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   EuG, 04.07.2019 - T-662/18   

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EuG, 04.07.2019 - T-662/18 (https://dejure.org/2019,19871)
EuG, Entscheidung vom 04.07.2019 - T-662/18 (https://dejure.org/2019,19871)
EuG, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - T-662/18 (https://dejure.org/2019,19871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Romwell/ EUIPO (twistpac)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke twistpac - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Sorgfaltspflicht - Art. 95 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Romwell/ EUIPO (twistpac)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Romwell/ EUIPO (twistpac)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke twistpac - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Sorgfaltspflicht - Art. 95 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 - ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Angewandt auf die fraglichen Waren und Dienstleistungen werden die maßgeblichen Verkehrskreise daher sofort und ohne weitere Überlegung annehmen, dass der Begriff "pac" zwanglos durch das Wort "pack" zu ersetzen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 45).

    Sodann ist es in der englischen Sprache üblich, neue Wörter durch die Zusammenfügung zweier Wörter mit jeweils eigener Bedeutung zu bilden ("schoolboy", "bedroom" oder "packthread"), und zudem ist es in der Werbe- und Marketingbranche üblich, Leerzeichen zwischen Begriffen wegzulassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 52, und Beschluss vom 26. Januar 2017, Topera/EUIPO [RHYTHMVIEW], T-119/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:38, Rn. 24).

    Schließlich kann das Wortzeichen twistpac nicht allein deshalb, weil es in einem seiner Bestandteile einen Rechtschreibfehler enthält, als ungewöhnlich eingestuft werden, denn die maßgeblichen Verkehrskreise werden - wie oben in Rn. 24 ausgeführt - den Fehler sofort erkennen und daher das falsch geschriebene Wort "pac" durch das Wort "pack" ersetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2007, LOKTHREAD, T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 55).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 2. Mai 2012, Universal Display/HABM [UniversalPHOLED], T-435/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:210, Rn. 15; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30).

  • EuG, 30.09.2016 - T-355/15

    Alpex Pharma / EUIPO - Astex Pharmaceuticals (ASTEX)

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass dieser Artikel Ausdruck der Sorgfaltspflicht ist, nach der die zuständige Behörde alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu untersuchen hat (Urteil vom 30. September 2016, Alpex Pharma/EUIPO - Astex Pharmaceuticals [ASTEX], T-355/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:591, Rn. 51).
  • EuG, 09.02.2010 - T-113/09

    PromoCell bioscience alive / HABM (SupplementPack) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Daraus ist zu schließen, dass die angemeldete Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Eindruck hervorruft, der von dem durch die bloße Aneinanderreihung ihrer Wortbestandteile bewirkten Eindruck hinreichend stark abweicht, um ihre Bedeutung oder Tragweite zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Duro Sweden/HABM [EASYCOVER], T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Februar 2010, PromoCell bioscience alive/HABM [SupplementPack], T-113/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:34, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.01.2017 - T-119/16

    Topera / EUIPO (RHYTHMVIEW) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Sodann ist es in der englischen Sprache üblich, neue Wörter durch die Zusammenfügung zweier Wörter mit jeweils eigener Bedeutung zu bilden ("schoolboy", "bedroom" oder "packthread"), und zudem ist es in der Werbe- und Marketingbranche üblich, Leerzeichen zwischen Begriffen wegzulassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:172, Rn. 52, und Beschluss vom 26. Januar 2017, Topera/EUIPO [RHYTHMVIEW], T-119/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:38, Rn. 24).
  • EuG, 12.02.2015 - T-318/13

    Vita Phone / HABM (LIFEDATA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Des Weiteren stellt der Umstand, dass das Zeichen aus zwei Substantiven besteht, die von der Beschwerdekammer zugrunde gelegte Bedeutung der angemeldeten Marke nicht in Frage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Vita Phone/HABM [LIFEDATA], T-318/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:96, Rn. 23).
  • EuG, 30.11.2017 - T-798/16

    Hanso Holding / EUIPO (REAL) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke REAL -

