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   EuG, 05.07.1993 - T-84/91 Depens   

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EuG, 05.07.1993 - T-84/91 Depens (https://dejure.org/1993,19749)
EuG, Entscheidung vom 05.07.1993 - T-84/91 Depens (https://dejure.org/1993,19749)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - T-84/91 Depens (https://dejure.org/1993,19749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament.

    Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77 (Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnrn. 45 bis 48), wonach bei Streitsachen zwischen den Organen und deren Beamten die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im vorprozessualen Verfahren nicht erforderlich sei, beanstandete der Bevollmächtigte des Parlaments mit Schreiben vom 19. November 1992, daß Rechtsanwalt Louis in seine Abrechnung Gebühren und Aufwendungen einbezogen habe, die im vorprozessualen Stadium der Rechtssache entstanden seien, und ersuchte ihn, die in der Aufstellung aufgeführten Beträge zu überprüfen.
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Die Klägerin vertritt die Auffassung, wenn der klagende Beamte nicht Jurist sei, sei die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im vorprozessualen Stadium erforderlich, da die Beamten die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, auf die sie ihre Klage stützen wollten, genau angeben müssten, wozu noch die förmlichen Voraussetzungen und der erschöpfende und ausreichend klare Charakter, den die Anträge und Beschwerden gemäß Artikel 90 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90, Volger/Parlament, Slg. 1992, II°121) aufweisen müssten, und die Notwendigkeit hinzukämen, die Zweckmässigkeit einer eventuellen Klageerhebung zu beurteilen.
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht "die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten" (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727; Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153).
  • EuG, 25.02.1992 - T-24/89

    Festsetzung von erstattungsfähigen Kosten wegen Zahlung von Anwaltsgebühren

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht "die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten" (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727; Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153).
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Durch Klageschrift, die am 19. November 1991 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, erhob Frau Mireille Meskens, Beamtin des Europäischen Parlaments (im folgenden: Parlament), Klage auf Verurteilung des Parlaments zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den sie ihres Erachtens durch die Weigerung des Parlaments erlitten hat, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 8. November 1990 in der Rechtssache T-56/89 (Bataille u. a./Parlament, Slg. 1990, II°597) ergeben.
  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 05.07.1993 - T-84/91
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht "die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten" (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727; Beschluß des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153).
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über die den Parteien für das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren entstandenen Aufwendungen nicht gesondert zu entscheiden (Beschlüsse des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 33, und UK Coal/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über die Kosten der Parteien in diesem Kostenfestsetzungsverfahren nicht gesondert zu entscheiden (Beschlüsse des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 33, und UK Coal/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 26.01.2006 - T-79/96

    Camar / Rat und Kommission

    La circonstance qu'une telle invitation constitue une condition préalable pour l'introduction d'un recours en carence n'en fait pas un acte de la procédure contentieuse et ne rend donc pas récupérables les frais y afférents (voir, par analogie, ordonnance du Tribunal du 5 juillet 1993, Meskens/Parlement, T-84/91 DEP, Rec.
  • EuGöD, 02.12.2014 - F-142/11

    Simpson / Rat

    Par conséquent, au vu de ce qui précède, il convient de fixer le montant des dépens que le Conseil devra rembourser au requérant au titre des honoraires d'avocat à 8 000 euros, à majorer de la TVA éventuellement due sur cette somme (ordonnances Tagaras/Cour de justice, T-18/89 DEP et T-24/89 DEP, EU:T:1992:17, point 14, et Meskens/Parlement, T-84/91 DEP, EU:T:1993:57, point 14).
  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

    Gericht, 5. Juli 1993, Meskens/Parlament, T-84/91 DEP, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16; Gericht, 6. Februar 1995, Tête u. a./EIB, T-460/93 DEP, Slg. 1995, II-229, Randnr. 13.
  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über dieKosten der Beteiligten in diesem Kostenfestsetzungsverfahren nicht gesondert zu entscheiden (Beschluss des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16).
  • EuG, 20.11.2012 - T-121/09

    Al Shanfari / Rat und Kommission

    En quatrième lieu, pour la même raison, il n'y a pas non plus lieu de statuer séparément sur les frais exposés par les parties aux fins de la présente procédure (voir l'ordonnance du Tribunal du 5 juillet 1993, Meskens/Parlement, T-84/91 DEP, Rec.
  • EuG, 28.11.1996 - T-447/93
    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt seiner Entscheidung berücksichtigt, ist über die den Parteien für das vorliegende Nachverfahren entstandenen Aufwendungen nicht gesondert zu entscheiden (vgl. z. B. Beschluß des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16).
  • EuG, 10.12.2008 - T-57/99

    Nardone / Kommission

    Verweisung auf: Gericht, 5. Juli 1993, Meskens/Parlament, T-84/91 DEP, Slg. 1993, II-757, Randnr. 14; Gericht, 6. Mai 2004, Hecq/Kommission, T-34/03, Slg. ÖD 2004, I-A-143 und II-639, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung; Gericht, 13. Dezember 2005, Cwik/Kommission, T-155/03, T-157/03 und T-331/03, Slg. ÖD 2005, I-A-411 und II-1865, Randnr. 199 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

    Da das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Festsetzung berücksichtigt hat, ist über die Kosten der Parteien in diesem Kostenfestsetzungsverfahren nicht gesondert zu entscheiden (Beschlüsse des Gerichts vom 5. Juli 1993 in der Rechtssache T-84/91 DEP, Meskens/Parlament, Slg. 1993, II-757, Randnr. 16, Opel Austria/Rat, Randnr. 33, und UK Coal/Kommission, Randnr. 33).
  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung

  • EuG, 20.01.1995 - T-124/93

    Georg Werner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streichung.

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