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   EuG, 04.10.2006 - T-300/03   

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https://dejure.org/2006,7568
EuG, 04.10.2006 - T-300/03 (https://dejure.org/2006,7568)
EuG, Entscheidung vom 04.10.2006 - T-300/03 (https://dejure.org/2006,7568)
EuG, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - T-300/03 (https://dejure.org/2006,7568)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs mit Ursprung in Indien - Berechnung der Höhe der Subventionen - Feststellung der Schädigung - Kausalzusammenhang - Verteidigungsrechte

  • Europäischer Gerichtshof

    Moser Baer India / Rat

    Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs mit Ursprung in Indien - Berechnung der Höhe der Subventionen - Feststellung der Schädigung - Kausalzusammenhang - Verteidigungsrechte

  • EU-Kommission PDF

    Moser Baer India / Rat

    Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs mit Ursprung in Indien - Berechnung der Höhe der Subventionen - Feststellung der Schädigung - Kausalzusammenhang - Verteidigungsrechte

  • EU-Kommission

    Moser Baer India / Rat

    Außenbeziehungen , Handelspolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ausgleichszolls auf die Einfuhr bespielbarer Compactdiscs mit Ursprung in Indien; Subventionen in Form der Befreiung von den Zöllen auf eingeführte Investitionsgüter; Beanstandung der zur Berechnung der Subventionshöhe verwendeten Methode; Nach der vom ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2026/97 Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 2026/97 Art. 7 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 2026/97 Art. 8; ; Verordnung (EG) Nr. 2026/97 Art. 11 Abs. 1; ; Verordnung (E... G) Nr. 2026/97 Art. Leitlinie Abschn. A; ; Verordnung (EG) Nr. 2026/97 Art. Leitlinie Abschn. F Buchst. a Ziff. ii

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs mit Ursprung in Indien - Berechnung der Höhe der Subventionen - Feststellung der Schädigung - Kausalzusammenhang - Verteidigungsrechte - Handelspolitik

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Moser Baer India / Rat

    Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compact Discs mit Ursprung in Indien - Berechnung der Subventionshöhe - Feststellung der Schädigung - Kausalzusammenhang - Verteidigungsrechte

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Moser Baer India Limited gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 29. August 2003

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 960/2003
    Ausgleichszoll; Compactdisc; Einfuhr; Indien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 960/2003 des Rates vom 2. Juni 2003 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bespielbarer Compactdiscs mit Ursprung in Indien, soweit sie die Klägerin betrifft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    28 Die Nachprüfung der Beurteilungen der Organe durch den Gemeinschaftsrichter im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen ist auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2004 in der Rechtssache T-35/01, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Slg. 2004, II-3663, Randnrn. 48 und 49 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die endgültigen Feststellungen der Gemeinschaftsorgane von den Feststellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt der Untersuchung abweichen (Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 182).

    127 Insoweit führt die Unvollständigkeit der endgültigen Unterrichtung nur dann zur Rechtswidrigkeit einer Verordnung zur Einführung endgültiger Zölle, wenn die betroffenen Parteien aufgrund dieses Versäumnisses nicht in der Lage waren, ihre Interessen sachgerecht zu verteidigen (vgl. Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 292 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    140 Es obliegt der Klägerin, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass dem Rat bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 119 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    161 Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane bei der Bestimmung des Zeitraums, der für die Prüfung der Schädigung zu berücksichtigen ist, über ein weites Ermessen (vgl. Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 277 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    168 Zunächst ist festzustellen, dass das Vorliegen einer Schädigung umfassend zu beurteilen ist, ohne dass es erforderlich wäre, die individuellen Auswirkungen der Einfuhren jedes der verantwortlichen Unternehmen zu bestimmen (vgl. entsprechend im Bereich des Dumping Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 163 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Ferner begehen die Gemeinschaftsorgane nach der Rechtsprechung bei dieser Beurteilung keinen offensichtlichen Fehler, wenn sie sich auf Daten stützen, von denen sie vernünftigerweise ausgehen dürfen (vgl. Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnrn. 229 und 230 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    186 Festzustellen ist, dass die Klägerin jedenfalls nicht vorträgt, welche Auswirkungen der Fehler, den der Rat beim Vergleich der betreffenden Daten begangen haben soll, auf dessen Schlussfolgerungen hinsichtlich des Bestehens einer Schädigung und eines Kausalzusammenhangs hätte haben können (vgl. in diesem Sinne Urteil Shanghai Teraoka Electronic/Rat, Randnr. 167 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.09.2001 - T-58/99

    Mukand u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    Die Gemeinschaftsorgane hätten dadurch, dass sie dieses Vorbringen allein deshalb zurückgewiesen hätten, weil es nicht durch eine offizielle Entscheidung der Wettbewerbsbehörden bestätigt worden sei, gegen Artikel 8 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung verstoßen, wie er in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C 358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1992, I-3813) und des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-58/99 (Mukand u. a./Rat, Slg. 2001, II-2521) ausgelegt worden sei.

