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   EuG, 05.04.2001 - T-16/98   

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https://dejure.org/2001,12602
EuG, 05.04.2001 - T-16/98 (https://dejure.org/2001,12602)
EuG, Entscheidung vom 05.04.2001 - T-16/98 (https://dejure.org/2001,12602)
EuG, Entscheidung vom 05. April 2001 - T-16/98 (https://dejure.org/2001,12602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - EGKS - Vereinbarung über einen Informationsaustausch - Anmeldung - Entscheidung der Kommission, die den Inhalt der Vereinbarung falsch wiedergibt - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Wirtschaftsvereinigung Stahl, AG der Dillinger Hüttenwerke, EKO Stahl GmbH, Krupp Thyssen Nirosta GmbH, Thyssen Krupp Stahl GmbH, Salzgitter AG (ehemals Preussag Stahl AG), Stahlwerke Bremen GmbH, Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeins

    EGKS-Vertrag, Artikel 65
    1. EGKS - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Prüfung durch die Kommission - Prüfung einer nicht angemeldeten Vereinbarung von Amts wegen - Zulässigkeit - Zu berücksichtigende Faktoren

  • EU-Kommission

    Wirtschaftsvereinigung Stahl, AG der Dillinger Hüttenwerke, EKO Stahl GmbH, Krupp Thyssen Nirosta Gm

    Wettbewerb - EGKS - Vereinbarung über einen Informationsaustausch - Anmeldung - Entscheidung der Kommission, die den Inhalt der Vereinbarung falsch wiedergibt - Begründung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über einen Informationsaustausch; Nichtigkeit der Entscheidung 98/4/EGKS in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/36.069 - Wirtschaftsvereinigung Stahl); Entscheidung der Kommission, die den Inhalt der Vereinbarung falsch wiedergibt; ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 98/4/EGKS der Kommission vom 26. November 1997 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag betrefffend ein Informationsaustauschsystem zwischen 16 deutschen Stahlherstellern, die der Wirtschaftsvereinigung Stahl angehören (Sache ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 05.04.2001 - T-16/98
    Im Rahmen ihrer rechtlichen Würdigung in der angefochtenen Entscheidung wies die Kommission in den Randnummern 38 bis 41 zunächst darauf hin, dass sie bereits in der Sache UK Tractors (Entscheidung der Kommission 92/157/EWG vom 17. Februar 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag in der Sache IV/31.370 und 31.446 [UK Agricultural Tractor Registration Exchange], ABl. L 68, S. 19) festgestellt habe, dass "eine Vereinbarung über den Austausch sensibler, aktueller und individueller Informationen auf einem Markt mit hohem Konzentrationsgrad, auf dem hohe Marktzutrittsschranken bestehen, den Wettbewerb zwischen den Parteien der Vereinbarung einschränken" könne; diese Auffassung habe das Gericht in den Urteilen vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905) und T-34/92 (John Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957) wie folgt bestätigt: "Werden ... auf einem ... oligopolistische[n] Markt ... unter den wichtigsten Anbietern ... allgemein in kurzen zeitlichen Abständen Informationen ausgetauscht, die die Ermittlung der zugelassenen Fahrzeuge und den Ort ihrer Zulassung betreffen, so ist dies ... geeignet, den noch bestehenden Wettbewerb ... zu beeinträchtigen.
  • EuG, 22.10.1996 - T-79/95

    Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board gegen

    Auszug aus EuG, 05.04.2001 - T-16/98
    Da es nicht Sache des Gerichts ist, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage seine Würdigung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (vgl. namentlich Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-79/95 und T-80/95, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1996, II-1491, Randnr. 64) ist Artikel 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären.
  • EuGH, 10.05.1960 - 19/58

    Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 05.04.2001 - T-16/98
    Im übrigen untersagt Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung nur neue Klagegründe und steht neuen Argumenten zur Stützung bereits in der Klageschrift enthaltener Klagegründe nicht entgegen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Mai 1960 in der Rechtssache 19/58, Deutschland/Hohe Behörde, Slg. 1960, 481, 508).
  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    95 Die Kommission muss aber bei ihrer Prüfung den bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Kontext berücksichtigen und sich insbesondere auf die präzisen Bestimmungen des nicht angemeldeten Vertrages stützen, mit dem der Zusammenschluss durchgeführt wird (vgl. analog in Bezug auf die Prüfung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung durch die Kommission von Amts wegen das Urteil des Gerichts vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-16/98, Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1217, Randnrn. 32 und 33).

    Hätte die Kommission nämlich den tatsächlichen Umfang des von den Beteiligten in einer anderen Form beabsichtigten Zusammenschlusses berücksichtigt, so wäre ihre Beurteilung möglicherweise anders ausgefallen und hätte sie diese Transaktion womöglich für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar gehalten (vgl. analog das oben in Randnr. 95 zitierte Urteil Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission, Randnr. 45).

  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente,

    Im Übrigen untersagt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991 nur neue Klagegründe und steht neuen Argumenten zur Stützung bereits in der Klageschrift enthaltener Klagegründe nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2001, Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission, T-16/98, EU:T:2001:117, Rn. 49).
  • EuG, 11.12.2014 - T-476/12

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Im Übrigen untersagt Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung nur neue Klagegründe und steht neuen Argumenten zur Stützung bereits in der Klageschrift enthaltener Klagegründe nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. April 2001, Wirtschaftsvereinigung Stahl u. a./Kommission, T-16/98, Slg. 2001, II-1217, Rn. 49).
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