Rechtsprechung
   EuG, 04.12.2012 - T-78/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39191
EuG, 04.12.2012 - T-78/11 P (https://dejure.org/2012,39191)
EuG, Entscheidung vom 04.12.2012 - T-78/11 P (https://dejure.org/2012,39191)
EuG, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - T-78/11 P (https://dejure.org/2012,39191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lenz / Kommission

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme der Kosten der von einem Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen - Begründungspflicht - Verfälschung des Sachverhalts

  • EU-Kommission

    Erika Lenz gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme der Kosten der von einem Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen - Begründungspflicht - Verfälschung des Sachverhalts.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010 in der Rechtssache F-80/09, Lenz/Kommission, mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Organe der ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGöD, 14.12.2010 - F-80/09

    Lenz / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010, Lenz/Kommission (F-80/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin, Frau Erika Lenz, zum einen die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010, Lenz/Kommission (F-80/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage abgewiesen hat, und zum anderen, ihren im ersten Rechtszug gestellten Anträgen vollständig stattzugeben.

  • EuG, 15.09.2010 - T-157/09

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschluss des Gerichts vom 15. September 2010, Marcuccio/Kommission, T-157/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die durch das Gericht im Rechtsmittelverfahren nicht überprüft werden kann, es sei denn, dem Gericht vorgelegte Beweismittel sind verfälscht worden oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts geht aus den Akten hervor (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung; Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2011, Rosenbaum/Kommission und Rat, T-452/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Nach der Rechtsprechung stellt es jedenfalls keinen Verstoß gegen die Rechte eines Beamten dar, wenn von der Verwaltung an ihn gerichtete Dokumente in einer anderen als seiner Muttersprache abgefasst sind, sofern er die von der Verwaltung verwendete Sprache so gut beherrscht, dass er vom Inhalt der in Rede stehenden Dokumente tatsächlich und leicht Kenntnis nehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. November 2008, 1talien/Kommission, T-185/05, Randnr. 132 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.12.2010 - T-364/09

    Lebedef / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichts jedoch auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2010, Lebedef/Kommission, T-364/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.06.2011 - T-452/09

    Rosenbaum / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstufung

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die durch das Gericht im Rechtsmittelverfahren nicht überprüft werden kann, es sei denn, dem Gericht vorgelegte Beweismittel sind verfälscht worden oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts geht aus den Akten hervor (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung; Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2011, Rosenbaum/Kommission und Rat, T-452/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuG, 08.03.2012 - T-126/11

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Nach Art. 145 der Verfahrensordnung kann das Gericht das Rechtsmittel, wenn es offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, jederzeit durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist, zurückweisen, und zwar auch dann, wenn eine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (Beschluss des Gerichts vom 8. März 2012, Marcuccio/Kommission, T-126/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 15.05.2012 - T-184/11

    Nijs / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 04.12.2012 - T-78/11
    Eine solche Verfälschung muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2012, Nijs/Rechnungshof, T-184/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht