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   EuG, 05.04.2006 - T-351/02   

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https://dejure.org/2006,3846
EuG, 05.04.2006 - T-351/02 (https://dejure.org/2006,3846)
EuG, Entscheidung vom 05.04.2006 - T-351/02 (https://dejure.org/2006,3846)
EuG, Entscheidung vom 05. April 2006 - T-351/02 (https://dejure.org/2006,3846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Bahn / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - ...

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Bahn / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - ...

  • EU-Kommission

    Deutsche Bahn / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbrauchsteuern auf als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendete Mineralöle; Anfechtbarkeit einer informellen Unterrichtung durch eine Kommissarin über die Rechtslage mit der Nichtigkeitsklage; Irrelevanz der Form von Handlungen und Entscheidungen für ihre ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/81/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutsche Bahn / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines Wettbewerbers - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden - Befreiung von der Verbrauchsteuer - Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer - ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugbenzin bleibt steuerfrei - Europäisches Gericht weist Klage der Deutschen Bahn ab

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.4.2006)

    Europarichter bestätigen Steuerbefreiung für Flugbenzin // Wettbewerbs-Klage der Deutschen Bahn abgewiesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Europäischer Gerichtshof - Flugbenzin bleibt steuerfrei

  • bdo.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit der Befreiung von Luftfahrtbetriebsstoff von der Mineralölsteuer

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a
    Beihilfe; EG; Flugbenzin; Steuerbefreiung; Steuererleichterung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Außerdem könne die angefochtene Entscheidung nicht als Entscheidung über staatliche Beihilfe angesehen werden, weil im vorliegenden Fall bestimmte Merkmale des entsprechenden Verfahrens nicht vorlägen; solche Entscheidungen würden nämlich von der Kommission erlassen, veröffentlicht und an den Mitgliedstaat gerichtet (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, im Folgenden: Urteil Sytraval, Randnr. 45).

    53 Die Kommission kann sich insoweit auch nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere nicht auf das Urteil Sytraval berufen.

    54 Außerdem hatte die Kommission in der Rechtssache Sytraval eine an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung über die Zurückweisung der fraglichen Beschwerde erlassen, diese Entscheidung den Beschwerdeführerinnen jedoch nicht übermittelt (Urteil Sytraval, Randnrn.

    Hätte die Kommission, wie es nach Artikel 25 der Verordnung Nr. 659/1999 ihre Pflicht gewesen wäre, eine solche Entscheidung an die deutschen Behörden gerichtet, wäre die Klägerin als Person, der die Verfahrensgarantien des Artikels 88 Absatz 2 EG zugute kommen, berechtigt gewesen, als unmittelbar und individuell von der fraglichen Entscheidung betroffene Person im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG deren Gültigkeit in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Sytraval, Randnrn.

    Werde mit einer Entscheidung das Vorliegen einer mit einer Beschwerde gerügten staatlichen Beihilfe verneint, so habe die Kommission dem Beschwerdeführer die Gründe darzulegen, warum die in der Beschwerde geltend gemachten rechtlichen oder tatsächlichen Ausführungen nicht zum Nachweis des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe genügt hätten (Urteil Sytraval, Randnr. 64).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Sytraval, Randnr. 63 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.1999 - C-346/97

    Braathens

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Diese Vorschrift sei nur ein Teil des allgemeinen Systems der Mineralölbesteuerung in Deutschland, und der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens, Slg. 1999, I-3419) und vom 25. September 2003 in der Rechtssache C-437/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-9861) die Rechtsnatur von Rechtsakten zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz l Buchstaben a und b der Richtlinie 92/81 als mitgliedstaatliche Maßnahme nicht in Frage gestellt.

    Die in § 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a MinöStG vorgesehene Steuerbefreiung beruhe auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81, und die Mitgliedstaaten hätten bei der Umsetzung dieser Steuerbefreiung keinerlei Ausführungsspielraum (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erlegt diese Bestimmung den Mitgliedstaaten jedoch eine klare und genaue Verpflichtung auf, Kraftstoff, der für die gewerbliche Luftfahrt verwendet wird, nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnrn.

    105 Entgegen dem Vorbringen der Klägerin gilt der den Mitgliedstaaten in Artikel 8 Absatz 1 erster Satzteil der Richtlinie 92/81 eingeräumte Gestaltungsspielraum, wonach die Befreiungen von den Mitgliedstaaten "unter den Voraussetzungen [gewährt werden], die sie zur Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch festlegen", nur für die Formulierung der Bedingungen der Durchführung der betreffenden Befreiung und stellt nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnr. 31).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Die streitige Steuerbefreiung sei nicht im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung einem Staat zuzurechnen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397).

