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   EuG, 04.07.2002 - T-340/99   

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EuG, 04.07.2002 - T-340/99 (https://dejure.org/2002,10168)
EuG, Entscheidung vom 04.07.2002 - T-340/99 (https://dejure.org/2002,10168)
EuG, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - T-340/99 (https://dejure.org/2002,10168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Endgültige Antidumping- und Ausgleichszölle - Gezüchteter Atlantischer Lachs - Nichtigkeitsklage - Verpflichtung - Umgehung - Mitwirkungspflicht - Verstoß - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Arne Mathisen / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Arne Mathisen AS gegen Rat der Europäischen Union.

    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Ermessen der Organe - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Arne Mathisen AS gegen Rat der Europäischen Union.

    Endgültige Antidumping- und Ausgleichszölle - Gezüchteter Atlantischer Lachs - Nichtigkeitsklage - Verpflichtung - Umgehung - Mitwirkungspflicht - Verstoß - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Schadensersatzklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültige Antidumping- und Ausgleichszölle; Antidumpingzoll auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischen Lachs; Nichtigkeitsklage bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 1895/1999; Ermessensspielraum der Kommission in der Frage der Annahme oder Ablehnung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1895/1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuG, 30.03.2000 - T-51/96

    Miwon / Rat

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Erst recht gilt, dass schon jede Verletzung einer Verpflichtung ein ausreichender Grund ist, der es der Kommission erlaubt, die Annahme der Verpflichtung zu widerrufen und durch einen Antidumpingzoll zu ersetzen (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-51/96, Miwon/Rat, Slg. 2000, II-1841, Randnr. 52).

    Ganz im Gegenteil ist jede Verletzung einer Verpflichtung ein ausreichender Grund, der es der Kommission erlaubt, die Annahme der Verpflichtung zu widerrufen und durch einen Antidumpingzoll zu ersetzen (vgl. Urteil Miwon/Rat, Randnr. 52).

    Nach diesen Bestimmungen ist der Rechtsprechung zufolge eine Verletzung der Verpflichtung zu bejahen, wenn der Beteiligte, dessen Verpflichtung angenommen wurde, nicht in regelmäßigen Abständen zweckdienliche Angaben macht, um eine Überprüfung der maßgeblichen Informationen zu ermöglichen (Urteil Miwon/Rat, Randnr. 52).

  • EuG, 13.12.1999 - T-9/96

    Européenne automobile / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 1999 in der Rechtssache T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 90, vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 72, und vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-9/96 und T-211/96, Européenne automobile/Kommission, Slg. 1999, II-3639, Randnr. 61).

    Somit ist der Schadensersatzantrag zurückzuweisen, ohne dass die Frage geprüft werden müsste, ob das Vorbringen der Klägerin zu Art und Umfang des Schadens und zum Kausalzusammenhang zwischen dem dem Rat zur Last gelegten Verhalten und diesem Schaden den Anforderungen von Artikel 19 der Satzung des Gerichtshofes und Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichts genügt (siehe u. a. Urteile SGA/Kommission, Randnr. 73, und Européenne automobile/Kommission, Randnr. 62).

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 1999 in der Rechtssache T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 90, vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 72, und vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-9/96 und T-211/96, Européenne automobile/Kommission, Slg. 1999, II-3639, Randnr. 61).

    Somit ist der Schadensersatzantrag zurückzuweisen, ohne dass die Frage geprüft werden müsste, ob das Vorbringen der Klägerin zu Art und Umfang des Schadens und zum Kausalzusammenhang zwischen dem dem Rat zur Last gelegten Verhalten und diesem Schaden den Anforderungen von Artikel 19 der Satzung des Gerichtshofes und Artikel 44 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichts genügt (siehe u. a. Urteile SGA/Kommission, Randnr. 73, und Européenne automobile/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Ein solcher Ausschluss sei, auch wenn er nicht ausdrücklich angeordnet worden sei, einer gegen die Klägerin wegen angeblicher Verletzung der Verpflichtung verhängten "Sanktion" oder "Geldbuße" gleichzusetzen und verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, Randnr. 20).

    Daher ist im Gegensatz zu der Rechtssache, die zum Urteil Buitoni geführt hat, im vorliegenden Fall im Rahmen der Prüfung der Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt worden ist, keine Beurteilung im Hinblick auf andere Verpflichtungen und Sanktionen anzustellen.

