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   EuG, 05.03.2002 - T-241/00   

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https://dejure.org/2002,14389
EuG, 05.03.2002 - T-241/00 (https://dejure.org/2002,14389)
EuG, Entscheidung vom 05.03.2002 - T-241/00 (https://dejure.org/2002,14389)
EuG, Entscheidung vom 05. März 2002 - T-241/00 (https://dejure.org/2002,14389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Le Canne / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Azienda Agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 4028/86 des Rates, Artikel 44 Absatz 1
    Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Entwicklung der Aquakultur und Umgestaltung geschützter Meeresgebiete - Gemeinschaftszuschuss - Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses - Ermessen verbunden mit verfahrensrechtlichen Garantien zugunsten von ...

  • EU-Kommission

    Azienda Agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Landwirtschaft - Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses - Begründungspflicht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschuss für die Modernisierung und die Umgestaltung von Fischzuchtanlagen; Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses; Ermessensspielraum der Kommission bezüglich der Kürzung; Begründungspflicht der Kommission bezüglich der Kürzung

  • Judicialis

    Entscheidung C (2000) 1754

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2000) 1754 der Kommission vom 11. Juli 2000 über die Kürzung der Beihilfe, die der Klägerin für die Modernisierung und den Umbau einer Produktionseinheit für Aquakultur in Rosalina (Veneto) im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 07.11.1997 - T-218/95

    Le Canne / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Mit Urteil vom 7. November 1997 in der Rechtssache T-218/95 (Le Canne/Kommission, Slg. 1997, II-2055) wies das Gericht die Klage der Klägerin auf Nichtigerklärung des Telex Nr. 12497 und auf Schadensersatz ab.

    Auf das Rechtsmittel der Klägerin hob der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-10/98 P (Le Canne/Kommission, Slg. 1999, I-6831) das Urteil vom 7. November 1997 (Le Canne/Kommission) auf.

    Diesen Antrag hat der Präsident des Gerichts mit Beschluss vom 15. Januar 2001 in der Rechtssache T-241/00 R (Le Canne/Kommission, Slg. 2001, II-39) zurückgewiesen.

    Der Wortlaut dieser Vorschrift ist gemäß der Auslegung durch den Gerichtshof dahin zu verstehen, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, diese Befugnis auszuüben (Urteil vom 25. Oktober 1999, Le Canne/Kommission, Randnr. 25).

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren den Wirtschaftsteilnehmern gewährt, kommt grundlegende Bedeutung zu, wenn die Organe der Gemeinschaft, wie im vorliegenden Fall, über Ermessen verfügen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Die detaillierten Angaben, mit denen dieses die mangelnde Zuschussfähigkeit der Ausgaben erkläre, legten kurz aber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Entscheidung C (2000) 1754 dar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 18).
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Die Kommission führt aus, dass eine Entscheidung über die Kürzung eines Zuschusses als ordnungsgemäß begründet angesehen werden könne, wenn sie hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt einer nationalen Behörde Bezug nehme, in dem die Gründe der Kürzung klar angegeben würden (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 36).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Auf das Rechtsmittel der Klägerin hob der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-10/98 P (Le Canne/Kommission, Slg. 1999, I-6831) das Urteil vom 7. November 1997 (Le Canne/Kommission) auf.
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.03.2002 - T-241/00
    Daher sei die Begründung, die auf die fehlende Zustimmung zur Vornahme von wesentlichen Änderungen des Vorhabens gestützt werde, vollkommen unzureichend, weil der Betrag des ursprünglich gewährten Zuschusses durch die Entscheidung C (2000) 1754 nachträglich gekürzt werde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 18).
  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

    Schließlich hat die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00 (Le Canne/Kommission, Slg. 2002, II-1251) geltend gemacht, dass die Entscheidung vom 19. März 2001 unzureichend begründet sei.

    Erwägungen zur Erheblichkeit dieser Abweichungen oder zum Fehlen einer vorherigen Zustimmung stellen für sich genommen hierfür keine hinreichende Begründung dar (Urteil Le Canne/Kommission, angeführt in Randnr. 124, Randnr. 55).

    Im vorliegenden Fall enthält die Entscheidung vom 19. März 2001 im Unterschied zu der Rechtssache, die mit dem Urteil Le Canne/Kommission (angeführt in Randnr. 124) abgeschlossen worden ist, ebenso wie im Übrigen das Schreiben vom 18. Mai 2000 genaue Angaben zur Art der streitigen Änderung und zu den Gründen, aus denen diese wegen ihrer Erheblichkeit die im vorliegenden Fall verfügte Kürzung des Zuschusses rechtfertigt.

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Nur so ist der Richter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 5. März 2002, Le Canne/Kommission, T-241/00, Slg. 2002, II-1251, Randnr. 53).
  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

    Erwägungen zur Erheblichkeit dieser Abweichungen oder zum Fehlen einer vorherigen Zustimmung stellen für sich allein keine hinreichende Begründung dafür dar (Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00, Le Canne/Kommission, Slg. 2002, II-1251, Randnr. 55).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die angefochtene Entscheidung, anders als in dem dem Urteil Le Canne/Kommission, (zitiert oben in Randnr. 194) zugrunde liegenden Sachverhalt, genaue Angaben zur Art der streitigen Änderung und zu den Gründen enthält, aus denen diese Änderung angesichts ihrer Bedeutung nach Auffassung der Kommission die beschlossene Kürzung des Zuschusses rechtfertigte.

  • EuG, 29.09.2005 - T-218/02

    Napoli Buzzanca / Kommission

    Le Tribunal ne saurait, sans préjuger de la substance de cette nouvelle décision, se prononcer, à l'occasion du présent recours, sur la demande en réparation du préjudice matériel allégué par la requérante (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal du 5 mars 2002, Le Canne/Commission, T-241/00, Rec.
  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE

    Nur so ist der Gemeinschaftsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 5. März 2002, Le Canne/Kommission, T-241/00, Slg. 2002, II-1251, Randnrn.
  • EuGöD, 14.12.2006 - F-74/05

    Caldarone / Kommission

    Le Tribunal ne saurait donc, sans préjuger de la substance de cette nouvelle décision, se prononcer, à l'occasion du présent recours, sur la demande en réparation du préjudice professionnel allégué par le requérant (voir, en ce sens, arrêts du Tribunal de première instance du 5 mars 2002, Le Canne/Commission, T-241/00, Rec.
  • EuGöD, 30.09.2010 - F-107/05

    Toth / Kommission

    Le Tribunal ne saurait donc, sans préjuger de la substance de cette dernière, se prononcer, à l'occasion du présent recours, sur la demande en réparation du préjudice allégué par le requérant (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal de première instance du 5 mars 2002, Le Canne/Commission, T-241/00, Rec.
  • EuG, 25.01.2006 - T-276/03

    Le Canne / Kommission

    Klage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00 (Le Canne/Kommision, Slg. 2002, II-1251) ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, sowie auf Ersatz des Schadens, der sich aus dieser Unterlassung ergibt.
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