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   EuG, 05.07.2018 - T-88/17   

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https://dejure.org/2018,18381
EuG, 05.07.2018 - T-88/17 (https://dejure.org/2018,18381)
EuG, Entscheidung vom 05.07.2018 - T-88/17 (https://dejure.org/2018,18381)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - T-88/17 (https://dejure.org/2018,18381)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    ELER - Letztes Durchführungsjahr des Programmplanungszeitraums2007-2013 - Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten - Beschluss, mit dem ein bestimmter Betrag im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Gemeinschaft Extremadura ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Spanien / Kommission

    ELER - Letztes Durchführungsjahr des Programmplanungszeitraums 2007-2013 - Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten - Beschluss, mit dem ein bestimmter Betrag im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Gemeinschaft Extremadura ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Spanien / Kommission

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 08.10.2015 - T-358/13

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung nicht befugt ist, bei der Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik Mittelbindungen entgegen den Vorschriften der fraglichen gemeinsamen Marktorganisation vorzunehmen, und dass diese Regel allgemein gilt (Urteile vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 34, vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:97, Rn. 162, und vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 68).

    So ist die Kommission auf der Grundlage von Art. 29 dieser Verordnung befugt, den Teil einer Mittelbindung für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum, der nicht zur Zahlung des Vorschusses oder für Zwischenzahlungen verwendet worden ist oder für den bis zum 31. Dezember des zweiten auf das Jahr der Mittelbindung folgenden Jahres keine ordnungsgemäße Ausgabenerklärung vorgelegt worden ist, automatisch aufzuheben (Urteil vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 77).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 -

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung nicht befugt ist, bei der Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik Mittelbindungen entgegen den Vorschriften der fraglichen gemeinsamen Marktorganisation vorzunehmen, und dass diese Regel allgemein gilt (Urteile vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 34, vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:97, Rn. 162, und vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 68).

    Daher nimmt die Kommission unvermeidlich eine Schätzung der nicht anerkannten Beträge vor (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den Rechnungsabschluss im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2245/1999, Urteil vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 51).

  • EuG, 22.04.2015 - T-290/12

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    Es ist unstreitig, dass sich auf diesen Grundsatz auch ein Mitgliedstaat berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2015, Polen/Kommission, T-290/12, EU:T:2015:221, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2017 - C-350/16

    Das im Jahr 2008 von der Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem keine solchen klaren Zusicherungen gegeben wurden (vgl. Urteil vom 13. September 2017, Pappalardo u. a./Kommission, C-350/16 P, EU:C:2017:672, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2015 - T-367/13

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung eines überarbeiteten Finanzierungsplans durch die Kommission, der die Verteilung der Mittel nach einer automatischen Aufhebung der Mittelbindung für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum vorsieht, diesem Dokument keinen höheren rechtlichen Rang als einer Verordnung einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2015, Polen/Kommission, T-257/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:111, Rn. 53, und vom 3. Dezember 2015, Polen/Kommission, T-367/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:933, Rn. 44).
  • EuG, 25.02.2015 - T-257/13

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Genehmigung eines überarbeiteten Finanzierungsplans durch die Kommission, der die Verteilung der Mittel nach einer automatischen Aufhebung der Mittelbindung für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum vorsieht, diesem Dokument keinen höheren rechtlichen Rang als einer Verordnung einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2015, Polen/Kommission, T-257/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:111, Rn. 53, und vom 3. Dezember 2015, Polen/Kommission, T-367/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:933, Rn. 44).
  • EuG, 28.03.2007 - T-220/04

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2018 - T-88/17
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung nicht befugt ist, bei der Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik Mittelbindungen entgegen den Vorschriften der fraglichen gemeinsamen Marktorganisation vorzunehmen, und dass diese Regel allgemein gilt (Urteile vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, EU:C:2005:368, Rn. 34, vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:97, Rn. 162, und vom 8. Oktober 2015, 1talien/Kommission, T-358/13, EU:T:2015:773, Rn. 68).
  • EuG, 28.02.2019 - T-216/18

    Pozza/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    En revanche, nul ne peut invoquer une violation de ce principe en l'absence desdites assurances (arrêts du 13 septembre 2017, Pappalardo e.a./Commission, C-350/16 P, EU:C:2017:672, point 39, et du 5 juillet 2018, Espagne/Commission, T-88/17, EU:T:2018:406, point 107).
  • EuG, 18.01.2023 - T-33/21

    Rumänien/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Auch ein Mitgliedstaat kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Spanien/Kommission, T-88/17, EU:T:2018:406, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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