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   EuG, 05.06.2013 - T-65/11   

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https://dejure.org/2013,11764
EuG, 05.06.2013 - T-65/11 (https://dejure.org/2013,11764)
EuG, Entscheidung vom 05.06.2013 - T-65/11 (https://dejure.org/2013,11764)
EuG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - T-65/11 (https://dejure.org/2013,11764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zollunion - Einfuhr von Lactoglobulinkonzentraten aus Neuseeland - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 236 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

  • Europäischer Gerichtshof

    Recombined Dairy System / Kommission

    Zollunion - Einfuhr von Lactoglobulinkonzentraten aus Neuseeland - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 236 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

  • EU-Kommission

    Recombined Dairy System / Kommission

    Zollunion - Einfuhr von Lactoglobulinkonzentraten aus Neuseeland - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 236 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Erfassung und Erlass von Abgaben bei der Einfuhr von Lactoglobulinkonzentraten 131 und 8471 aus Neuseeland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfassung und Erlass von Abgaben bei der Einfuhr von Lactoglobulinkonzentraten aus Neuseeland; Nichtigkeitsklage eines neuseeländischen Unternehmens gegen die Europäische Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 28. Januar 2011 - Recombined Dairy System/Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 7692 endg. der Kommission vom 12. November 2010, mit der den dänischen Behörden mitgeteilt wird, dass es unter Berücksichtigung der Neueinreihung von Lactoglobulinkonzentrat KN"3502 gerechtfertigt ist, bestimmte ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.10.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr -

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, Slg. 2007, I-8783, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (vgl. Urteil Agrover, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    In der Rechtsprechung ist im Übrigen anerkannt, dass den Zollbehörden auch dann ein Irrtum unterlaufen sein kann, wenn die Klägerin keine VZTA besaß oder beantragt hatte (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1987, Foto-Frost, 314/85, Slg. 1987, 4199).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-199/09

    Schenker - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    Insbesondere war die Kommission in der mündlichen Verhandlung nicht in der Lage, maßgebliche Unterschiede zwischen den fraglichen LGK anzuführen, die die Annahme zuließen, dass es sich bei diesen LGK nicht um eine einzige Art von Waren im Sinne des Zollrechts handelt (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010, Schenker, C-199/09, Slg. 2009, I-12311, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn sämtliche Zollanmeldungen des betroffenen Unternehmens insofern vollständig waren, als sie insbesondere die Bezeichnung der Waren gemäß den im Tarifschema neben der angemeldeten Tarifposition abgedruckten Spezifizierungen enthielten, und wenn die in Rede stehenden Einfuhren relativ zahlreich waren und während eines verhältnismäßig langen Zeitraums stattgefunden haben, ohne dass die angegebene Tarifposition beanstandet worden ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnrn.
  • EuGH, 01.10.2009 - C-552/08

    Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    Die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, stellen eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnrn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus EuG, 05.06.2013 - T-65/11
    In einem solchen Fall trägt der Abgabenschuldner das Risiko, dass sich ein Handelsdokument bei einer späteren Prüfung als falsch erweist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 14. November 2002, 11umitrónica, C-251/00, Slg. 2002, I-10433, Randnrn.
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