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   EuG, 05.09.2007 - T-295/05   

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EuG, 05.09.2007 - T-295/05 (https://dejure.org/2007,22083)
EuG, Entscheidung vom 05.09.2007 - T-295/05 (https://dejure.org/2007,22083)
EuG, Entscheidung vom 05. September 2007 - T-295/05 (https://dejure.org/2007,22083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Document Security Systems / EZB

    Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten - Behauptete Verwendung einer zur Verhinderung von Fälschungen bestimmten patentierten Erfindung - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Unzuständigkeit des Gerichts - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage

  • EU-Kommission PDF

    Document Security Systems / EZB

    Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten - Behauptete Verwendung einer zur Verhinderung von Fälschungen bestimmten patentierten Erfindung - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - Unzuständigkeit des Gerichts - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage

  • EU-Kommission

    Document Security Systems / EZB

    Vorschriften über die Organe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Document Security Systems, Inc. gegen die Europäische Zentralbank, eingereicht am 1. August 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin als Inhaberin eines europäischen Patents für eine zum Schutz von Originaldokumenten gegen Fälschungen bestimmte Erfindung durch die angebliche Verwendung dieser Erfindung bei der Ausgabe von Euro-Banknoten durch die EZB ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 27.03.1990 - 308/87

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Denn nach der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, und vom 27. März 1990, Grifoni/Kommission, C-308/87, Slg. 1990, I-1203) begründeten Verletzungen von Pflichten, die auf nationalem Recht beruhten, die Haftung der Gemeinschaftsorgane für Schäden, die Privatpersonen verursacht würden, und das Gericht sei für Entscheidungen hierüber zuständig.

    Denn die Verletzung der nationalen Unfallverhütungsvorschriften durch die Kommission war zuvor durch die nationale Einrichtung, die für die Überwachung der Einhaltung der genannten Vorschriften zuständig war, geprüft worden, und diese Einrichtung hatte festgestellt, dass die Kommission keine Unfallverhütungsmaßnahmen getroffen hatte (Nr. 26 der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro, Urteil Grifoni/Kommission, Slg. 1990, I-1203).

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG für das rechtswidrige Verhalten ihrer Organe hängt von mehreren Voraussetzungen ab: der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996, 1nternational Procurement Services/Kommission, T-175/94, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, und vom 16. Oktober 1996, Efisol/Kommission, T-336/94, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG für das rechtswidrige Verhalten ihrer Organe hängt von mehreren Voraussetzungen ab: der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996, 1nternational Procurement Services/Kommission, T-175/94, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, und vom 16. Oktober 1996, Efisol/Kommission, T-336/94, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Schließlich kann das Gericht die Rechtmäßigkeit eines nationalen Patents nicht in Frage stellen, ohne gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu verstoßen, der für das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gilt und nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, sondern auch den Gemeinschaftsorganen entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auferlegt (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88, Slg. 1990, I-3365, Randnr. 17, und Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2003, 1rland/Kommission, C-339/00, Slg. 2003, I-11757, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2002 - C-136/01

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Was das Vorbringen der Klägerin betrifft, die gegenüber der EZB beim Gericht zu erhebende Schadensersatzklage könne verjähren, während die Entscheidungen der zuständigen nationalen Gerichte abgewartet würden, ist festzustellen, dass bei einer Klage wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 1982, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Slg. 1982, 85, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-339/00

    Irland / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Schließlich kann das Gericht die Rechtmäßigkeit eines nationalen Patents nicht in Frage stellen, ohne gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu verstoßen, der für das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gilt und nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten, sondern auch den Gemeinschaftsorganen entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auferlegt (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88, Slg. 1990, I-3365, Randnr. 17, und Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2003, 1rland/Kommission, C-339/00, Slg. 2003, I-11757, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-4/03

    GAT - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Im Übrigen ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nach Art. 138 EPÜ ein europäisches Patent aufgrund des Rechts eines Vertragsstaats mit Wirkung für das Hoheitsgebiet dieses Staats für nichtig erklärt werden kann, dass nach Art. 22 Abs. 4 der Verordnung Nr. 44/2001 den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Registrierung des Patents vorgenommen wurde, die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen, die die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben, übertragen wird und dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass diese ausschließliche Zuständigkeit unabhängig davon zu gelten hat, wie der verfahrensrechtliche Rahmen beschaffen ist, in dem sich die Frage der Gültigkeit stellt, also unabhängig davon, ob dies klage- oder einredeweise geschieht (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, Slg. 2006, I-6509, Randnr. 25).
  • EuGH, 27.01.1982 - 256/80

    Birra Wührer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Was das Vorbringen der Klägerin betrifft, die gegenüber der EZB beim Gericht zu erhebende Schadensersatzklage könne verjähren, während die Entscheidungen der zuständigen nationalen Gerichte abgewartet würden, ist festzustellen, dass bei einer Klage wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft die Verjährungsfrist nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 1982, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Slg. 1982, 85, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Juli 2002, Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi/Kommission, C-136/01 P, Slg. 2002, I-6565, Randnr. 30).
  • EuG, 11.06.2002 - T-365/00

