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   EuG, 05.07.2001 - T-55/01 R   

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https://dejure.org/2001,20688
EuG, 05.07.2001 - T-55/01 R (https://dejure.org/2001,20688)
EuG, Entscheidung vom 05.07.2001 - T-55/01 R (https://dejure.org/2001,20688)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - T-55/01 R (https://dejure.org/2001,20688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asahi Vet / Kommission

  • EU-Kommission

    Asahi Vet SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Zulassung eines Zusatzstoffes in der Tierernährung - Richtlinie 70/524/EWG - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der vorläufigen Zulassung von Toyocerin als Zusatzstoff in der Ernährung bestimmter Tiere im Gebiet der Europäischen Union mit Ausnahme Schwedens durch einstweilige Anordnung; Prüfung der Zulässigkeit der Klage in der Hauptsache im Verfahren der einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Richtlinie 70/524/EWG; ; Beschluss 97/579/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Asahi Vet / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 2001, die Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Aufnahme des Zusatzstoffs "ToyoCerin" in die Liste der Zusatzstoffe, die gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 22.12.1995 - T-219/95

    Atomtests eines Mitgliedstaats; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Erstens könne nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere nach dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Dezember 1995 in der Rechtssache T-219/95 R (Danielsson u. a./Kommission, Slg. 1995, II-3051), eine Handlung ungeachtet formeller Gesichtspunkte aufgrund ihres Entscheidungscharakters mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden.
  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Ferner liegt im Falle von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 27, und vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-277/94, AITEC/Kommission, Slg. 1996, II-351, Randnr. 51).
  • EuG, 16.04.1997 - T-541/93

    Verringerung eines Milchüberschusses in der Gemeinschaft ; Prämienzahlungen für

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist, nur die Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und des Gerichts vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-541/93, Connaughton u. a./Rat, Slg. 1997, II-549, Randnr. 30, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 1998 in der Rechtssache T-22/98, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34).
  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Ferner liegt im Falle von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 27, und vom 22. Mai 1996 in der Rechtssache T-277/94, AITEC/Kommission, Slg. 1996, II-351, Randnr. 51).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-300/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, geltend gemacht wird, die Klage, zu der der Antrag auf einstweilige Anordnung hinzukommt, sei offensichtlich unzulässig, kann es sich als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P [R], Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 34, sowie des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60).
  • EuG, 06.02.1998 - T-124/96

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Der Antrag auf Erlass von Anordnungen gegenüber der Kommission ist dem ersten Anschein nach unzulässig, da der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der ihm nach Artikel 230 EG eingeräumten Zuständigkeit für die Nichtigerklärung von Handlungen nicht befugt ist, den Gemeinschaftsorganen Anordnungen zu erteilen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 61).
  • EuG, 25.11.1999 - T-222/99

    Jean-Claude Martinez und Charles de Gaulle gegen Europaeisches Parlament. -

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, geltend gemacht wird, die Klage, zu der der Antrag auf einstweilige Anordnung hinzukommt, sei offensichtlich unzulässig, kann es sich als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P [R], Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 34, sowie des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60).
  • EuGH, 27.01.1988 - 376/87

    Distrivet / Rat

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, geltend gemacht wird, die Klage, zu der der Antrag auf einstweilige Anordnung hinzukommt, sei offensichtlich unzulässig, kann es sich als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P [R], Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 34, sowie des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 60).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Der Antrag auf Erlass von Anordnungen gegenüber der Kommission ist dem ersten Anschein nach unzulässig, da der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der ihm nach Artikel 230 EG eingeräumten Zuständigkeit für die Nichtigerklärung von Handlungen nicht befugt ist, den Gemeinschaftsorganen Anordnungen zu erteilen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 61).
  • EuGH, 08.04.1987 - 65/87

    Pfizer / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2001 - T-55/01
    Sie verweist hierzu auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache C-65/87 R (Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691), mit dem der Kommission aufgegeben worden sei, dem Ständigen Ausschuss die Zulassung eines Zusatzstoffes vorzuschlagen, um den Status quo ante wiederherzustellen.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuG, 11.12.1998 - T-22/98

    Scottish Soft Fruit Growers / Kommission

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