    101 Voraussetzung dafür, dass Vergünstigungen als Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG eingestuft werden können, ist demnach u. a., dass sie dem Staat zuzurechnen sind (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, zitiert oben in Randnr. 92, Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass es sich um unterschiedliche Voraussetzungen handelt, die kumulativ vorliegen müssen (Urteil Frankreich/Kommission, zitiert oben in Randnr. 92, Randnr. 24).

  • EuG, 20.06.2005 - T-361/02

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    15 Mit Klageschrift, die am 5. Dezember 2002 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin ferner Klage auf Feststellung erhoben, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, über ihre Beschwerde zu entscheiden (eingetragen unter dem Aktenzeichen T-361/02).

    21 Mit Beschluss vom 20. Juni 2005 in der Rechtssache T-361/02 (Deutsche Bahn/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat das Gericht die Untätigkeitsklage der Klägerin als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    46 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in seinem oben in Randnummer 21 zitierten Beschluss Deutsche Bahn/Kommission die Untätigkeitsklage der Klägerin in der Rechtssache T-361/02 abgewiesen hat, weil das Schreiben vom 12. September 2002 "eine klare und ausdrückliche Stellungnahme zu der Beschwerde der Klägerin" darstellte (Randnr. 20).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Sie macht insbesondere geltend, dass es sich bei dem Schreiben vom 12. September 2002 um einen anfechtbaren Rechtsakt handle, da die Kommission darin eine endgültige verbindliche Rechtsauffassung äußere (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichts vom 30. September 1999 in der Rechtssache T-182/98, UPS Europe/Kommission, Slg. 1999, II-2857, Randnr. 39).

    35 Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein (Urteil IBM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 32, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. September 2001 in der Rechtssache T-112/99, Métropole Télévision - M6 u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2459, Randnr. 35).

  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    35 Nach ständiger Rechtsprechung können nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein (Urteil IBM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 32, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. September 2001 in der Rechtssache T-112/99, Métropole Télévision - M6 u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2459, Randnr. 35).
  • EuG, 10.04.2003 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Demgemäß ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von der Rechtsnatur oder der Form dieser Handlungen gegeben (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00, Le Pen/Parlament, Slg. 2003, II-1729, Randnr. 77).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Nach dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei eine Maßnahme nur dann notwendig, wenn es keine den Wettbewerb weniger beeinträchtigende Alternative gebe (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69).
  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Die Klägerin trägt dazu vor, dass das Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache T-82/96 (ARAP u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1889, Randnr. 14) nicht einschlägig sei, da es eine Verordnung, die von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt werden müsse, und keine Richtlinie betreffe.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 05.04.2006 - T-351/02
    Demgemäß ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von der Rechtsnatur oder der Form dieser Handlungen gegeben (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-353/00, Le Pen/Parlament, Slg. 2003, II-1729, Randnr. 77).
  • EuGH, 25.09.2003 - C-437/01

    Kommission / Italien

  • EuG, 30.09.1999 - T-182/98

    UPS Europe SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • EuGH, 05.10.1978 - 26/78

    Viola

  • EuG, 27.09.2000 - T-184/97

    BP Chemicals / Kommission

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 29.06.1988 - 300/86

    Van Landschoot / Mera

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • EuG, 10.05.2016 - T-47/15

    Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass es sich um unterschiedliche Voraussetzungen handelt, die kumulativ vorliegen müssen (vgl. Urteil vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, EU:T:2006:104, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

    (467) Nach ständiger Rechtsprechung [Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 181, und vom 13. April 2000, Karlsson u. a., C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435, Randnr. 272, und vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047] verbietet es der Gleichheitssatz, "vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln und dadurch bestimmte Betroffene gegenüber anderen zu benachteiligen, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist".

    Diese Zurechnung hat keineswegs eine Benachteiligung von ARBED zur Folge, sondern steht in vollem Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnr. 56, und des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.06.2009 - T-152/06

    NDSHT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG)

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung können zudem nur Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in eindeutiger Weise verändern, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG sein (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 35, und Beschluss des Gerichts Kronoply/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 43).