    AICS / Parlament

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Denselben Ansatz hat das Gericht zugrunde gelegt, als es über die beiden Rechtssachen entschied, die zu dem oben angeführten Urteil vom 6. Juli 2000, AICS/Parlament, und zum Urteil vom 11. Juni 2002, AICS/Parlament (T-365/00, Slg. 2002, II-2719), geführt haben und die beide die Vergabe eines öffentlichen Auftrags des Parlaments zur Beförderung von mit dem Parlament verbundenen Personen in neutral aussehenden Fahrzeugen mit Fahrer nach Straßburg betrafen.
  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuG, 05.09.2007 - T-295/05
    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG für das rechtswidrige Verhalten ihrer Organe hängt von mehreren Voraussetzungen ab: der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und dem Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996, 1nternational Procurement Services/Kommission, T-175/94, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, und vom 16. Oktober 1996, Efisol/Kommission, T-336/94, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30).
  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

  • EuGH, 15.11.1983 - 288/82

    Duijnstee

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

  • EuGH, 21.06.2001 - C-330/00

    AICS / Parlament

  • EuGH, 08.10.1986 - 169/83

    Leussink-Brummelhuis / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-139/99

    AICS / Parlament

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

  • EuG, 03.10.1997 - T-186/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuG, 26.01.2007 - T-91/06

    Theofilopoulos / Kommission

  • EuGH, 21.05.1987 - 133/85

    Rau / BALM

  • EuG - T-360/05

    Natexis Banques Populaires / Robobat

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen (EuG, Beschl. v. 5.9.2007 - T-295/05, Slg 2007, II-2835).
  • EuG, 14.07.2021 - T-185/19

    Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Da die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Urheberrechts und der Schutzumfang dieses Rechts, insbesondere die Ausnahmen von diesem Schutz, wie oben in Rn. 40 ausgeführt, den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten unterworfen bleiben, denen es freisteht, den Schutz amtlicher Texte legislativer, administrativer oder gerichtlicher Art zu bestimmen, und da diese Voraussetzungen, wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, nur vor den Gerichten der Mitgliedstaaten angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Gutachten 1/09 vom 8. März 2011, EU: C:2011:123, Rn. 80, und Beschluss vom 5. September 2007, Document Security Systems/EZB, T-295/05, EU:T:2007:243, Rn. 56), war die Kommission entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen nicht befugt, die nach der anwendbaren nationalen Regelung erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen, um sich zu vergewissern, dass die angeforderten harmonisierten Normen tatsächlich urheberrechtlich geschützt sind, weil eine solche Prüfung den Rahmen der Kontrolle überschreitet, die ihr im Rahmen eines Verfahrens auf Zugang zu Dokumenten zusteht.
  • EuG, 16.12.2010 - T-19/07

    Das Gericht verurteilt die Kommission, Systran Schadensersatz in Höhe von 12 001

    Drittens sei das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage nicht für Entscheidungen im Bereich der Patentverletzungen zuständig, wie sich aus dem Beschluss vom 5. September 2007, Document Security Systems/EZB (T-295/05, Slg. 2007, II-2835, im Folgenden: Beschluss Document Security Systems), ergebe.
  • EuG, 26.10.2011 - T-436/09

    Dufour / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG- Datenbanken der EZB,

    Trotz des Umstands, dass die EZB gemäß Art. 107 Abs. 2 EG Rechtspersönlichkeit besitzt, ist es daher gemäß Art. 288 Abs. 2 und 3 die Gemeinschaft (und seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Europäische Union, die gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 3 EUV als Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft an deren Stelle getreten ist), die den Schaden ersetzen muss, der durch die EZB verursacht worden ist (Beschluss des Gerichts vom 5. September 2007, Document Security Systems/EZB, T-295/05, Slg. 2007, II-2835, Randnr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

    Vgl. im Bereich des Markenrechts - außer dem Urteil Galileo International Technology u. a./Kommission - Urteil des Gerichts vom 10. April 2003, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission (T-195/00, Slg. 2003, II-1677), und im Patentbereich Beschluss des Gerichts vom 5. September 2007, Document Security Systems/EZB (T-295/05, Slg. 2007, II-2835).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2023 - 2 L 86/21

    Bestandskräftige Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur über die

    Wird eine Streitigkeit vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht, ohne dass eine unionsrechtliche Bestimmung besteht, die dem Gerichtshof der Europäischen Union eine entsprechende Zuständigkeit verleiht, kann er hierüber nicht entscheiden (vgl. EuG, Beschluss vom 5. September 2007 - T-295/05 - juris Tz 51, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21

    Darstellen der bestandskräftigen Entscheidungen der Europäischen

    Wird eine Streitigkeit vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht, ohne dass eine unionsrechtliche Bestimmung besteht, die dem Gerichtshof der Europäischen Union eine entsprechende Zuständigkeit verleiht, kann er hierüber nicht entscheiden (vgl. EuG, Beschluss vom 5. September 2007 - T-295/05 - juris Tz 51, m.w.N.).
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