Rechtsprechung
   EuG, 04.12.2008 - T-284/08   

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https://dejure.org/2008,17829
EuG, 04.12.2008 - T-284/08 (https://dejure.org/2008,17829)
EuG, Entscheidung vom 04.12.2008 - T-284/08 (https://dejure.org/2008,17829)
EuG, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - T-284/08 (https://dejure.org/2008,17829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    'People''s Mojahedin Organization of Iran / Rat'

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Gerichtliche Überprüfung

  • EU-Kommission PDF

    People"s Mojahedin Organization of Iran gegen Rat der Europäischen Union.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Gerichtliche Überprüfung

  • EU-Kommission

    People"s Mojahedin Organization of Iran gegen Rat der Europäischen Union.

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Gerichtliche Überprüfung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'People''s Mojahedin Organization of Iran v Council'

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Gerichtliche Überprüfung

  • 123recht.net (Pressebericht, 4.12.2008)

    EuG hebt Kontensperre der Volksmudschaheddin des Iran erneut auf

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuG, 04.12.2008 - T-284/08

    'People''s Mojahedin Organization of Iran v Council' - Gemeinsame Außen- und

    EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Modschahedin-e Chalgh

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    1 bis 26, im Folgenden: Urteil OMPI), und vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-256/07, Slg. 2008, II-0000, Randnrn.
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Für eine Darstellung der wichtigsten Punkte der Vorgeschichte des vorliegenden Rechtsstreits wird auf die Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat (T-228/02, Slg. 2006, II-4665, Randnrn.
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Dieser Grundsatz ist allgemein anwendbar und gilt u. a. im Rahmen des in Titel VI des EU-Vertrags geregelten Bereichs der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (gemeinhin als "Justiz und Inneres" [JI] bezeichnet), der im Übrigen vollständig auf der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen beruht (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 42).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-339/00

    Irland / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    In Randnr. 123 des Urteils OMPI und in Randnr. 132 des Urteils PMOI hat das Gericht außerdem daran erinnert, dass nach Art. 10 EG das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen durch die Verpflichtung zu beiderseitiger loyaler Zusammenarbeit bestimmt wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2003, 1rland/Kommission, C-339/00, Slg. 2003, I-11757, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Im Rahmen dieser Kontrolle darf er jedoch nicht die Zweckmäßigkeitsbeurteilung seitens des Rates durch seine eigene ersetzen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Da die Beschränkungen, denen die Verteidigungsrechte der Betroffenen vom Rat unterworfen werden, durch eine genaue, unabhängige und unparteiische gerichtliche Kontrolle auszugleichen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Eurofood, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 66), muss der Gemeinschaftsrichter die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit der Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern kontrollieren können, ohne dass ihm die Geheimhaltungsbedürftigkeit oder die Vertraulichkeit der vom Rat herangezogenen Beweise und Informationen entgegengehalten werden könnte (Urteil OMPI, Randnr. 155).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Urteil OMPI (Randnr. 154) bereits für Recht erkannt hat, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über das Einfrieren von Geldern auf die Beurteilung der Tatsachen und Umstände erstreckt, die zu seiner Begründung herangezogen wurden, sowie auf die Prüfung der Beweismittel und Informationen, auf die sich diese Beurteilung stützt, wie dies der Rat ausdrücklich in seinen Schriftsätzen in der Rechtssache eingeräumt hatte, die zum Urteil vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533), führte, das im Rechtsmittelverfahren durch das Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Bakaraat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-0000), aufgehoben worden ist.
  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Auszug aus EuG, 04.12.2008 - T-284/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Urteil OMPI (Randnr. 154) bereits für Recht erkannt hat, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über das Einfrieren von Geldern auf die Beurteilung der Tatsachen und Umstände erstreckt, die zu seiner Begründung herangezogen wurden, sowie auf die Prüfung der Beweismittel und Informationen, auf die sich diese Beurteilung stützt, wie dies der Rat ausdrücklich in seinen Schriftsätzen in der Rechtssache eingeräumt hatte, die zum Urteil vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533), führte, das im Rechtsmittelverfahren durch das Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Bakaraat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-0000), aufgehoben worden ist.
  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

    141 bis 143), und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-284/08, Slg. 2008, II-3487, im Folgenden: Urteil PMOI II, Randnrn.

    Auch wenn das Gericht einen Ermessensspielraum des zuständigen Gemeinschaftsorgans in diesem Bereich anerkennt (Urteile PMOI I, Randnr. 138, PMOI II, Randnr. 55, und Sison/Rat, Randnr. 98), bedeutet dies allerdings nicht, dass es die Auslegung der maßgeblichen Daten durch dieses Organ nicht überprüfen darf.

    Im Übrigen hat das Gericht in Randnr. 154 des Urteils OMPI (vgl. auch Urteil PMOI II, Randnr. 74) entschieden, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Gemeinschaft über das Einfrieren von Geldern - wie der Rat in seinen Schriftsätzen in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533), ergangen ist, ausdrücklich eingeräumt hat (vgl. Randnr. 225 dieses Urteils) - auf die Beurteilung der Tatsachen und Umstände erstreckt, die zu seiner Begründung herangezogen wurden, sowie auf die Prüfung der Beweismittel und Informationen, auf die sich diese Beurteilung stützt.

    In Randnr. 155 des Urteils OMPI (vgl. auch Urteil PMOI II, Randnr. 75) hat das Gericht ausgeführt, dass sich diese Kontrolle in dem zu beurteilenden Fall umso mehr als unverzichtbar erweist, als sie die einzige Verfahrensgarantie darstellt, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und dem Grundrechtsschutz schaffen kann.

