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   EuG, 05.10.2005 - T-366/03, T-235/04   

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https://dejure.org/2005,10451
EuG, 05.10.2005 - T-366/03, T-235/04 (https://dejure.org/2005,10451)
EuG, Entscheidung vom 05.10.2005 - T-366/03, T-235/04 (https://dejure.org/2005,10451)
EuG, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - T-366/03, T-235/04 (https://dejure.org/2005,10451)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG

  • EU-Kommission PDF

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG

  • EU-Kommission

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich; Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens; Verletzung der Begründungspflicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich; Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens; Verletzung der Begründungspflicht; ...

  • Judicialis

    EG Art. 230 Abs. 4; ; EG Art. 95 Abs. 5; ; EG Art. 95 Abs. 6 Unterabs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich

  • rero.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung des Art. 95 Abs. 5 EGV (Astrid Epiney)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    33 Der Gerichtshof habe zwar entschieden, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens für das in Artikel 95 EG vorgesehene Verfahren nicht gelte (Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-3/00, Dänemark/Kommission, Slg. 2003, I-2643), doch müssten die Umstände des vorliegenden Falles zu einem anderen Ergebnis führen.

    34 Erstens habe das oben genannte Urteil Dänemark/Kommission einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG betroffen, der sich auf eine damals in Kraft befindliche einzelstaatliche Maßnahme bezogen habe.

    Außerdem gelte der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht für das Verfahren gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG (Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

    37 Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht für das Verfahren gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG gilt (Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

    38 Im genannten Urteil Dänemark/Kommission hat sich der Gerichtshof auf die Tatsache gestützt, dass das in Artikel 95 Absatz 4 vorgesehene Verfahren nicht von einem Gemeinschaftsorgan initiiert worden war, sondern von einem Mitgliedstaat, da die Entscheidung des Gemeinschaftsorgans nur als Reaktion auf dessen Initiative getroffen wird.

    Die Kommission muss ihrerseits in der Lage sein, innerhalb der ihr gesetzten Fristen die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ohne den antragstellenden Mitgliedstaat erneut anhören zu müssen (Urteil Dänemark/Kommission, Randnrn.

    39 Dem Urteil Dänemark/Kommission (Randnr. 49) zufolge wird dies zum einen durch Artikel 95 Absatz 6 Unterabsatz 2 EG bestätigt, wonach die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt gelten, wenn die Kommission innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Entscheidung trifft.

    Dieses Ziel wäre nur schwer mit dem Erfordernis eines längeren Informations- und Meinungsaustauschs vereinbar (Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 49).

    45 Schließlich ist das Argument der Kläger zu verwerfen, der Sachverhalt in der vorliegenden Rechtssache unterscheide sich insoweit von demjenigen, zu dem das oben genannte Urteil Dänemark/Kommission ergangen sei, als sich die Kommission nicht darauf beschränkt habe, auf der Grundlage der Informationen zu entscheiden, die ihr von der Republik Österreich übermittelt worden seien, sondern bei der EFSA eine Stellungnahme eingeholt habe, auf der die angefochtene Entscheidung beruhe.

    Aus dem oben genannten Urteil Dänemark/Kommission (Randnr. 48) ergibt sich vielmehr, dass die Kommission innerhalb der ihr gesetzten Fristen in der Lage sein muss, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ohne den antragstellenden Mitgliedstaat erneut anhören zu müssen.

    In diesem Fall können die in Artikel 30 EG genannten Erfordernisse nicht herangezogen werden; zulässig sind allein Gründe des Schutzes der Umwelt oder der Arbeitsumwelt, wobei Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegt und dass das Erfordernis der Einführung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen auf einem spezifischen Problem für diesen Mitgliedstaat beruht, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt (Urteile Deutschland/Kommission, Randnrn. 40 und 41, und Dänemark/Kommission, Randnrn.

