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   EuG, 04.07.1994 - T-13/94   

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https://dejure.org/1994,9225
EuG, 04.07.1994 - T-13/94 (https://dejure.org/1994,9225)
EuG, Entscheidung vom 04.07.1994 - T-13/94 (https://dejure.org/1994,9225)
EuG, Entscheidung vom 04. Juli 1994 - T-13/94 (https://dejure.org/1994,9225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Century Oils Hellas AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 67/227/EWG Art. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    Sie trägt vor, nach ständiger Rechtsprechung und nach dem Wortlaut des Artikels 175 Absatz 3 des Vertrages könne eine Privatperson gegen sie keine Untätigkeitsklage wegen der Weigerung erheben, gegen einen Mitgliedstaat das Verfahren nach Artikel 169 einzuleiten (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnrn. 11 und 13).

    12 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern sie verfügt insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (siehe z. B. Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnrn. 6 und 7, und Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55).

    14 Obwohl schon allein deswegen feststeht, daß die vorliegende Klage unzulässig ist, ist vorsorglich hinzuzufügen, daß die Klägerin mit ihrem an die Kommission gerichteten Ersuchen, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, in Wirklichkeit die Vornahme von Handlungen begehrt, die sie nicht unmittelbar und individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag betreffen würden und die sie daher jedenfalls nicht mit der Nichtigkeitsklage anfechten könnte (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 30.03.1990 - C-371/89

    Emrich / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages zur Feststellung einer Vertragsverletzung kann die Kommission aber nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6, und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990, I-2181, Randnrn. 10 und 11, sowie Beschluß des Gerichts vom 4. März 1994 in der Rechtssache T-5/94, J./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 23.05.1990 - C-72/90

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages zur Feststellung einer Vertragsverletzung kann die Kommission aber nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6, und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990, I-2181, Randnrn. 10 und 11, sowie Beschluß des Gerichts vom 4. März 1994 in der Rechtssache T-5/94, J./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 17.05.1990 - C-87/89

    Sonito u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    12 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern sie verfügt insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (siehe z. B. Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnrn. 6 und 7, und Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55).
  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    12 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern sie verfügt insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (siehe z. B. Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnrn. 6 und 7, und Beschluß des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55).
  • EuG, 27.05.1994 - T-5/94
    Auszug aus EuG, 04.07.1994 - T-13/94
    Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages zur Feststellung einer Vertragsverletzung kann die Kommission aber nur Akte erlassen, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6, und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990, I-2181, Randnrn. 10 und 11, sowie Beschluß des Gerichts vom 4. März 1994 in der Rechtssache T-5/94, J./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

    Dieses Ermessen wird weder im Rahmen von Artikel 169 noch im Rahmen von Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages durch Anträge einzelner, in einem bestimmten Sinn tätig zu werden, beschränkt (vgl. z. B. Beschluß des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Kölman/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).
  • EuG, 13.11.1995 - T-126/95

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung der

    21 Die Kommission macht zweitens geltend, daß sie hinsichtlich der Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 169 über ein Ermessen verfüge, was das Recht einzelner ausschließe, ihre Weigerung, ein solches Verfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, anzufechten (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Lütticke u. a./Kommission, a. a. O., S. 40, und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 13; Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55, vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94, J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 14).
  • EuG, 29.11.1994 - T-479/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

    28 Das Gericht ist ferner der Ansicht, daß die Grundsätze dieser Rechtsprechung durch die Art der im vorliegenden Fall behaupteten Verletzung des Gemeinschaftsrechts nicht geändert werden können (siehe Beschluß des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.07.1998 - C-317/97

    Smanor u.a. / Kommission

    In Randnummer 24 hat das Gericht daran erinnert, daß dies unabhängig von der Art der behaupteten Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch den betroffenenMitgliedstaat gelte (Beschluß des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 15).
  • EuG, 03.07.1997 - T-201/96

    Smanor u.a. / Kommission

    Das gilt unabhängig von der Art der behaupteten Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch den betroffenen Mitgliedstaat (vgl. z. B. den Beschluß des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnr. 15).
  • EuG, 15.03.2004 - T-139/02

    Institouto N. Avgerinopoulou u.a. / Kommission

    6 und 7, Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortès/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55, und vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnrn.
  • EuG, 02.12.2003 - T-334/02

    Viomichania Syskevasias Typopoiisis kai Syntirisis Agrotikon Proïonton /

    Schließlich erinnert sie daran, dass nach ständiger Rechtsprechung eine natürliche oder juristische Person die Gemeinschaftsgerichte nach Artikel 232 Absatz 3 EG nur anrufen kann, um feststellen zu lassen, dass ein Gemeinschaftsorgan es unter Verletzung des EG-Vertrags unterlassen hat, einen anderen Akt als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme zu erlassen, dessen Adressat sie sein oder den sie mit einer Nichtigkeitsklage anfechten könnte (Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431).
  • EuG, 10.07.2001 - T-191/00

    Edlinger / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person die Gemeinschaftsgerichte nach Artikel 232 Absatz 3 EG nur anrufen, um feststellen zu lassen, dass ein Gemeinschaftsorgan es unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, einen anderen Akt als eine Empfehlung oder eine Stellungnahme zu erlassen, dessen Adressat sie sein oder den sie mit einer Nichtigkeitsklage anfechten könnte (Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 1994 in der Rechtssache T-13/94, Century Oils Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-431, Randnrn. 13 und 14).
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