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Schließlich trägt die Klägerin zwar zutreffend vor, dass das Wort "pack" auch im Sinne von "Bündel, Stapel, Meute, Rudel" verstanden werden könne, doch genügt der Hinweis, dass ein Wortzeichen von der Eintragung auszuschließen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil vom 30. November 2017, Hanso Holding/EUIPO [REAL], T-798/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:854, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2007 - T-405/04

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (Caipi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Wenn die maßgeblichen Verkehrskreise, zumindest die Fachleute, mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen konfrontiert werden, wird das Wortzeichen twistpac es ihnen daher ermöglichen, sofort und ohne weiteres Nachdenken zu erkennen, dass Verpackungsmaschinen und Verpackungsmaterial einen Zusammenhang zu "twist packaging machines" aufweisen, zumal das streitige Wort eine übliche Bezeichnung der fraglichen Waren und Dienstleistungen darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [Caipi], T-405/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:315, Rn. 39).
  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Daraus ist zu schließen, dass die angemeldete Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Eindruck hervorruft, der von dem durch die bloße Aneinanderreihung ihrer Wortbestandteile bewirkten Eindruck hinreichend stark abweicht, um ihre Bedeutung oder Tragweite zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Duro Sweden/HABM [EASYCOVER], T-346/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:496, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Februar 2010, PromoCell bioscience alive/HABM [SupplementPack], T-113/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:34, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2019 - T-469/18

    Battelle Memorial Institute/ EUIPO (HEATCOAT) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 04.07.2019 - T-662/18
    Zunächst ist festzustellen, dass der Ausdruck "twistpac", auch wenn die Klägerin ihn als "sprachliche Neuschöpfung" bezeichnet, weder einen neuen Begriff noch einen bestehenden Begriff, dem ein neuer Sinn beigemessen wird, darstellt, sondern eine bloße Aneinanderreihung zweier Begriffe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Battelle Memorial Institute/EUIPO [HEATCOAT], T-469/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:302, Rn. 28).
  • EuG, 27.02.2015 - T-106/14

    Universal Utility International / HABM (Greenworld) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 30.09.2015 - T-610/13

    Ecolab USA / HABM (GREASECUTTER)

  • EuG, 27.10.2016 - T-37/16

    Caffè Nero Group / EUIPO (CAFFÈ NERO)

  • EuG, 20.07.2017 - T-395/16

    Windfinder R&L / EUIPO (Windfinder) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuGH, 25.02.2010 - C-408/08

    Lancôme / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 09.03.2017 - T-400/16

    Maximum Play / EUIPO (MAXPLAY) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 02.05.2012 - T-435/11

    Universal Display / HABM (UniversalPHOLED)

  • EuG, 15.09.2005 - T-320/03

    Citicorp / HABM (LIVE RICHLY) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke LIVE RICHLY -

  • EuG, 09.03.2015 - T-377/13

    ultra air / OHMI - Donaldson Filtration Deutschland (ultra.air ultrafilter) -

  • EuG, 15.03.2023 - T-133/22

    Katjes Fassin/ EUIPO (THE FUTURE IS PLANT-BASED) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Da Deutsch nur die Verfahrenssprache ist, ist es für die Feststellungen zu der Frage, wie die maßgeblichen englischsprachigen Verkehrskreise diese Wortfolge verstehen (siehe oben, Rn. 21), solange diese Feststellungen objektiv zutreffen, nicht von Belang, ob die Wortfolge richtig ins Deutsche übersetzt worden ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Juli 2019, romwell/EUIPO [twistpac], T-662/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:483, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.02.2021 - T-437/20

    Ultrasun/ EUIPO (ULTRASUN) - Aufhebungsklage - Unionsmarke - Anmeldung der

    Dass die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung darauf abgestellt hat, wie das deutschsprachige Publikum das Wort "sun" versteht, spielt keine Rolle, da Deutsch nur die Verfahrenssprache in der Sache vor dem EUIPO war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2015, ultra air/EUIPO - Donaldson Filtration Deutschland [ultra.air ultrafilter], T-377/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:149, Rn. 20, und Beschluss vom 4. Juli 2019, romwell/EUIPO [twistpac], T-662/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:483, Rn. 26).
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