Rechtsprechung
EuG, 04.05.2022 - T-384/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
OC/ Kommission
Außervertragliche Haftung - Untersuchung des OLAF - Pressemitteilung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Unschuldsvermutung - Vertraulichkeit der Untersuchungen des OLAF - Recht auf gute Verwaltung - Verhältnismäßigkeit - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Aÿfanti/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aÿfanti/ Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 04.05.2022 - T-384/20
- EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
Wird zitiert von ...
- EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
OC/ Kommission
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt OC die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Mai 2022, 0C/Kommission (T-384/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2022:273), mit dem das Gericht ihre Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch die Pressemitteilung Nr. 13/2020 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (im Folgenden: OLAF) vom 5. Mai 2020 mit der Überschrift "OLAF-Untersuchung deckt Forschungsfinanzierungsbetrug in Griechenland auf" ("OLAF investigation uncovers research funding fraud in Greece") (im Folgenden: streitige Pressemitteilung) entstanden sein soll, da OLAF ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet und falsche Informationen über sie übermittelt habe.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Mai 2022, 0C/Kommission (T - 384/20, EU:T:2022:273), wird aufgehoben, soweit das Gericht darin den Klageantrag auf Verurteilung der Europäischen Kommission auf Ersatz des Schadens wegen des Verstoßes des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen seine Pflichten aus der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und gegen das Recht auf eine gute Verwaltung zurückgewiesen hat.
Die Rechtssache T - 384/20 wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.