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   EuG, 04.11.2002 - T-90/99   

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https://dejure.org/2002,26872
EuG, 04.11.2002 - T-90/99 (https://dejure.org/2002,26872)
EuG, Entscheidung vom 04.11.2002 - T-90/99 (https://dejure.org/2002,26872)
EuG, Entscheidung vom 04. November 2002 - T-90/99 (https://dejure.org/2002,26872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salzgitter / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Allgemeine Entscheidung Nr. 2496/96, Artikel 6 Absätze 4 Unterabsatz 1 und 5
    1. EGKS - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Entscheidung der Kommission, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf eine staatliche Maßnahme einzuleiten - Wirkungen - Verbot der Durchführung vor der abschließenden Entscheidung der Kommission - Recht ...

  • EU-Kommission

    Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS - Staatliche Beihilfen - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 5 der Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS - Erledigung der Hauptsache.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG (99) D/1542 der Kommission vom 3. März 1999 über die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 6 Abs. 5 der Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1996 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an ...

  • Judicialis

    Entscheidung SG (99) D/1542; ; Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS Art. 6 Abs. 5; ; Verfahrensordnung Art. 113

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZRFG, EGV Art 92
    Gemeinschaftsrecht; Stahlbeihilfe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG(99) D/1542 der Kommission vom 3. März 1999, ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 5 der Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission vom 18. Dezember 1996 zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2002 - T-90/99
    Diese Klage ist Gegenstand der anhängigen Rechtssache T-308/00.

    Zu prüfen ist, ob im vorliegenden Fall die angefochtene Entscheidung nach dem Erlass der endgültigen Entscheidung der Kommission, mit der das förmliche Prüfverfahren abgeschlossen wurde und gegen die die Klägerin Klage erhoben hat (anhängige Rechtssache T-308/00), weiterhin Rechtswirkungen gegenüber der Klägerin entfaltet.

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin mit ihrer Klage in der Rechtssache T-308/00 auf der Grundlage der gleichen Argumentation, wie sie sie in der vorliegenden Rechtssache vorträgt, die endgültige Entscheidung der Kommission angefochten hat, mit der die nach dem Zonenrandförderungsgesetz getroffenen Maßnahmen als staatliche Beihilfen eingestuft werden.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 04.11.2002 - T-90/99
    Bei Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 6 Absatz 5 des Stahlbeihilfenkodex besteht dieses Verbot ebenso wie das des Artikels 88 Absatz 3 Satz 3 EG bis zum Erlass der endgültigen Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt fort (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 24, und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 38).

    Zudem hat das Verbot des Artikels 6 Absatz 4 des Sechsten Stahlbeihilfenkodex gemäß Artikel 9 des Kodex unmittelbare Wirkung, so dass sich betroffene Dritte darauf vor den nationalen Gerichten berufen können, u. a. um die Beitreibung der unter Verletzung dieses Verbotes gewährten finanziellen Unterstützungen zu erwirken (vgl. analog Urteil SFEI u. a., Randnrn.

  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.2002 - T-90/99
    Bei Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 6 Absatz 5 des Stahlbeihilfenkodex besteht dieses Verbot ebenso wie das des Artikels 88 Absatz 3 Satz 3 EG bis zum Erlass der endgültigen Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt fort (vgl. analog Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 24, und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 38).
  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN

    Auszug aus EuG, 04.11.2002 - T-90/99
    39 und 40, sowie Urteil des Gerichts vom 30. April 2002 in den Rechtssachen T-195/01 und T-207/01, Regierung von Gibraltar/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 85).
  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Nur durch die endgültige Entscheidung, mit der diese Maßnahmen definitiv als Beihilfen eingestuft werden, wird die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festgestellt (Beschluss des Gerichts vom 4. November 2002, Salzgitter/Kommission, T-90/99, Slg. 2002, II-4535, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-400/99

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

    10 - Beschluss des Gerichts vom 4. November 2002 in der Rechtssache T-90/99 (Salzgitter/Kommission, Slg. 2002, II-4535, Randnr. 16).
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