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsorgane im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichts vom 5. Juli 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 72, vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51, und vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 32).

    Die Nachprüfung der Beurteilungen der Organe durch den Gemeinschaftsrichter ist demnach auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 19, und Thai Bicycle/Rat, Randnr. 33, und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 02.05.1995 - T-163/94

    NTN Corporation und Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Dieses weite Ermessen des Gemeinschaftsgesetzgebers in diesem Bereich entspricht dem weiten Ermessen, das den Gemeinschaftsorganen nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen zuerkannt wird, in denen sie in Anwendung der Grundverordnungen konkrete Schutzmaßnahmen gegen Dumping treffen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, Randnr. 30, Urteile des Gerichts vom 2. Mai 1995 in den Rechtssachen T-163/94 und T-165/94, NTN Corporation und Koyo Seiko Co. Ltd/Rat, Slg. 1995, II-1381, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Vorliegen einer Schädigung, die die Gemeinschaftsindustrie durch Einfuhren zu Dumpingpreisen erleidet, umfassend zu beurteilen, ohne dass es erforderlich oder auch nur möglich wäre, den individuellen Anteil jedes der verantwortlichen Unternehmen an dieser Schädigung zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnrn.
  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 1999 in der Rechtssache T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 90, vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 72, und vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-9/96 und T-211/96, Européenne automobile/Kommission, Slg. 1999, II-3639, Randnr. 61).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Dieses weite Ermessen des Gemeinschaftsgesetzgebers in diesem Bereich entspricht dem weiten Ermessen, das den Gemeinschaftsorganen nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen zuerkannt wird, in denen sie in Anwendung der Grundverordnungen konkrete Schutzmaßnahmen gegen Dumping treffen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, Randnr. 30, Urteile des Gerichts vom 2. Mai 1995 in den Rechtssachen T-163/94 und T-165/94, NTN Corporation und Koyo Seiko Co. Ltd/Rat, Slg. 1995, II-1381, Randnrn.
  • EuG, 20.10.1999 - T-171/97

    Swedish Match Philippines / Rat

    Auszug aus EuG, 04.07.2002 - T-340/99
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Vorliegen einer Schädigung, die die Gemeinschaftsindustrie durch Einfuhren zu Dumpingpreisen erleidet, umfassend zu beurteilen, ohne dass es erforderlich oder auch nur möglich wäre, den individuellen Anteil jedes der verantwortlichen Unternehmen an dieser Schädigung zu bestimmen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.1993 - C-136/91

    Findling Wälzlager / Hauptzollamt Karlsruhe

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 29.01.1998 - T-97/95

    Sinochem / Rat

  • EuG, 16.11.2017 - T-75/14

    USFSPEI / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Unzulässigkeit -

    Hierzu ist festzustellen, dass das Gericht im Urteil vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat (T-340/99, EU:T:2002:174), auf das sich das Parlament, der Rat und die Kommission beziehen, entgegen deren Vorbringen nicht deshalb auf die Unzulässigkeit des Schadensersatzantrags geschlossen hat, weil ein enger Zusammenhang mit einem Nichtigkeitsantrag bestand, dessen Unzulässigkeit zuvor festgestellt worden war.

    In diesem Urteil hat das Gericht den Schadensersatzantrag trotz seines engen Zusammenhangs mit dem Nichtigkeitsantrag vielmehr deshalb zurückgewiesen, weil die Prüfung der Klagegründe zur Stützung dieses Nichtigkeitsantrags kein rechtswidriges Verhalten des den Rechtsakt erlassenden Organs und damit kein Fehlverhalten, das seine Haftung auslösen könnte, ergeben hatte (Urteil vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, EU:T:2002:174, Rn. 135).

    Aus der Lösung, die das Gericht im Urteil vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat (T-340/99, EU:T:2002:174), entwickelt hat, ergibt sich, dass unter bestimmten Umständen - nämlich dann, wenn der Schadensersatzantrag ausschließlich auf dem Erlass des Rechtsakts beruht, dessen Nichtigerklärung beantragt wird, und der Kläger zur Stützung des Schadensersatzantrags keine Rügen erhebt, die im Verhältnis zu denen, die er zur Stützung des Nichtigkeitsantrags erhoben hatte, neu sind - die im Anschluss an die Prüfung der Klagegründe zur Stützung des Nichtigkeitsantrags getroffene Feststellung, dass ein rechtswidriges Verhalten fehlt, es erlaubt, eine der Voraussetzungen für die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Union, d. h. das Vorliegen eines Fehlers des den Rechtsakt erlassenden Organs, von vornherein auszuschließen.