    260 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsorgane bei der Feststellung, ob eine Schädigung vorliegt, prüfen, ob die von ihnen angenommene Schädigung tatsächlich auf die gedumpten oder subventionierten Einfuhren zurückgeht, und sie haben jede auf andere Faktoren zurückgehende Schädigung, insbesondere eine solche, die durch ein wettbewerbswidriges Verhalten verursacht worden ist, in das die Gemeinschaftshersteller verwickelt sind, außer Betracht zu lassen (vgl. Urteile, Extramet Industrie/Rat, Randnr. 16, und Mukand u. a./Rat, Randnrn.

    273 In zweiter Linie vertritt die Klägerin - unter Berufung auf das Urteil Mukand u. a./Rat - die Auffassung, dass die durch die Festsetzung zu niedriger Preise charakterisierte Schädigung nicht ordnungsgemäß bewertet worden sei, wenn die Gemeinschaftspreise infolge der überhöhten Lizenzgebühren erhöht gewesen seien.

  • EuGH, 11.06.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    Die Gemeinschaftsorgane hätten dadurch, dass sie dieses Vorbringen allein deshalb zurückgewiesen hätten, weil es nicht durch eine offizielle Entscheidung der Wettbewerbsbehörden bestätigt worden sei, gegen Artikel 8 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung verstoßen, wie er in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C 358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1992, I-3813) und des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-58/99 (Mukand u. a./Rat, Slg. 2001, II-2521) ausgelegt worden sei.

    260 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsorgane bei der Feststellung, ob eine Schädigung vorliegt, prüfen, ob die von ihnen angenommene Schädigung tatsächlich auf die gedumpten oder subventionierten Einfuhren zurückgeht, und sie haben jede auf andere Faktoren zurückgehende Schädigung, insbesondere eine solche, die durch ein wettbewerbswidriges Verhalten verursacht worden ist, in das die Gemeinschaftshersteller verwickelt sind, außer Betracht zu lassen (vgl. Urteile, Extramet Industrie/Rat, Randnr. 16, und Mukand u. a./Rat, Randnrn.

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    28 und 29, und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 118; Urteil des Gerichts vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache T-118/96, Thai Bicycle/Rat, Slg. 1998, II-2991, Randnrn.

    Diese Möglichkeit wird dadurch gerechtfertigt, dass die Prüfung wirtschaftlicher Trends über einen hinreichend langen Zeitraum erfolgen muss (Urteil Nakajima/Rat, Randnr. 87).

  • EuG, 21.11.2002 - T-88/98

    Kundan und Tata / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    Diese Pflicht zur endgültigen Unterrichtung soll die Wahrung der Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen gewährleisten (vgl. entsprechend im Bereich des Dumping Urteil des Gerichts vom 21. November 2002 in der Rechtssache T-88/98, Kundan und Tata/Rat, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 131).

    126 Nach ständiger Rechtsprechung zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen muss es zudem Unternehmen, die von einer dem Erlass endgültiger Maßnahmen vorausgehenden Untersuchung betroffen sind, im Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, ihren Standpunkt zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sachgerecht vorzutragen (vgl. Urteil Kundan und Tata/Rat, Randnr. 132 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    237 Nach der Rechtsprechung kann die Verantwortlichkeit für eine Schädigung den in Rede stehenden Einfuhren auch dann zugerechnet werden, wenn deren Auswirkungen nur ein Teil einer größeren, auf andere Faktoren zurückgehenden Schädigung sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon u. a./Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 62).
  • EuG, 29.01.1998 - T-97/95

    Sinochem / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    232 Angesichts dieses bekannten Faktors waren die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, bei der Feststellung der durch die indischen Einfuhren verursachten Schädigung zu prüfen, ob die Auswirkungen der taiwanesischen Einfuhren geeignet waren, den Kausalzusammenhang zwischen den indischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu unterbrechen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 81; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 98, und vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 176).
  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    Da diese Information der Klägerin vor dem Zeitpunkt übermittelt worden war, zu dem der Vorschlag für die angefochtene Verordnung von der Kommission verabschiedet wurde, kann die Klägerin nicht behaupten, dass sie nicht rechtzeitig versandt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. November 1998 in der Rechtssache T-147/97, Champion Stationery u. a./Rat, Slg. II-4137, Randnr. 82).
  • EuG, 15.12.1999 - T-33/98

    Republica / Rat

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    232 Angesichts dieses bekannten Faktors waren die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, bei der Feststellung der durch die indischen Einfuhren verursachten Schädigung zu prüfen, ob die Auswirkungen der taiwanesischen Einfuhren geeignet waren, den Kausalzusammenhang zwischen den indischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu unterbrechen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 81; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 98, und vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 176).
  • EuG, 14.07.1995 - T-166/94

    Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - Schädigung.

