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   EuG, 05.07.2012 - T-209/10   

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https://dejure.org/2012,15182
EuG, 05.07.2012 - T-209/10 (https://dejure.org/2012,15182)
EuG, Entscheidung vom 05.07.2012 - T-209/10 (https://dejure.org/2012,15182)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - T-209/10 (https://dejure.org/2012,15182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutscher Ring / HABM (Deutscher Ring Sachversicherungs-AG)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Deutscher Ring Sachversicherungs-AG - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Deutscher Ring Sachversicherungs-AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Deutscher Ring Sachversicherungs-AG - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wortzeichen Deutscher Ring Sachversicherungs-AG für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei rechtswidriger Zurückweisung der Anmeldung wegen beschreibender Angabe und fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1290/2009"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 11. März 2010, mit dem die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus EuG, 05.07.2012 - T-209/10
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg. 2003, II-4995, Randnr. 34).
  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 05.07.2012 - T-209/10
    Somit fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. Juli 2004, Lissotschenko und Hentze/HABM [LIMO], T-311/02, Slg. 2004, II-2957, Randnr. 30).
  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 05.07.2012 - T-209/10
    Dieses hat die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen der Urteile des Unionsrichters zu ziehen (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg. 2007, II-2579, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 05.07.2012 - T-209/10
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg. 2003, II-4995, Randnr. 34).
  • EuG, 08.06.2017 - T-326/16

    Bundesverband Deutsche Tafel / EUIPO - Tiertafel Deutschland (Tafel)

    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 5. Juli 2012, Deutscher Ring/HABM [Deutscher Ring Sachversicherungs-AG], T-209/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:347, Rn. 17).
  • EuG, 01.09.2021 - T-96/20

    Gruppe Nymphenburg Consult/ EUIPO (Limbic[R] Types) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Außerdem hat die Große Beschwerdekammer das auf das Urteil vom 5. Juli 2012, Deutscher Ring/HABM (Deutscher Ring Sachversicherungs-AG) (T-209/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:347), gestützte Vorbringen der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei, ein anderes Zeichen und andere Waren und Dienstleistungen betreffe und dieses Zeichen als Phantasiebezeichnung verstanden werde, während das angemeldete Zeichen eine klar beschreibende Bedeutung habe.
  • EuG, 03.04.2017 - T-215/16

    Cop / EUIPO - Conexa (AMPHIBIAN) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 5. Juli 2012, Deutscher Ring/HABM [Deutscher Ring Sachversicherungs-AG], T-209/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:347, Rn. 17).
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