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   EuG, 04.11.2009 - T-363/06   

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https://dejure.org/2009,43956
EuG, 04.11.2009 - T-363/06 (https://dejure.org/2009,43956)
EuG, Entscheidung vom 04.11.2009 - T-363/06 (https://dejure.org/2009,43956)
EuG, Entscheidung vom 04. November 2009 - T-363/06 (https://dejure.org/2009,43956)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Honda Motor Europe Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HA

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MAGIC SEAT - Ältere nationale Bildmarke SEAT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Nach der Rechtsprechung genießen, da die Verwechslungsgefahr umso größer ist, je höher sich die Kennzeichnungskraft der älteren Marke darstellt, Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine hohe Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. entsprechend Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 26) und dass ein im Bereich der in Frage stehenden Waren spezialisiertes Publikum bei der Wahl dieser Waren in hohem Maße aufmerksam ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser [Spanien]/HABM - Aladin [ALADIN], T-126/03, Slg. 2005, II-2861, Randnr. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin zur Stützung dieses Arguments zusätzlich das Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2007, Nestlé/HABM (C-193/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), angeführt.

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin hat die Beschwerdekammer somit die Rechtsprechung, nach der unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch diese im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können, zutreffend angewandt (Urteil Nestlé/HABM, Randnr. 42).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Der Begriff "Seat" existiert zwar nicht in der spanischen Sprache, er hat aber in dieser insofern eine sekundäre, ihm eigene Bedeutung erlangt, als er eindeutig den spanischen Automobilhersteller Seat bezeichnet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 104).
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Publikum einen beschreibenden Bestandteil einer komplexen Marke im Allgemeinen nicht als unterscheidungskräftiges und dominierendes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen wird (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], T-129/01, Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53, und vom 6. Oktober 2004, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, Slg. 2004, II-3471, Randnr. 34).
  • EuG, 06.10.2004 - T-117/03

    New Look / OHMI - Naulover (NLSPORT)

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Publikum einen beschreibenden Bestandteil einer komplexen Marke im Allgemeinen nicht als unterscheidungskräftiges und dominierendes Merkmal des Gesamteindrucks dieser Marke ansehen wird (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], T-129/01, Slg. 2003, II-2251, Randnr. 53, und vom 6. Oktober 2004, New Look/HABM - Naulover [NLSPORT, NLJEANS, NLACTIVE und NLCollection], T-117/03 bis T-119/03 und T-171/03, Slg. 2004, II-3471, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-171/06

    T.I.M.E. ART / HABM

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Das Vorbringen schließlich, die Beschwerdekammer habe die Stellungnahme des Gutachters G. nicht berücksichtigt, aus der hervorgehe, dass Autositze gewöhnlich über autorisierte Händler vertrieben und entweder als Originalzubehör oder als Ersatzteile verkauft würden, ist irrelevant, da sich die besondere Art und Weise, in der die mit den Marken gekennzeichneten Produkte vertrieben werden, im Lauf der Zeit und je nach dem Willen der Inhaber dieser Marken ändern kann, so dass die prognostische Beurteilung der zwischen zwei Marken bestehenden Verwechslungsgefahr nicht von den Absichten der Markeninhaber abhängen kann, die in die Tat umgesetzt werden oder auch nicht und ihrem Wesen nach subjektiver Art sind (Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 2007, T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
  • EuG, 14.07.2005 - T-126/03

    Reckitt Benckiser (España) / OHMI - Aladin (ALADIN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. entsprechend Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 26) und dass ein im Bereich der in Frage stehenden Waren spezialisiertes Publikum bei der Wahl dieser Waren in hohem Maße aufmerksam ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser [Spanien]/HABM - Aladin [ALADIN], T-126/03, Slg. 2005, II-2861, Randnr. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 31 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.05.2007 - T-158/05

    Trek Bicycle / OHMI - Audi (ALLTREK) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    In Bezug auf das Vorbringen der Klägerin, die Beurteilung der Beschwerdekammer laufe der Rechtsprechung zuwider, nach der die Verbraucher sich im Allgemeinen den Anfang eines Zeichens besser merken als dessen Ende, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Gesichtspunkt nicht in allen Fällen gelten (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2007, Trek Bicycle/HABM - Audi [ALLTREK], T-158/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung) und jedenfalls nicht den Grundsatz in Frage stellen kann, dass die Prüfung der Ähnlichkeit der Marken den von ihnen hervorgerufenen Gesamteindruck berücksichtigen muss, da der Verbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten achtet.
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus EuG, 04.11.2009 - T-363/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen nach Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2003, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], T-292/01, Slg. 2003, II-4335, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.06.2005 - T-301/03

    Canali Ireland / OHMI - Canal Jean (CANAL JEAN CO. NEW YORK) - Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 11.05.2005 - T-31/03

    Grupo Sada / OHMI - Sadia (GRUPO SADA) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 12.12.2002 - T-110/01

    Vedial / OHMI - France Distribution (HUBERT)

  • EuG, 14.07.2005 - T-312/03

    Wassen International / OHMI - Stroschein Gesundkost (SELENIUM-ACE) -

  • EuG, 23.10.2002 - T-104/01

    Oberhauser / OHMI - Petit Liberto (Fifties)

  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

  • EuG, 04.05.2005 - T-359/02

    Chum / OHMI - Star TV (STAR TV) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke STAR TV -

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