  • EuG, 13.07.2006 - T-413/03

    Shandong Reipu Biochemicals / Rat - Dumping - Einfuhren von Parakresol mit

    61 Nach der Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 19; Urteile des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51, vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle Industry/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 32, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache T-340/99, Arne Mathisen/Rat, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 53, und vom 28. Oktober 2004 in der Rechtssache T-35/01, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 48).

    12; Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnr. 67, und oben in Randnr. 61 zitierte Urteile Thai Bicycle Industry/Rat, Randnr. 33, Arne Mathisen/Rat, Randnr. 54, und Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 49).

  • EuG, 07.10.2009 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Aufnahme

    Hinsichtlich der Begründetheit des Schadensersatzantrags ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung Schadensersatzanträge zurückzuweisen sind, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (vgl. Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.10.2006 - T-274/02

    Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit

    80 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsorgane nach ständiger Rechtsprechung im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichts vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle Industry/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 32, vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache T-340/99, Arne Mathisen/Rat, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 53, und vom 28. Oktober 2004 in der Rechtssache T-35/01, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Slg. 2004, II-3663, Randnr. 48; vgl. in diesem Sinne auch das Urteil NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Randnr. 55 oben, Randnr. 19, und das Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51).

    81 Die Nachprüfung der Beurteilungen der Organe durch den Gemeinschaftsrichter ist demnach auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofes NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Randnr. 55 oben, Randnr. 19, und vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-16/90, Nölle, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12; Urteile des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnr. 67, Thai Bicycle Industry/Rat, Randnr. 80 oben, Randnr. 33, Arne Mathisen/Rat, Randnr. 80 oben, Randnr. 54, und Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 80 oben, Randnr. 49).

  • EuG, 18.03.2009 - T-299/05

    Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision / Rat - Dumping -

    Vorweg ist daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsorgane im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996, NMB France u. a./Kommission, T-162/94, Slg. 1996, II-427, Randnr. 72, vom 29. Januar 1998, Sinochem/Rat, T-97/95, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51, vom 17. Juli 1998, Thai Bicycle/Rat, T-118/96, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 32, vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 53, und Shanghai Teraoka Electronic/Rat, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 48).
  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    48 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsorgane im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen über ein weites Ermessen verfügen (Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 72, vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51, Thai Bicycle/Rat, zitiert oben in Randnr. 46, Randnr. 32, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache T-340/99, Arne Mathisen/Rat, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 53).
  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (vgl. Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 134 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-552/10

    Usha Martin / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr.

    Was die Behauptung betreffe, der zweite Satz der Randnr. 51 des angefochtenen Urteils könne zu der Annahme führen, dass die Rechtsmittelführerin die Schwere der Verstöße gegen die Verpflichtung anerkannt habe, so verweise diese Randnummer nur auf das Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat (T-340/99, Slg. 2002, II-2905), und auf die beiden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit die Kommission die Annahme einer Verpflichtung rechtmäßig widerrufen und einen endgültigen Antidumpingzoll einführen könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    58 - Siehe insbesondere Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94 (NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 72), vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95 (Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 51), vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96 (Thai Bicycle/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnr. 32) und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache T-340/99 (Arne Mathisen/Rat, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 53).
  • EuG, 09.09.2010 - T-119/06

    Usha Martin / Rat und Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus

    Nach dem in Art. 5 Abs. 3 EG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt die Rechtmäßigkeit einer Gemeinschaftsregelung voraus, dass die gewählten Mittel zur Erreichung des mit dieser Regelung zulässigerweise verfolgten Ziels geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen, wobei von mehreren geeigneten Maßnahmen grundsätzlich die am wenigsten belastende zu wählen ist (Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996, NMB France u. a./Kommission, T-162/94, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69, vom 29. September 2000, 1nternational Potash Company/Rat, T-87/98, Slg. 2000, II-3179, Randnr. 39, und vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, Slg. 2002, II-2905, Randnr. 112).
  • EuG, 11.10.2011 - T-297/10

    DBV / Kommission - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren bestimmter

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