    Außer dieser Möglichkeit, eine Entscheidung nach Art. 4 der Verordnung Nr. 659/1999 zu erlassen, hat die Kommission, wenn ihr das etwaige Vorliegen einer staatlichen Beihilfe mitgeteilt wurde, nur noch die Möglichkeit, nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 dieser Verordnung die betreffenden Beteiligten davon zu unterrichten, dass "keine ausreichenden Gründe, zu dem Fall eine Auffassung zu vertreten", vorliegen (Urteil Deutsche Bahn/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 43).

    Nach der Rechtsprechung muss das Gericht bei der Beurteilung, ob ein Schreiben, mit dem einem Beschwerdeführer auf seine Beschwerde geantwortet wird, eine anfechtbare Maßnahme darstellt, anhand des Sachgehalts der angefochtenen Maßnahme feststellen, ob sie eine Entscheidung im Sinne von Art. 4 der Verordnung Nr. 659/1999 oder nur eine informelle Mitteilung darstellt, wie sie in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 dieser Verordnung vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutsche Bahn/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 44).

  • EuG, 19.06.2019 - T-353/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission ein Beschwerdeverfahren einstellen kann, wenn sie die Einstufung der fraglichen Maßnahmen als staatliche Beihilfe von vornherein ausschließen kann, nachdem sie festgestellt hat, dass eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, EU:T:2006:104, Rn. 104).
  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

    67 und 69; Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission, T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435, Randnr. 179, und vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG -

    42 - Urteile des Gerichtshofs vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, Slg. 1980, 1205, Randnr. 31), und des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission (T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 100).

    45 - Eine ähnliche Auffassung vertrat das Gericht im Urteil Deutsche Bahn/Kommission (angeführt in Fn. 42, Randnrn. 100 bis 105).

  • EuG, 12.05.2021 - T-516/18

    Tax rulings accordés par le Luxembourg aux sociétés du groupe Engie : le Tribunal

    Die Voraussetzung der Zurechenbarkeit einer solchen Maßnahme an den Staat ist nämlich nicht erfüllt, wenn die in Rede stehende Maßnahme auf einen Unionsrechtsakt wie eine Richtlinie zurückzuführen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, EU:T:2006:104, Rn. 99 bis 104).
  • EuG, 19.03.2019 - T-98/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die

    Ungeachtet der Verpflichtung, die Zurechenbarkeit einer Beihilfe an einen Staat von der Frage zu unterscheiden, ob die Beihilfe aus staatlichen Mitteln gewährt wurde, wobei es sich um unterschiedliche Voraussetzungen handelt, die kumulativ vorliegen müssen (vgl. Urteil vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, EU:T:2006:104, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung), hat die Kommission im vorliegenden Fall nicht versucht, diese Voraussetzungen klar zu unterscheiden (vgl. 144. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses).
  • EuG, 21.03.2012 - T-50/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der die

    Diese Vorschrift betrifft demnach Entscheidungen, mit denen die Mitgliedstaaten ihre eigenen wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele verfolgen, indem sie Unternehmen oder anderen Rechtssubjekten einseitig aus eigenem Recht Mittel zur Verfügung stellen oder Vorteile einräumen, die der Verwirklichung der wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele dienen sollen (Urteil des Gerichtshofs vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, Slg. 1980, 1205, Randnr. 31, und Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 100).
  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Demnach ist festzustellen, dass keines der vorgelegten Schriftstücke eine an den Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung darstellt und dass keiner der vorgebrachten Gesichtspunkte darauf schließen lässt, dass die Kommission eine klare und ausdrückliche Stellungnahme abgegeben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnrn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 1 S 54.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 1 S 53.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

  • EuG, 04.07.2007 - T-475/04

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk -

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    easyJet Airline / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-167/13

    Comune di Milano / Kommission

  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

  • EuG, 15.03.2018 - T-108/16

    Naviera Armas / Kommission

  • EuG, 13.05.2020 - T-716/17

    Germanwings/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Von Italien

  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission

  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuG, 04.11.2009 - T-75/06

    Bayer CropScience AG, Makhteshim-Agan Holding BV, Alfa Georgika Efodia AEVE und

  • EuG, 30.03.2017 - T-112/15

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 04.10.2018 - T-272/16

    Griechenland / Kommission

  • EuGöD, 29.09.2009 - F-20/08

    Aparicio u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

  • EuG, 01.02.2018 - T-506/15

    Griechenland / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-272/12

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zurechenbarkeit

  • EuG, 13.01.2021 - T-478/18

    Bezouaoui und HB Consultant/ Kommission

  • EuG, 30.06.2015 - T-186/13

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 20.06.2005 - T-361/02
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