    Auszug aus EuG, 04.10.2006 - T-300/03
    232 Angesichts dieses bekannten Faktors waren die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, bei der Feststellung der durch die indischen Einfuhren verursachten Schädigung zu prüfen, ob die Auswirkungen der taiwanesischen Einfuhren geeignet waren, den Kausalzusammenhang zwischen den indischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu unterbrechen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 81; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 98, und vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 176).
  • EuG, 30.03.2000 - T-51/96

    Miwon / Rat

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

  • EuG, 08.07.2003 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 12.09.2002 - T-89/00

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • EuGH, 03.09.2009 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Import von beschreibbaren CDs

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Moser Baer India Ltd (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat (T-300/03, Slg. 2006, II-3911, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 960/2003 des Rates vom 2. Juni 2003 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bespielbarer Compact Discs mit Ursprung in Indien (ABl. L 138, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung), soweit sie auf die Rechtsmittelführerin anwendbar ist, abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

    In der vorliegenden Rechtssache hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Gerichtshof) über ein Rechtsmittel zu entscheiden, welches das indische Unternehmen Moser Baer India Ltd gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (im Folgenden: Gericht) vom 4. Oktober 2006 in der Rechtssache T-300/03, Moser Baer India/Rat(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), eingelegt hat.

    2 - Urteil vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat (T-300/03, Slg. 2006, II-3911).

  • EuGH, 27.10.2011 - C-511/09

    Dongguan Nanzha Leco Stationery / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von

    48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, Slg. 2006, II-3911, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2019 - T-607/15

    Yieh United Steel / Kommission

    Die Nachprüfung der Beurteilungen der Organe durch den Unionsrichter ist daher auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, T-35/01, EU:T:2004:317, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, EU:T:2006:289, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

    Es obliegt außerdem der Klägerin, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass dem Rat bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. Urteile Shanghai Teraoka Electronic/Rat, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 119, und vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, Slg. 2006, II-3911, Randnr. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

    48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, Slg. 2006, II-3911, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    Es obliegt außerdem den Klägerinnen, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass dem Rat bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Shanghai Teraoka Electronic/Rat, oben in Rn. 122 angeführt, Rn. 119, vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, Slg. 2006, II-3911, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Since Hardware [Guangzhou]/Rat, oben in Rn. 182 angeführt, Rn. 137).
  • EuG, 14.07.2021 - T-716/19

    Interpipe Niko Tube und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant/ Kommission

    Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur Einführung von Antidumpingmaßnahmen anhand der Rechtsvorschriften und insbesondere der Vorschriften der Grundverordnung zu beurteilen ist und nicht auf der Grundlage der angeblichen früheren Entscheidungspraxis der Kommission und des Rates (Urteil vom 18. Oktober 2016, Crown Equipment [Suzhou] und Crown Gabelstapler/Rat, T-351/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:616, Rn. 107; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, EU:T:2006:289, Rn. 45).
  • EuG, 11.09.2014 - T-444/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    Es obliegt außerdem den Klägerinnen, Beweise vorzulegen, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, dass dem Rat bei der Bewertung der Schädigung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 28. Oktober 2004, Shanghai Teraoka Electronic/Rat, T-35/01, Slg. 2004, II-3663, Rn. 119, vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, Slg. 2006, II-3911, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Since Hardware [Guangzhou]/Rat, oben in Rn. 225 angeführt, Rn. 137).
  • EuG, 14.12.2022 - T-111/20

    PT Wilmar Bioenergi Indonesia u.a./ Kommission - Subventionen - Einfuhren von

    In diesem Zusammenhang brauchen die Auswirkungen des fraglichen Faktors nicht genau dargelegt oder gar quantifiziert bzw. beziffert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2017, Yingli Energy [China] u. a./Rat, T-160/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:125, Rn. 195; vgl. auch entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2006, Moser Baer India/Rat, T-300/03, EU:T:2006:289, Rn. 269).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-511/09

    Dongguan Nanzha Leco Stationery / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von

  • EuG, 11.07.2017 - T-67/14

    Viraj Profiles / Rat

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