    63 Es ist Sache des Mitgliedstaats, der sich auf Artikel 95 Absatz 5 EG beruft, nachzuweisen, dass die Anwendungsvoraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der oben genannten Rechtssache Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-847, Nr. 71; vgl. auch entsprechend zu Artikel 95 Absatz 4 EG Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 84).

  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    29 und 30, und vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-319/97, Kortas, Slg. 1999, I-3143, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    51 Die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, ist nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    Ein Mitgliedstaat ist somit zur Anwendung gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG mitgeteilter einzelstaatlicher Vorschriften erst befugt, wenn er von der Kommission eine Billigungsentscheidung erhalten hat (vgl. zu dem entsprechenden Verfahren gemäß Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag Urteile des Gerichtshofs vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-41/93, Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-159/01

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-159/01, Niederlande/Kommission, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 65).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-114/00

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    15 und 16, und vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-114/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-7657, Randnrn.
  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    52 Die Kommission muss zwar ihre Entscheidungen mit Gründen versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme abhängt, darlegen sowie die Erwägungen anführen, die sie zum Erlass ihrer Entscheidung veranlasst haben; sie braucht aber nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die von den einzelnen Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 150).
  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    Da es sich offenkundig um kumulative Voraussetzungen handelt, müssen sie gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls ist der Antrag von der Kommission abzulehnen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-512/99, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-845, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    50 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-159/01, Niederlande/Kommission, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 65).
  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2005 - T-366/03
    Folglich ist das Land Oberösterreich von der angefochtenen Entscheidung im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnrn. 29 ff., und vom 23. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen T-346/99, T-347/99 und T-348/99, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.07.1984 - 222/83

    Commune de Differdange / Kommission

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH - C-492/03

    Österreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Angleichung der

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-366/03 und T-235/04 insoweit aufheben, als es den Klagegrund einer Verletzung von Art. 95 Abs. 5 EG verwirft,.

    20 - Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Republik Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, Slg. 2005, II-4005).

    45 - Ich stelle jedenfalls fest, dass die Kommission vorträgt (siehe Randnr. 8 der Klageerwiderung in der Rechtssache T-366/03 und Fn. 13 der Rechtsmittelbeantwortung in der Rechtssache C-439/05), das Land Oberösterreich habe tatsächlich eine Gelegenheit zur Erwiderung auf die Stellungnahme des ESFA gehabt und diese auch genutzt.

    58 - Vgl. die Klageschriften in der Rechtssache T-366/03, Randnrn.

    87 bis 89, und in der Rechtssache T-235/04, Randnrn.

    81 bis 83, sowie die Erwiderungen in der Rechtssache T-366/03, Randnrn.

    22 bis 25, und in der Rechtssache T-235/04, Randnrn.

    59 - Klageschriften in der Rechtssache T-366/03, Randnr. 96, und in der Rechtssache T-235/04, Randnr. 90.

    60 - Klageschriften in den Rechtssachen T-366/03, Randnrn.

    98 und 99, und T-235/04, Randnrn.

    92 und 93, sowie Erwiderungen in den Rechtssachen T-366/03, Randnr. 28, und T-235/04, Randnr. 30.

  • EuGH, 13.09.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG -

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen das Land Oberösterreich und die Republik Österreich die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Republik Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, Slg. 2005, II-4005, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG mitgeteilt wurden (ABl. L 230, S. 34, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hatte.

    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-366/03 in das Register eingetragen.

    Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-235/04 in das Register eingetragen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005 wurden die Rechtssachen T-366/03 und T-235/04 nach Anhörung der Parteien gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 03.12.2020 - C-352/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region

    Das Gericht habe erstens einen Rechtsfehler begangen, indem es auf die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit den im Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347), in Bezug auf das Kriterium der individuellen Betroffenheit entwickelten Test angewandt habe.
  • EuG, 28.02.2019 - T-178/18

    Région de Bruxelles-Capitale/ Kommission

    À cet égard, il convient de rappeler que dans l'arrêt du 5 octobre 2005, Land Oberösterreich et Autriche/Commission (T-366/03 et T-235/04, EU:T:2005:347), il a été jugé qu'une autorité régionale peut être affectée de manière directe par un acte de la Commission.

