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   EuG, 04.11.1992 - T-8/89 REV   

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EuG, 04.11.1992 - T-8/89 REV (https://dejure.org/1992,5468)
EuG, Entscheidung vom 04.11.1992 - T-8/89 REV (https://dejure.org/1992,5468)
EuG, Entscheidung vom 04. November 1992 - T-8/89 REV (https://dejure.org/1992,5468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Wiederaufnahmeantrag - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Die Antragstellerin verfügte zwar im Gegensatz zu den Klägerinnen in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 (vgl. die Urteile vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89, Hüls/Kommission, Randnrn.

    389 bis 391, und T-15/89, Linz/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Dezember 1991 abgeschlossenen Verfahrens führen könne, wie das Gericht im Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591, Randnr. 12) festgestellt habe.

    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 19.03.1991 - 403/85

    F. / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Dies ändert jedoch nichts an der Feststellung, daß die Antragstellerin die fraglichen Tatsachen vor der Verkündung des Urteils gekannt hat (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 REV, Ferrandi/Kommission, Slg. 1991, I-1215, Randnr. 13).
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    399 bis 401, T-14/89, Montedipe/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Viertens handele es sich um das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315, im folgenden: PVC-Urteil), in dem die Entscheidung der Kommission, um die es in diesen Rechtssachen gegangen sei, aufgrund der "besonders schweren und offenkundigen Mängel", mit denen sie behaftet gewesen sei, für inexistent erklärt worden sei.
  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    382 bis 385, T-10/89, Hoechst/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Begriff

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Die Antragstellerin verfügte zwar im Gegensatz zu den Klägerinnen in den Rechtssachen T-9/89 bis T-15/89 (vgl. die Urteile vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-9/89, Hüls/Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1992 - C-185/90

    Gill / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, a. a. O.).
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    372 bis 374, T-12/89, Solvay/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-8/89
    345 bis 347, T-13/89, ICI/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 04.10.1991 - C-185/90

    Kommission / Gill

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-5/93

    DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Antrag

    ii) den Beschluß des Gerichts vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV aufzuheben;.

    iii) das Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 aufzuheben;.

    vi) hilfsweise, den Beschluß des Gerichts vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV aufzuheben und die Rechtssache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;.

    Im vorliegenden Fall durften die Tatsachen nicht vor dem 17. Dezember 1991, dem Tag der Verkündung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-8/89, bekannt gewesen sein.

    (1) - Beschluß des Gerichts in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399).

    (2) - Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, 1992, Slg. II-2399) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch B. J. Drijber, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.

    Die DSM NV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 7. Januar 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 REV (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem ihr Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-8/89 (DSM/Kommission, Slg. 1991, II-1833) abgeschlossenen Verfahrens als unzulässig zurückgewiesen worden war.

    Nach Erlaß des Urteils des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315; im folgenden: PVC-Urteil) hat die Rechtsmittelführerin am 5. Mai 1992 bei der Kommission beantragt, ihr entweder die von ihr an die Kommission gezahlte Geldbuße sowie die mit der Bankbürgschaft, die sie in dem Verfahren in der Rechtssache T-8/89 habe stellen müssen, verbundenen Kosten und Zinsen als zu Unrecht gezahlt zurückzuzahlen, oder, falls die Kommission der Ansicht sei, daß die Geldbuße nicht zu Unrecht gezahlt worden sei, ihr vor dem 19. Mai 1992 die Gründe hierfür zu erläutern.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Dreizehn der vierzehn übrigen Adressaten dieser Entscheidung haben ebenfalls Nichtigkeitsklage erhoben (Rechtssachen T-1/89 bis T-4/89, T-6/89, T-8/89 bis T-15/89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-2/98

    de Compte / Parlament

    13: Urteil vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 1/60 (Feram, Slg. 1960, 359), Urteil vom 22. Juni 1967 in der Rechtssache 28/64 Rev. (Müller, Slg. 1967, 188), Beschluß vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 Rev. (BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591), Beschluß vom 4. November 1992 in der Rechtssache T-8/89 Rev. (DSM/Kommission, Slg. 1992, II-2399), Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-403/85 Rev. (Ferrandi, Slg. 1991, I-1215).

    20: Beschluß in der Rechtssache T-8/89 Rev. (zitiert in Fußnote 12).

  • EuG, 02.02.2009 - T-367/03

    Yedas Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret / Rat und Kommission

    p. I-65, point 6 ; ordonnances du Tribunal du 4 novembre 1992, DSM/Commission, T-8/89 REV, Rec.
  • EuG, 06.03.2001 - T-77/99

    Ojha / Kommission

    p. I-4695, point 43; ordonnance du Tribunal du 4 novembre 1992, DSM/Commission, T-8/89 REV, Rec.
  • EuG, 13.12.2002 - T-234/02

    Michail / Kommission

    p. I-4695, point 43 ; ordonnance du Tribunal du 4 novembre 1992, DSM/Commission, T-8/89 REV, Rec.
  • EuG, 18.04.2007 - T-393/04

    Klaas / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung -

    Die Wiederaufnahme setzt voraus, dass vor dem Erlass des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art entdeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (Beschluss des Gerichtshofs vom 25. Februar 1992, Gill/Kommission, C-185/90 P-REV, Slg. 1992, I-993, Randnr. 12, Urteile des Gerichtshofs vom 16. Januar 1996, 1SAE/VP und Interdata/Kommission, C-130/91 REV II, Slg. 1996, I-65, Randnr. 6, vom 18. März 1999, de Compte/Parlament, C-2/98 P, Slg. 1999, I-1787, Randnr. 24, und vom 8. Juli 1999, DSM/Kommission, C-5/93 P, Slg. 1999, I-4695, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 4. November 1992, DSM/Kommission, T-8/89 REV, Slg. 1992, II-2399, Randnr. 14, Urteile des Gerichts vom 5. November 1997, de Compte/Parlament, T-26/89 REV, Slg. ÖD I-A-305 und II-847, Randnr. 15, und vom 12. November 1998, Rat/Hankart, T-91/96 REV, Slg.ÖD 1998, I-A-597 und II-1809, Randnr. 13).
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