.2018 - T-187/17 (https://dejure.org/2018,11055)
EuG, Entscheidung vom 04.05.2018 - T-187/17 (https://dejure.org/2018,11055)
EuG, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - T-187/17 (https://dejure.org/2018,11055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Mega Liner)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Mega Liner - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EU] ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Mega Liner - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EU] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Mega Liner)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Mega Liner - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EU] ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Mega Liner)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 04.05.2018 - T-188/17

    Bernard Krone Holding/ EUIPO (Coil Liner) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    aufgrund der Stellungnahme der Klägerin zum Antrag auf Verbindung der Rechtssache T-187/17 mit der Rechtssache T-188/17,.

    - die vorliegende Rechtssache gemäß Art. 68 der Verfahrensordnung des Gerichts mit der Rechtssache T-188/17 zu verbinden;.

    Das Gericht ist der Ansicht, dass kein Anlass besteht, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-188/17 zu verbinden, da diese Rechtssachen zum einen zwei unterschiedliche Zeichen und zum anderen Klagen betreffen, die auf die Aufhebung zweier unterschiedlicher Entscheidungen gerichtet sind.

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter, außer in besonderen Fällen wie denen, die in den Verfahrensordnungen der Unionsgerichte vorgesehen sind, seine Entscheidung nicht auf einen von Amts wegen geprüften Rechtsgrund stützen, sei er auch zwingenden Rechts, ohne die Parteien zuvor aufgefordert zu haben, sich zu diesem Gesichtspunkt zu äußern (Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 57; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. März 2014, HABM/National Lottery Commission, C-530/12 P, EU:C:2014:186, Rn. 54).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-530/12

    BHIM/National Lottery Commission - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter, außer in besonderen Fällen wie denen, die in den Verfahrensordnungen der Unionsgerichte vorgesehen sind, seine Entscheidung nicht auf einen von Amts wegen geprüften Rechtsgrund stützen, sei er auch zwingenden Rechts, ohne die Parteien zuvor aufgefordert zu haben, sich zu diesem Gesichtspunkt zu äußern (Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 57; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 27. März 2014, HABM/National Lottery Commission, C-530/12 P, EU:C:2014:186, Rn. 54).
  • EuG, 11.12.2014 - T-235/12

    'CEDC International / OHMI - Underberg (Forme d''un brin d''herbe dans une

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach diesem Artikel erforderliche Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2014, CEDC International/HABM - Underberg [Form eines Grashalms in einer Flasche], T-235/12, EU:T:2014:1058, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.01.2016 - T-62/14

    BR IP Holder / OHMI - Greyleg Investments (HOKEY POKEY)

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Der Klagegrund des Verstoßes gegen die Begründungspflicht fällt unter die Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV und stellt eine Rüge zwingenden Rechts dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen muss (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, BR IP Holder/HABM - Greyleg Investments [HOKEY POKEY], T-62/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:23, Rn. 29 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 31.01.2017 - T-130/16

    Coesia / EUIPO (Représentation de deux courbes rouges oblique)

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2017, Coesia/EUIPO [Darstellung von zwei schrägen roten Kurven], T-130/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:44, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.05.2017 - T-163/16

    Reisswolf / EUIPO (secret. service.) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 04.05.2018 - T-187/17
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 31. Januar 2017, Coesia/EUIPO [Darstellung von zwei schrägen roten Kurven], T-130/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:44, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Mai 2017, Reisswolf/EUIPO [secret.service.], T-163/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:350, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.05.2018 - T-188/17
    aufgrund der Stellungnahme der Klägerin zum Antrag auf Verbindung der Rechtssache T-188/17 mit der Rechtssache T-187/17,.

    - die vorliegende Rechtssache gemäß Art. 68 der Verfahrensordnung des Gerichts mit der Rechtssache T-187/17 zu verbinden;.

    Das Gericht ist der Ansicht, dass kein Anlass besteht, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-187/17 zu verbinden, da diese Rechtssachen zum einen zwei unterschiedliche Zeichen und zum anderen Klagen betreffen, die auf die Aufhebung zweier unterschiedlicher Entscheidungen gerichtet sind.

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