    Le Tribunal a ajouté que l'autorité régionale en cause était en outre individuellement concernée par la décision attaquée, étant donné que cette dernière avait pour conséquence d'empêcher l'autorité régionale d'exercer comme elle l'entendait les compétences propres que lui conférait l'ordre constitutionnel autrichien (arrêt du 5 octobre 2005, Land Oberösterreich et Autriche/Commission, T-366/03 et T-235/04, EU:T:2005:347, points 28 et 29).

  • EuG, 27.06.2007 - T-182/06

    Niederlande / Kommission - Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche

    Es ist Sache des Mitgliedstaats, der sich auf Art. 95 Abs. 5 EG beruft, nachzuweisen, dass die Anwendungsvoraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03, Slg. 2005, II-4005, Randnr. 63; vgl. auch entsprechend zu Art. 95 Abs. 4 EG Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission, C-3/00, Slg. 2003, I-2643, Randnr. 84).

    Da die von Art. 95 Abs. 5 EG aufgestellten Voraussetzungen kumulativ sind, reicht es aus, dass eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, um den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zurückzuweisen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 81, Urteil Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, Randnr. 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    Ähnlich Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347, Rn. 29).
  • EuG, 08.07.2020 - T-110/17

    Jiangsu Seraphim Solar System / Kommission - Dumping - Einfuhren von

    Zudem schließt nach der Rechtsprechung der bloße Umstand, dass zur Anwendung des angefochtenen Rechtsakts eine nationale Durchführungsmaßnahme erlassen wird, nicht aus, dass der Kläger als von diesem Rechtsakt unmittelbar betroffen angesehen werden kann, sofern der mit dessen Durchführung betraute Mitgliedstaat nicht über ein selbständiges Ermessen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.12.2019 - T-66/19

    Vlaamse Gemeenschap und Vlaams Gewest/ Parlament und Rat

    Insoweit kann zwar eine unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelte Behörde als von einer Handlung der Union individuell betroffen angesehen werden, wenn diese eine Handlung betrifft, deren Urheber sie ist, und die sie somit daran hindert, ihre eigenen, ihr durch das nationale Recht zugewiesenen Befugnisse nach ihrem Gutdünken auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 28).

    Jedoch können diese Umstände in Anbetracht der Definition der individuellen Betroffenheit im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. oben, Rn. 29) eine solche Beeinträchtigung der unterhalb der gesamtstaatlichen Ebene angesiedelten Behörde nur in einem Kontext rechtfertigen, in dem die angefochtene Handlung ausschließlich die Ausübung der Zuständigkeit der Union gegenüber einem von dieser Behörde erlassenen konkreten Rechtsakt bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 17 und 29, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, EU:T:2002:259" Rn. 14 und 37, sowie vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347" Rn. 11 bis 14 und 27 bis 30).

  • EuG, 10.09.2020 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit

    Als Zweites ist festzustellen, dass nicht schon deshalb, weil zur Durchführung des Rechtsakts, dessen Nichtigerklärung beantragt wird, eine nationale Umsetzungsmaßnahme hinzutritt, auszuschließen ist, dass ein Kläger als von dem fraglichen Rechtsakt unmittelbar betroffen angesehen werden kann, was jedoch voraussetzt, dass der mit seiner Durchführung betraute Mitgliedstaat nicht über ein eigenständiges Ermessen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) -

    44 Vgl. insbesondere Urteile vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission (T-214/95, EU:T:1998:77, Rn. 29), vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Guipúzcoa/Kommission (T-269/99, T-271/99 und T-272/99, EU:T:2002:258, Rn. 41), vom 15. Juni 1999, Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission (T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 32), oder vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, EU:T:2005:347, Rn. 28).
  • EuG, 12.03.2015 - T-249/12

    Vestel Iberia / Kommission

  • EuG, 09.12.2010 - T-69/08

    Polen / Kommission - Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer

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