    177 bis 186, und PMOI II, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

    59 - In Punkt 4.22 ihrer Rechtsmittelschrift zitiert die Rechtsmittelführerin das Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-284/08, Slg. 2008, II-3487).

    71 - Der Gerichtshof wird demnächst zu diesem Punkt Stellung nehmen müssen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, oben in Fn. 59 angeführt, eingelegt worden ist (Rechtssache Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, bei der Kanzlei des Gerichtshofs in das Register eingetragen unter der Rechtssachennummer C-27/09 P), ebenso gegen das Urteil des Gerichts vom 19. Mai 2010, Tay Za/Rat (T-181/08, Slg. 2010, I-0000), bei der Kanzlei des Gerichtshofs in das Register eingetragen unter der Rechtssachennummer C-376/10 P.

    72 - Urteil des Gerichts People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, oben in Fn. 59 angeführt (Randnr. 76).

  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Die beanstandeten Randnummern des angefochtenen Urteils stünden im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Gerichts selbst, nämlich dem Urteil vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-284/08, Slg. 2008, II-3487, Randnrn.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-27/09

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Französische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-284/08, Slg. 2008, II-3487, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht der Klage der People's Mojahedin Organization of Iran (im Folgenden: PMOI) auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2008/583/EG des Rates vom 15. Juli 2008 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/868/EG (ABl. L 188, S. 21, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit er die PMOI betrifft, stattgegeben hat.
  • EuG, 09.09.2010 - T-348/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht erklärt Rechtsakte des Rates für nichtig,

    In den Urteilen vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat (T-228/02, Slg. 2006, II-4665, im Folgenden: Urteil OMPI), PMOI I, vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-284/08, Slg. 2008, II-3487, im Folgenden: Urteil PMOI II), und vom 30. September 2009, Sison/Rat (T-341/07, Slg. 2009, II-0000, im Folgenden: Urteil Sison II), hat das Gericht präzisiert und später bestätigt, a) welches die Voraussetzungen für die Durchführung von Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 sind, b) welche Beweislast in diesem Kontext der Rat trägt und c) welchen Umfang die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich hat.

    Auch wenn das Gericht einen Ermessensspielraum des Rates in diesem Bereich anerkennt, bedeutet dies allerdings nicht, dass es die Auslegung der maßgeblichen Daten durch dieses Organ nicht überprüfen darf (vgl. Urteile PMOI I, Randnr. 138, PMOI II, Randnr. 55, und Sison II, Randnr. 98).

  • EuG, 14.12.2018 - T-400/10

    Auswärtige Beziehungen

    Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 ist eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den Organen der Union geschaffen worden, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständigen nationalen Behörden zu verlassen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als der Beschluss von einem Mitgliedstaat stammt, für den durch Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 eine besondere Form der Zusammenarbeit mit dem Rat geschaffen wurde, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständige nationale Behörde zu verlassen (Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

  • EuG, 04.09.2019 - T-308/18

    Hamas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen Personen,

    Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 ist eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den Organen der Union geschaffen worden, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständigen nationalen Behörden zu verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

    Dies gilt umso mehr, als der Beschluss des Home Secretary von einem Mitgliedstaat stammt, für den durch Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 eine besondere Form der Zusammenarbeit mit dem Rat geschaffen wurde, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständige nationale Behörde zu verlassen (Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

  • EuG, 06.03.2019 - T-289/15

    Hamas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen

    Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 ist eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den Organen der Union geschaffen worden, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständigen nationalen Behörden zu verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als der Beschluss von einem Mitgliedstaat stammt, für den durch Art. 1 Abs. 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 eine besondere Form der Zusammenarbeit mit dem Rat geschaffen wurde, aus der für den Rat die Verpflichtung folgt, sich so weit wie möglich auf die Beurteilung durch die zuständige nationale Behörde zu verlassen (Urteile vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, EU:T:2008:461, Rn. 133, und vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, EU:T:2008:550, Rn. 53).

  • EuGH, 28.11.2013 - C-280/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit

    Außerdem ist der Rat nicht berechtigt, einen Rechtsakt, mit dem restriktive Maßnahmen erlassen werden, auf von einem Mitgliedstaat mitgeteilte Informationen oder Aktenstücke zu stützen, wenn dieser Mitgliedstaat nicht gewillt ist, ihre Übermittlung an den Unionsrichter zu gestatten, dem die Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses obliegt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-284/08, Slg. 2008, II-3487, Randnr. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

    Die PMOI macht die Rechtssache T-284/08 beim Gericht anhängig.

    3 - Urteil des Gerichts vom 4. Dezember 2008 (T-284/08, Slg. 2008, II-3487).

  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat

  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

  • EuG, 21.03.2012 - T-439/10

    Fulmen / Rat

  • EuG, 30.09.2009 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RECHTSAKTE DES RATES, MIT DENEN

  • EuG, 30.11.2022 - T-316/14

    PKK / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-376/10

    Tay Za / Rat - Rechtsmittel - Gegenüber Birma/Myanmar erlassene restriktive

  • EuG, 30.11.2022 - T-316/21
  • EuG, 30.06.2016 - T-224/14

    CW / Rat

  • EuG, 10.04.2019 - T-643/16

    Gamaa Islamya Égypte/ Rat

  • EuG, 16.05.2013 - T-392/11

    Iran Transfo / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen

  • EuG, 17.09.2009 - T-284/08

    'Avaessian Avaki u.a. / People''s Mojahedin Organization of Iran'

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